Aufenthalt nach Eheschließung in Dänemark (serbisch / deutsch)
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
ich habe Fragen bezüglich des Aufenthaltsrechts in Deutschland für meine Ehefrau (serbische Staatsangehörigkeit). SIe ist als Touristin hier gewesen (Schengenvisum).
Wir haben vor ein paar tagen in Dänemark geheiratet
und waren heute im Meldeamt und haben die Ehe eintragen lassen. Wir haben meine Frau auch polizeilich an meiner Adresse gemeldet.
Wir waren beim Ausländerbehörde und hatten leider keinen Termin (Wartenummern gab es leider auch keine mehr), so dass wir nichts erledigen konnten.
Wir haben eine Mitarbeiterin auf dem Flur in der Ausländerbehörde gefragt nach einer Aufenthaltserlaubnis für meine Frau infolge von Eheschließung, diese meinte aber nur
das dies nur mit einem A1 Sprachzertifikat geht und dies in der Botschaft in Belgrad beantragt werden muss.
Meine Frau muss am Montagabend zurück nach Serbien fliegen um nicht "illegal" im Land zu sein und ich wollte mich jetzt bei Ihnen erkundigen ob die Möglichkeit besteht
diese Angelegenheit über die Ausländerbehörde zu regeln? Ist das möglich, bzw. könnte ich das am Montag noch erledigen mit meiner Frau?
Ich habe eine Eheurkunde aus Dänemark, sowie eine Bestätigung des Eheverhältnisses vom Meldeamt und eine Meldebescheinigung.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
N. Z.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Leider wird es hier sehr schwer werden, ohne Ausreise und Wiedereinereise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Niederlassungserlaubnis zum Ehegattennachzug zu erhalten. Im Einzelnen:
Die Verheiratung in Dänemark erfolgt zwar nach meiner Erfahrung schnell und ist durchaus beliebt in derartigen Fällen, aber ersetzt nicht ein vor der Einreise nach Deutschland einzuholendes nationales Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland.
Selbst visumsbefreite Kurzaufenthalte oder Schengenvisa helfen da nicht für den Ehegattennachzug weiter.
Nach derzeitiger (zwar umstrittener) Rechtslage ist es aber auch richtig, dass das ein A1 Sprachzertifikat (insbesondere von einem Goethe-Institut im Ausland) als Einreisevoraussetzung vorgeschrieben ist.
Sie sollten am besten heute oder am Montag nochmals mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Ausländerbehörde oder einer anderen geeigneten Personen telefonieren, um das abschließend zu klären. Nach meiner Erfahrung gibt es aber da so gut wie keine Ausnahmen, das wäre nur dann der Fall, wenn es zum Beispiel um eine Risikoschwangerschaft und/oder die kurzfristige Geburt eines Kindes ginge oder eine schwerwiegende Erkrankung eines Ehegatten und so weiter.
Da muss also schon ein sehr außerordentlicher Grund dafür vorliegen, dass ausnahmsweise nicht das Visumsverfahren nachgeholt werden muss.
Gut wäre es aber auch, die beiden anderen Paare, die Sie kennen, nochmals auf den Fall anzusprechen, ob er mit dem Ihren vergleichbar ist. Das kann man dann auch noch bei der Ausländerbehörde anbringen.
Ansonsten sieht das Gesetz nur vor, dass man ein nationales Visum beantragen muss, vor der Einreise und dann im Nachhinein die Aufenthalts- beziehungsweise Niederlassungserlaubnis für den Ehegattennachzug in Deutschland beantragen kann.
Die oben erwähnten Ausnahmen werden von der Rechtsprechung festgesetzt.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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