Aufenthaltsbestimmung unserer Kinder
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke,
ich suche Ihren Rat in folgender Situation:
Ich bin verheiratet mit 2 Kindern und wir wohnen all 4 zusammen. Meine Frau möchte sich beruflich verändern und dazu in eine andere Stadt ziehen, die >400 km entfernt ist und beabsichtigt dazu, die Kinder mitzunehmen. Ich selbst habe schon aus Altersgründen geringe bis keine Möglichkeiten, dort arbeitsmäßig Fuß zu fassen und bin daher an meinen gegenwärtigen Ort gebunden.
Ich denke, dass sie die Kinder nicht einfach mitnehmen kann, da wir ja verheiratet das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder besitzen, aber ich gehe davon aus, dass sie dies ignorieren wird.
1) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um zu verhindern, dass meine Frau unsere zwei Kleinen einfach mitnimmt?
Natürlich stellt sich danach die Frage der Betreuung der Kinder, wenn wir an zwei räumlich sehr entfernten Orten arbeiten. Eine 50/50 Betreuung möchte ich unseren Kleinen auf Grund ihres Alters (Kindergarten) nicht zumuten,da sie dann ja jede Woche reisen müssten. Meine Präferenz wäre, dass jeder Elternteil sich um ein Kind kümmert und ich wäre auch bereit, dazu meine Wochenarbeitszeit in dem erforderlichen Umfang zu reduzieren.
2) Welche rechtlichen Schritte können Sie empfehlen, um eine solche Lösung herbeizuführen unter der Annahme, dass die Mutter dies zunächst ablehnen und eine Betreuung beider Kinder durch sie einfordern wird?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
dass ist eine sehr schwierige Situation.
Zunächste einmal ganz nüchtern betrachtet, heißt es doch, dass sich Ihre Frau von Ihnen trennen will und auszieht.
Wo die Kinder leben, entscheidet sich bei Streit unter den Eltern, wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zugesprochen erhält.
Die Entscheidung eines Gerichtes bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrechts an den Kindern orientiert sich allein nach dem Wohl der Kinder. Es wird zu prüfen sein, zu welchem Elternteil die Kindern des meiste Bindung haben und wer die Kinder am Besten versorgen und betreuen kann. Da spielen auch die Umstände wir weitere soziale Bindungen zu Großeltern etc. eine Rolle. Bei ausgiebeigen Streit muss ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Bei einer derartigen Entscheidung wird immer zwingend das Jugendamt mit eingeschaltet. Es ist auch möglich, direkt mit Hilfe des Jugendamtes eine Regelung zu vereinbaren. Deshalb rate ich Ihnen an, sich auf jeden Fall frühzeitig mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und die Einzelheiten zu besprechen. Eventuell lässt sich eine praktikable Lösung für alle finden. Spätestens mit dem Schulbesuch ist das Wechselmodell (Kinder eine bestimmte Zeit bei der Mutter und eine bestimmte Zeit beim Vater) nicht handhabbar. Eine Trennung der Kinder finde ich ganz persönlich für die Kinder nicht schön.
Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
Sie haben eine Frage im Bereich Erbrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen