Aufenthaltsverlängerung wegen geplanter Hochzeit
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Grass,
meine mexikanische Lebensgefährtin ist Mitte Dezember visumfrei für 90 Tage nach Deutschland eingereist, wie schon viele Male in den vergangenen Jahren zuvor. Sie besitzt eine Krankenversicherung für Deutschland, die problemlos verlängerbar ist, ein Deutsch-A1-Sprachzertifikat sowie einen Nachweis ihrer Bank über ausreichende Finanzmittel (ich, dt. Staatsbürger, könnte auch noch zusätzlich für sie bürgen). Bisher war die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts in Deutschland über 90 Tage hinaus nie ein Problem, solange ein Grund vorlag, z. B. ein Sprachkurs oder ein Flugausfall wie 2020 wegen Corona. Es ging zweimal völlig problemlos, da sie in Deutschland auch noch nie in irgendeiner Weise negativ bei den Behörden aufgefallen ist und stets fristgerecht ausgereist ist.
Nun haben wir aktuell formlos eine Verlängerung bei der Ausländerbehörde per Mail beantragt, da wir im Frühjahr in Deutschland heiraten wollen und die notwendigen wenigen Papiere aus Mexiko von den dortigen Behörden direkt online anfordern, apostillieren und anschließend hier übersetzen lassen können. Darüber hinaus müssen wir noch eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen OLG beantragen. Das ganze Prozedere wird nach Auskunft des von uns befragten Standesamtes einige Zeit (mehrere Monate) in Anspruch nehmen.
Doch nun hat uns die zuständige Ausländerbehörde – es gibt dort einen neuen Sachbearbeiter – telefonisch informiert, dass meine Lebensgefährtin trotz Corona im März nach Mexiko ausreisen und anschließend dort bei der dt. Botschaft in Mexiko-Stadt einen Antrag auf ein Heiratsvisum stellen muss, mit dem sie dann wieder einreisen kann. Die deutsche Botschaft arbeitet derzeit aber laut telefonischer Auskunft nur sehr eingeschränkt und vergibt kaum Termine, zudem ist MX-Stadt Corona-Hochrisikogebiet. Und die deutschen Konsulate in Mexiko bearbeiten Anträge für ein Heiratsvisum generell nicht. Hinzu kommt noch, dass ja jede Einreise nach Deutschland derzeit mit einer Quarantäne verbunden ist.
Insofern halten wir es für unzumutbar, dass meine Lebensgefährtin aktuell erst aus- und dann wieder einreist, wenn wir die für unsere Hochzeit notwendigen Papiere auch direkt online anfordern und dann alles Weitere hier vor Ort erledigen können. Zudem ruft ja auch die Bundesregierung selber dezidiert dazu auf, Reisen derzeit möglichst aufgrund von Corona einzuschränken.
1. Wie sollten wir nun am besten gegenüber der Ausländerbehörde vorgehen, die ja einen Ermessensspielraum hat, um ihren Aufenthalt aufgrund unserer geplanten Heirat über die 90 Tage hinaus verlängert zu bekommen?
2. Bringt es ggf. etwas, sich direkt ans Innenministerium (Bund) oder an das Auswärtige Amt zu wenden, da meine Lebensgefährtin eine recht bekannte Journalistin ist, und ggf. dort eine Verlängerung aufgrund unserer geplanten Heirat zu beantragen?
3. Welchen Rat können Sie uns sonst ggf. noch geben, um ihren Aufenthalt zu verlängern? Gibt es sonstige Möglichkeiten für unverheiratete Paare in Corona-Zeiten?
Herzlichen Dank im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider ist die Auskunft, die Sie erhalten haben, nicht zu beanstanden, denn für die Bearbeitung des Heiratsvisum ist ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung zuständig. Es gibt zwar zu jeder Regel eine Ausnahme, aber dafür muss man einen triftigen Grund vorbringen. Bei Ihnen sehe ich als problematisch an, dass die genaue Dauer für die Beschaffung der Dokumente unbekannt ist und zudem, dass eine Heirat während des Aufenthaltes als Besucher grundsätzlich nicht statthaft ist. Zudem würde sich auch nicht ohne weiteres nach einer solchen Heirat das Recht ergeben, in Deutschland zu bleiben, sondern man müsste, um auch hier gesetzeskonform vorzugehen, die Familienzusammenführung aus dem Heimatland heraus betreiben.
Leider wird das Argument der Rück- und nach Monaten erneuten Wiedereinreise auch mit Corona hier vermutlich nicht das notwendige Gewicht haben, um eine positive Entscheidung zu erzielen. Auch halte ich eine Vorsprache beim Innenministerium, dies kann natürlich gerne versucht werden, für nicht erfolgsversprechend.
Ich bedaure sehr, aber ohne einen wichtigen Grund - keine Flüge vorhanden für eine rechtzeitige Ausreise, ärztlich bescheinigte Risikoschwangerschaft usw. - wird eine Ausnahmeregelung leider nicht erzielbar sein.
Ich hoffe, die Berechnung und die Auskünfte sind nachvollziehbar. Wenn sich Rückfragen Ihrerseits ergeben, lassen Sie es mich wissen, ich werden bemüht sein, zeitnah darauf einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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