Arbeitsrecht Arbeitsvertrag
Fragestellung
Mein Mann hat sich auf eine öffentliche Ausschreibung als Maurer als Mitarbeiter bei einer Gemeinde auf dem Bauhof beworben. Bereits in der Stellenausschreibung, wie auch später im Arbeitsvertrag stand, dass er aktives Mitglied der örtlich ansässigen Feuerwehr sein muss. Er war vorher kein Mitglied und ist dann zeitgleich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages in den Stand des aktiven Mitglieds der freiwillige Feuerwehr eingetreten. Nach einem halben Jahr bei der Feuerwehr standen jetzt nun diverse Schulungen und Übungen an. Mein Mann kann dieses "Zwangshobby" aus persönlichen Gründen (kann kein Blut sehen, zu hohes Risiko...) nicht weiter fortführen. Seine eigentliche Arbeitstätigkeit (Bauhofmitarbeiter) ist gerade bedingt durch den halbjährlichen Winterdienst extrem zeitaufwendig, da er in den Wintermonaten zur ständigen Bereitschaft verpflichtet ist. Seine Arbeit (für die er auch eingestellt wurde) wie auch die Rufbereitschaften im Winterdienst sind für ihn sehr zufriedenstellend. Von den übrigen Mitarbeitern auf dem Bauhof (9 Personen) ist nur ein Mitarbeiter Mitglied der freiwilligen Feuerwehr.
Ist diese Vereinbarung im Arbeitsvertrag denn überhaupt rechtens? Kann man in seiner freien Zeit zur "freiwilligen" Feuerwehr gezwungen werden ? Ist es möglich die Mitgliedschaft bei der freiwilligen Feuerwehr zu beenden ohne Auswirkungen auf seinen Arbeitsvertrag in Kauf nehmen zu müssen oder gekündigt zu werden?
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach meiner Auffassung ist die Klausel im Arbeitsvertrag, dass Ihr Mann in der freiwilligen Feuerwehr sein muss, unwirksam. Aus dem selben Grund könnte auch eine Kündigung nicht darauf gestützt werden, dass Ihr Mann die Mitgliedschaft beenden möchte bzw. dann bereits beendet hat.
Es ist nicht rechtens, wenn ein Mitarbeiter zu einem ehrenamtlichen Engagement gezwungen wird. Ich sehe hier auch nicht, was dies mit der Tätigkeit beim Bauhof zu tun haben soll. Es ist nur eine Vermutung von mir, aber es scheint mir fast so zu sein, als hätte hier die Gemeinde einen Mangel an Mitgliedern bei der freiwilligen Feuerwehr zu beklagen und wollte auf diese unlautere Art versuchen, Leute zwangszurektrutieren.
Sollten Qualifikationen für den Job beim Bauhof nötig sein, die ein Feuerwehrmann hat, dann hätte diese Qualifikation eben bei der Stellenausschreibung gefordert werden müssen. Es kann aber nicht verlangt werden, sich dieses Wissen bei einem Ehrenamt (!) in der Freizeit anzueignen.
Hinzu kommt, dass fast alle anderen Mitarbeiter des Bauhofs NICHT bei der Feuerwehr sind.
Ich gehe davon aus, dass gar nichts geschieht, wenn Ihr Mann nun bei der Feuerwehr aufhört. Sollte wider Erwarten tatsächlich gekündigt werden, sollten Sie sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht bei Ihnen vor Ort aufsuchen. Ich gehe davon aus, dass spätestens dann die Sache geklärt würde.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
www.anwaeltin-mainz.de
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anbei den Stellenausschreibungstext sowie den Arbeitsvertrag. Es gibt keine Absprache bezüglich der Begründung der verlangten Mitgliedschaft. Uns ist auch nicht bekannt, dass einen Mangel an Kräfte in der ortsansässigen freiwilligen Feuerwehr gibt. Wichtig vielleicht: Beim Einstellungsgespräch wurde mein Mann befragt ob er sich vorstellen könnte aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr zu werden, was er mit Ja beantwortete.
Vielen Dank schon mal vorab
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin H.
erst einmal vielen lieben Dank, dass sie so schnell und so kompetent auf unsere Frage geantwortet haben. Sie haben uns wirklich sehr weitergeholfen und uns in unserer Meinung unterstützt. Wenn es Ihnen möglich wäre uns ein für diesen Fall ein bestehendes Rechtsgutachten, ein bereits gefälltes Gerichtsurteils oder einen einen Gesetzestext zukommen zu lassen, könnten wir bei einer anstehenden Konfrontation schon gut argumentieren. Wenn Ihnen darüber nichts weiters bekannt sein sollte, sind wir Ihnen trotzdem einfach nur dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin H.
Seit dem 01.01.2002 werden Arbeitsverträge auch der Inhaltskontrolle nach den Regeln des AGB-Gesetzes unterzogen. Dies bedeutet im Klartext: Vorformulierte Arbeitsverträge werden wie allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt. Eine unzulässige Regelung im Arbeitsvertrag ist unwirksam (BAG, Urteil vom 12.01.2005, Az.: 5 AZR 364/04).
Sie finden im Internet eine Menge Beispiele für unwirksame Klauseln z.B. zur Haftung, oder zu Überstunden. Eine solch kuriose, abwegige Klausel wie im Vertrag Ihres Mannes habe ich allerdings noch nie gesehen. Ich finde Ihren Fall so herausragend, dass ich diesen gestern auch mit den Kollegen hier in der Kanzlei besprochen habe. Wir halten diese Klausel hier alle für unwirksam.
Schon die Stellenausschreibung in der Zeitung war doch sehr laienhaft formuliert, so dass ich mich bereits da fragte, wer sdort für Personalfragen zuständig ist.
Es besteht hier keinerlei Aussicht auf Erfolg, Ihrem Mann wirksam zu kündigen, wenn er aus der Feuerwehr austritt!
Wie gesagt, wenn es dennnoch irgendwelche Irritationen geben sollte: direkt zum Anwalt vor Ort!
Mit freundlichen Grüßen aus dem heute doch mal wieder sonnigen Mainz,
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
P.S.: Es würde mich freuen, wenn Sie sich eine Minute Zeit nähmen und meine Beratung kurz bewerten würden. Herzlichen Dank!
Seit dem 01.01.2002 werden Arbeitsverträge auch der Inhaltskontrolle nach den Regeln des AGB-Gesetzes unterzogen. Dies bedeutet im Klartext: Vorformulierte Arbeitsverträge werden wie allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt. Eine unzulässige Regelung im Arbeitsvertrag ist unwirksam (BAG, Urteil vom 12.01.2005, Az.: 5 AZR 364/04).
Sie finden im Internet eine Menge Beispiele für unwirksame Klauseln z.B. zur Haftung, oder zu Überstunden. Eine solch kuriose, abwegige Klausel wie im Vertrag Ihres Mannes habe ich allerdings noch nie gesehen. Ich finde Ihren Fall so herausragend, dass ich diesen gestern auch mit den Kollegen hier in der Kanzlei besprochen habe. Wir halten diese Klausel hier alle für unwirksam.
Schon die Stellenausschreibung in der Zeitung war doch sehr laienhaft formuliert, so dass ich mich bereits da fragte, wer sdort für Personalfragen zuständig ist.
Es besteht hier keinerlei Aussicht auf Erfolg, Ihrem Mann wirksam zu kündigen, wenn er aus der Feuerwehr austritt!
Wie gesagt, wenn es dennnoch irgendwelche Irritationen geben sollte: direkt zum Anwalt vor Ort!
Mit freundlichen Grüßen aus dem heute doch mal wieder sonnigen Mainz,
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
P.S.: Es würde mich freuen, wenn Sie sich eine Minute Zeit nähmen und meine Beratung kurz bewerten würden. Herzlichen Dank!