Auffahrunfall / Körperverletzung / Beschuldigung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Jeromin,
wir hatten vor kurzem Kontakt wegen eine Erbrrechtssache. Hier kommt eine neue Frage:
Meine Frau fuhr im März 2019 in Berlin mit geringer Geschwindigkeit einem Fahrzeug auf, das an einer Ampel beim Übergang von Grün auf Gelb abrupt abbremste. Der Airbag löste nicht aus, es entstand geringer Sachschaden an den Stoßstangen.
Der Fahrer wollte gar nicht die Polizei abwarten, worauf wir aber beharrten.
Jetzt meldete der Fahrer plötzlich einen gesundheitlichen Schaden nach. Die Polizei meldet sich mit der Beschuldigung (12.06.2019), dass meine Frau fahrlässig eine Körperverletzung verursacht habe. Meine Frau solle sich nun dazu schriftlich äußern.
Meine Fragen (»Was ist zu tun?«):
1) Muss sich meine Frau überhaupt äußern? Wenn sie es nicht tut, welche Nachteile können ihr dann persönlich im schlechtesten Falle entstehen?
2) So, wie ich es sehe, will der Fahrer Schmerzengeld der Versicherung erwirken, da er am Unfalltag selbst putzmunter und fröhlich gewesen ist. Wenn sich meine Frau äußert, betreibt sie dann eigentlich lediglich das Geschäft der Abwehr des Schmerzensgeldes der Versicherung?
3) Es hatte sich am Unfalltag eine Zeugin gemeldet, die bezeugen kann, dass der Fahrer abrupt und verkehrswidrig gebremst habe. Wenn sich meine Frau Ihrer Empfehlung nach äußern soll, ist der Zeuge dann wichtig?
4) Empfehlen Sie, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben?
Ich freue mich über Ihre Antwort!. Sie können mich auch gerne anrufen: 0171-5464341.
Viele Grüße, O. A.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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