Anforderung Behandlungsdaten von Kinderarzt (Medizinrecht, Versicherungsrecht)
Fragestellung
Wir möchten für unsere Kinder eine Invaliditätsversicherung abschließen. Hierzu müssen wir umfassende Angaben über Diagnosen, Behandlungen, Verletzungen usw. der letzten Jahre gegenüber dem Versicherer machen. Leider ist der Arzt unserer Kinder (Kinderarzt) nicht bereit uns eine Behandlungsübersicht auszudrucken oder Kopien von Befundberichten zu machen (trotz persönlicher Vorsprache). Für uns völlig unverständlich. Er stellt sich auf den Standpunkt, das der Versicherer sich beim ihm melden soll, dann würde er entsprechende Angaben schriftlich machen. Diese Vorgehensweise sehen wir kritisch, da wir bei dieser Art der Kommunikation außen vor sind. Wir wissen nicht, ob und was der Versicherer anfragt und wir wissen nicht was der Kinderarzt antwortet. Wie sollen wir bei dieser Vorgehensweise später (im Schadensfall) beweisen, das wir alle notwendigen Angaben (nach besten Wissen) gemacht haben? Daher folgende Fragen:
1.) Haben wir ein Auskunftsrecht über Behandlungen und Diagnosen gegenüber dem Kinderarzt (Ausdruck der Behandlungstermine und Therapien, Kopien der Befundberichte)?
2.) Wie setze ich das Auskunftsrecht am besten durch?
3.) Sollte ich den Versicherer die Auskünfte direkt beim Kinderarzt anfordern lassen oder sollte ich diese Daten lieber selbst besorgen und dem Versicherer selbst vorlegen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1. Ja, Sie haben ein gesetzlich normiertes Recht auf Herausgabe dieser Unterlagen. Dieses ist konkret in § 630g BGB geregelt. Dort heißt es auch ausdrücklich, dass vollständige Einsicht zu gewähren ist. Der Arzt darf Ihnen also keine Unterlagen vorenthalten.
2. Das Auskunftsverlangen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Empfehlenswert ist aber dennoch eine schriftliche Aufforderung an den Arzt zu stellen. Darin sollten Sie eine angemessene Frist zur Herausgabe der Unterlagen setzen (z.B. 2 Wochen). Den Brief schicken Sie am besten per Einschreiben. Eine Mustervorlage für ein solches Schreiben erhalten Sie z.B. hier:
https://www.vdk.de/kv-heidenheim/downloadmime/58875/Musterbrief+zur+Anforderung+von+Krankenunterlagen+beim+Arzt.doc
3. Wer die Unterlagen anfordert, hat für sich genommen keine absoluten Vor- oder Nachteile. Wenn es über die Versicherung läuft, bräuchte diese von Ihnen zusätzlich eine Zustimmung zur Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht. Auch zeitlich dauert dies über die Versicherung in der Regel etwas länger. Teils ist es aber so, dass Ärzte auf die Aufforderung durch eine Krankenkasse eher reagieren als bei einem Patienten (der nicht anwaltlich vertreten ist).
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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