Aufenthaltstitel meines Mannes
Fragestellung
"Hallo,
Mein Mann ist Amerikaner und unsere Soehne haben beide deutsche und amerikanische Staatsangehoerigkeit.
Mein Mann hat seinen temporaeren Aufenthaltstitel seit Dezember 2014. Wir besitzen ein Haus in Deutschland und wohnten bis einschliesslich Februar dieses Jahres fuer 1 1/2 Jahre in Deutschland. Wir sind noch bei der zugehoerigen Gemeinde angemeldet. Wir wollten uns abmelden, aber die haben gesagt das ist nicht noetig.
Im Dezember 2017 bekommt mein Mann seinen permanenten (festen) Aufenthaltstitel. Nun wohnen wir wieder hier in Kalifornien und wissen nicht wann wir wieder nach Deutschland kommen. Natuerlich muss mein Mann im Dezember 2017 nach Deutschland zum Auslaenderamt.
Wir haben gehoert das er nicht laenger als 6 Monate von Deutschland weg sein kann waerend er diesen temporaeren Aufenthaltrtiel hat. Ist das richtig? Wenn ja, kann er im August dieses Jahres fuer eine kurze Zeit (etwa eine Woche) nach Deutschland fliegen. Ist das genug oder bekommen wir da Probleme?
Waere schoen wenn er nicht fliegen muesste."
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihr Anliegen aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen:
1. Wir haben gehoert das er nicht laenger als 6 Monate von Deutschland weg sein kann waerend er diesen temporaeren Aufenthaltrtiel hat. Ist das richtig?
Das ist korrekt und ergibt sich aus § 51 Abs.1 Nr. 7 AufenthaltG. Danach erlischt der Aufetnhaltstitel, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html
2. Wenn ja, kann er im August dieses Jahres fuer eine kurze Zeit (etwa eine Woche) nach Deutschland fliegen. Ist das genug oder bekommen wir da Probleme?
Wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt, sind im Hinblick auf diese Vorschrift lediglich die Auslandsaufenthalte unschädlich, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen, vgl. Urteil vom11.12.2012 BVerwG 1 C 15/11.
Nach Ihrer Schilderung ist Ihr Aufenthalt in Kalifornien nicht zeitlich begrenzt, sondern auf unbestimmte Zeit. Insofern müssen Sie besonders aufpassen, dass die 6 Monate nicht überschritten werden.Es ist dabei zu beachten, dass sich der 6 Monatszeitraum auf einen ununterbrochenen Zeitraum bezieht, d.h. es sich um einen ununterbrochenen Aufenthalt handeln muss. Mehrere kürzere Zeiträume werden nicht pauschal zusammengerechnet und führen damit nicht zum Erlöschen.
Sollten Sie verheiratet sein und Ihr Ehemann einen Aufenthaltstitel nach § 30 AufhaltG (Ehegattennachzug) besitzen, so beträgt die Frist 12 Monate, vgl. § 51 Abs. 10 AufenthG.
Fazit:
Insofern kann die Wiedereinreise Ihres Mannes vor Ablauf der Wiedereinreisefrist das Erlöschen des Titels verhindern.
Allerdings wird dies auf Dauer nicht anerkannt, da hier eine wesentliche Änderung der Lebensumstände vorliegt. Man lebt nicht in Deutschland, sondern kommt immer nur für eine Woche. Erkennen kann die Behörde das jeweilige Ein- und Ausreiseverhalten am Reisepass, da dort Ein- und Ausreisedaten vermerkt werden. Gut ist, dass Sie noch in Deutschland gemeldet sind. Bei Abmeldung in Deutschland und Ausreise, wäre der Aufenthaltstitel erlöscht.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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