Anteile aus bulgarischer Firma an deutsche Firma übertragen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
Sie haben mir bereits 2x weitergeholfen, so dass ich mich auch mit Zuversicht ein weiteres mal in einer anderen steuerlichen Beratung an Sie wenden möchte.
Ich halte 50% Anteile an einer IT Firma in Estland. Die Firma läuft soweit ganz gut und macht monatliche Umsätze im hohen vierstelligen Bereich, so dass auch ein ordentlicher Gewinn am Jahresende übrig bleibt. Ich selber lebe nicht in Deutschland und darf auch keine wirtschaftlichen Interessen in Deutschland auslösen, da ich mich noch zwei weitere Jahre an die Aussensteuergesetze halten muss. Ich bin vor 8 Jahren ausgewandert.
Ich möchte diese 50% Anteile nun aber abgeben, da ich mich einer neuen Aufgabe widmen möchte.
Mein Bruder besitzt eine GmbH in Deutschland und würde die Anteile gerne übernehmen.
Da er sich auch um alles kümmern muss und die Verantwortung und Arbeit übernimmt, würde ich ihm bzw seiner GmbH diese Anteile gerne unentgeltlich überschreiben.
Meine Frage ist nun, ist das so ohne weiteres möglich?
Oder müssen die Anteile in einen angemessenen Wert umgewandelt und zwingend verkauft werden?
Es ist schwer einzuschätzen, ob die Anteile einen hohen Wert haben, da auch viel Arbeit geleistet werden muss um die Einnahmen auf dem Level zu halten. Dennoch würde ich sagen, dass die Firma aufgrund des Kundenstammes einen Wert hat.
Wie würde das Finanzamt in Deutschland darauf reagieren , wenn ich die Anteile unentgeltlich übertrage und macht es einen Unterschied, dass ich die Anteile meinem Bruder und keinem Fremden übertrage?
Löse ich wirtschaftliche Interessen aus, falls eine unentgeltliche Übertragung in Frage kommt?
Danke und viele Grüße
Ein Ratsuchender
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich muss in diesem Zusammenhang beachtet werden, dass ein schenkungssteuerlicher Vorgang vorliegt bzw. ausgelöst werden könnte. Hierbei müssten die Anteile an der estländischen Gesellschaft steuerlich bewertet werden um den Wert bei unentgeltlicher Übertragung ermitteln zu können. Sofern Sie Ihrem Bruder die Anteile schenken, gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 EUR innerhalb von 10 Jahren. Gleiches würde bei einer Zuwendung an die GmbH gelten, da Ihr Bruder ja unmittelbar bereichert wird, weil die Anteile seiner GmbH um den Wert der Beteiligung an Wert gewinnen.
Sofern also der Wert der Beteiligung unter 20.000 EUR liegt, ergibt sich kein steuerliches Problem (jedenfalls nicht in Deutschland; es müsste auch das Schenkungssteuerrecht Ihres Landes beachtet werden). Liegt der Wert über 20.000 EUR so würde Schenkungssteuer in Höhe von 15% (bei Wert bis 75.000 EUR) bzw. 20% (bei Wert bis 600.000 EUR) entstehen.
In jedem Fall müsste die Schenkung dem Finanzamt schriftlich gemeldet werden, und zwar innerhalb von 3 Monaten. Von daher wird das Finanzamt bei einer Schenkung auf jeden Fall ermitteln wollen, wie hoch der Wert des Anteils ist. Die Bewertung erfolgt, wenn ein Börsen- oder Marktpreis nicht vorliegt, anhand geeigneter Bewertungsverfahren. Hier spielt die Ertragskraft des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Konkret heißt es in § 11 des Bewertungsgesetzes:
Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zu Grunde legen würde. Die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) der Gesellschaft darf nicht unterschritten werden.
Bei einer voll unentgeltlichen Übertragung (Schenkung) macht es grundsätzlich bzgl. des Bewertung keinen Unterschied aus, ob Sie die Beteiligung Ihrem Bruder oder einer fremden Person schenken. Wenn Sie jedoch einen Kaufpreis verlangen, so gilt bei Verkauf an eine fremde dritte Person grundsätzlich erst einmal, dass dieser Preis unter Marktbedingungen erfolgt ist.
Von daher kann es grundsätzlich eher Sinn ergeben, wenn Sie einen Kaufpreis vereinbaren, den Sie für angemessen erhalten. Dann wäre das Thema Schenkung zumindest entkräftet. Es wäre zumindest denkbar, dass Sie ihm (Ihrem Bruder) den Kaufpreis oder einen Teil davon später als Schenkung zukommen lassen (aber unabhängig vom Kauf, sondern als freigebiege Zuwendung). Wie gesagt: hier sind ja 20.000 EUR innerhalb von 10 Jahren steuerfrei möglich.
Beachten Sie aber bitte auch, dass ein Verkauf auch steuerliche Folgen in Ihrem derzeitigen Land auslösen kann.
Wirtschaftliche Interessen lösen Sie durch eine unentgeltliche Übertragung in Deutschland nicht aus, da Sie ja selbst keine Beteiligung in Deutschland eingehen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Mir ist soweit bei der Schenkung nun alles klar,
Wäre es denn vorteilhaft bzw würde es ein Unterschied machen, wenn nicht ich die Anteile an die GmbH meines Bruders abgebe, sondern mein Geschäftspartner, der die anderen 50% Anteile über eine ausländische Holding hält.
Er hat mir folgendes vorgeschlagen. Er bzw seine Holding verkauft seine Anteile bspw zu 20.000 € an meinen Bruder.
Ich verkaufe der Holding meines Gecshäftspartner zuvor/oder danach meine Anteile für 20.000 € .
Wäre das nicht für mich eine gute Option um gar nicht erst in die Problematik mit der Verwandschaft und Deutschland zu kommen?
Grundsätzlich wäre das so möglich um hier den Fremdvergleich herzustellen, wobei Ihr Geschäftspartner dann eine gewisse Schamfrist einhalten sollte und die Anteile nicht unmittelbar nach der Übertragung auf ihn direkt weiter überträgt. Einige Monate sollten m.E. schon dazwischen liegen. Zu beachten ist natürlich, dass dann 2x Kosten für die Übertragungen anfallen.
Schöne Grüße!