Arbeiten im Ausland
Fragestellung
Liebe Experten,
ich arbeite derzeit als Marketing Koordinatorin bei einer deutschen GmbH. Nun habe ich die Möglichkeit bekommen, von September 2018 bis einschließlich Februar 2019 im Büro unserer spanischen Muttergesellschaft zu arbeiten. Der Plan ist, dass ich weiterhin mein Gehalt von der GmbH bekomme und auch weiterhin den gleichen Job behalte, der ohnehin größtenteils online gemacht wird. Danach komme ich nach Deutschland zurück und arbeite weiter wie bisher.
Ich würde mich dann für die sechs Monate aus Deutschland abmelden, da mein jetziger Mietvertrag sowieso Ende August ausläuft. Da ich weniger als 183 Tage im Ausland bin, müsste ich doch weiterhin ganz in normal in Deutschland Steuern und Sozialabgaben zahlen, oder? Muss ich irgendwelche zusätzlichen Abgaben zahlen, wenn ich in Spanien arbeite?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße,
Anne Grobeben
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag Frau Grobeben!
wenn ich Sie richtig verstehe, werden Sie lediglich im Büro der spanischen Muttergesellschaft sitzen und weiterhin Ihre Aufgaben für die deutsche Tochtergesellschaft (GmbH) erledigen. Somit bleiben Sie in Deutschland für das Jahr 2017 und 2018 unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie nicht mehr als die genannten 183 Tage/Jahr in Spanien sind.
Sollten noch weitere Aspekte zu prüfen sein, melden Sie sich gerne.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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