App-Entwicklung in freiberuflicher Tätigkeit
Fragestellung
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Meine Frau und ich möchten eine App entwickeln lassen, die auch in Zukunft profitabel sein sollte. Der Entwickler (Agentur) sitzt in Russland. Die Entwicklungskosten sind hoch (ca. 10.000€) daher möchten wir gern diese Kosten irgendwann mal auch steuerlich geltend machen, bzw. absetzen.
Ich bin seit 3 Jahren Freiberufler, Designer, und verfüge auch über eine VAT-Nummer, die evtl. für Reverse Charge notwendig wäre. Allerdings hat meine Tätigkeit (außer das ich die App selbst designe) eher wenig was mit App-Unternehmen zu tun.
Hilft hier meine freiberufliche Tätigkeit irgendwie? Sollen wir hier extra ein Gewerbe oder Unternehmen anmelden, um die Rechnungen für die Entwicklungskosten zu begleichen? Wenn, ja welcher Typ? Oder können wir die Rechnungen für den Anfang auch privat bezahlen?
Freundliche Grüße
N.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Entwicklung und Vertrieb einer App ist in aller Regel nicht freiberuflich, sondern gewerblich.
Somit sollten Sie ein Gewerbe anmelden und dem Finanzamt mitteilen, dass Sie gewerblich tätig sind.
Die Entwicklungskosten sind als Betriebsausgaben abziehbar, dies gilt auch für die Vorleistungen eines ausländischen Dienstleisters. Eine Aktivierung in einer Bilanz ist steuerrechtlich nicht vorgesehen (§ 5 Abs. 2 EStG, Aktivierungsverbot für immaterielle Wirtschaftsgüter).
Als Rechtsform eignet sich ein Einzelunternehmer, falls Sie Haftungsrisiken ausschließen wollen ggf. auch eine GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt). Allerdings sind bei GmbH/ UG höhere Verwaltungskosten zu erwarten (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, IHK, Veröffentlichung/ Hinterlegung Jahresabschluss etc.) und auch die Gründung verursacht Notar- und Eintragungskosten.
Für Zwecke der Umsatzsteuer brauchen Sie sich nicht neu zu registrieren, Sie können als Einzelunternehmer auch unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihrer freiberuflichen Tätigkeit auftreten.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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