Amtsarzt Verbeamtung – Bürojob – chronische Hepatitis B Trägerin
Fragestellung
Als Kind (Zeitpunkt, Infizierungsweg unbekannt) bin ich mit der Hepatitis B kontaminiert worden, die vor circa 10 Jahre entdeckt wurde und bislang immer symtomlos mit einer sehr niedrigen Viruslast gelaufen ist. Leber und sonstige Blutwerte alles prima.
Ist diese Krankheit bei dem Amtsarzt zu erwähnen? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sachbearbeiterin Bund (43 Jahre alt)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
Nur wenn konkret die Gefahr besteht, dass die Erkrankung ernsthafte Auswirkungen auf Dritte im Beamtenverhältnis haben kann (z. B. Ansteckung von Kollegen oder Kunden mit Viren), muss der Beamte deshalb hierauf hinweisen.
Bei medizinischen Berufen oder bei Labortätigkeiten wäre das etwa der Fall und notwendig.
Das würde ich mit Ihrem Haus- beziehungsweise Facharzt erst einmal abklären. Dieser kann ja dann auch im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht auf Ihre besondere Problematik eingehen. Nach Ihrer Schilderung nehme ich aber im Rahmen einer ersten Einschätzung nicht an, dass Sie das melden müssen, es sei denn, Sie sind wie gesagt in einem Bereich als Beamtin tätig, der einen erhöhten Kundenkontakt hat.
Ansonsten müssen Sie dieses also nicht gegenüber dem Amtsarzt/Dienstherr offenbaren.
Im Hinblick darauf dürfen Sie dieses also in der Regel verschweigen, wenn Ihr Beruf das aufgrund seiner Eigenart nicht erfordert.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die schnelle, kompetente Antwort- immer wieder gerne! VG
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Da ich nur in der Überschrift erwähnt habe, möchte ich mich versichern, dass ich die Frage verständlich gestellt habe – es handelt sich um die Offenbarung beim Amtsarzt im Rahmen der ersten Übernahme im Beamtenstatus. Bleibt Ihre Antwort bestehen?
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Die Antwort gilt in der Tat für die erste Anstellung an sich und für die Zeit danach.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt