Als minderjährig ausgeben Strafbar
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Fragestellung
Guten Tag,
am vergangenen Samstag/Sonntag morgen waren wir mit Freunden unterwegs. In einer Trinklaune entdeckten wir eine Telefonnummer für Onlineflirts, Telefonvermittlung (11866). Betreiber ist die "heiße Draht Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG" mit Sitz in Hannover.
Aus selbiger Laune entschieden wir uns dort einmal des Spaßes halber anzurufen. Wir wurden an eine Vermittlungsstelle weitergeleitet wo wir nach unserer Präferenzen "Welcher Typ Frau" usw. befragt wurde. Der Wendepunkt des Gespräches war, als wir das Alter mit "17 Jahren" angaben. (Wichtig: Es wurde m.W. nur eine Information zu den Kosten angegeben, es erfolgt KEINE Ansage "diese Hotline ist ab 18 usw." auch dass für "Servicezwecke aufgezeichnet wird" wurde nicht genannt)
Darauf hin folgten wüste Beschimpfungen und Androhungen (da der Service ab 18 sei), welche ich dann alleine abzuwenden versuchte. Lt. Aussage der Dame an der Leitung würden nun rechtliche Schritte in Form einer Anzeige gegen den Besitzer der Telefonnummer - also mich- eingeleitet und "ich könnte mir gar nicht vorstellen, was auf mich zukommt". Nach eindringlicher Beschwichtigung, dass es doch nur ein kurzer Scherz war und ich auf darauf hin mit Namen und korrektem Geburtstagsdaten Angabe meine Alter von 26 Jahren bestätigen konnte, änderten nichts an dem Sachverhalt.
Nun stellen sich für mich die Frage ob:
(a) straf- o. zivilrechtliche Folgen anzunehmen sind, weil ein gewisses Vergehen besteht oder es nur ein "Bluff" von Androhungen war, der sich juristisch nicht abbilden lässt. Ein Betrug kann es nach meiner Einschätzung nicht sein, da wir keinen finanziellen Vorteil aus der Angabe gehabt hätten.
(b) sollte eine Anzeige erfolgen, wie kann auf diese reagiert werden. Ist die Rückverfolgung einer Handynummer überhaupt möglich bzw. daraus die Anschrift zu ermitteln. Ist das Vorgehen der Hotline rechtmässig wenn Sie i.) Anrufer beleidigt und ii.) und keine Angaben zur Altersfreigabe macht ?
Sollten Telefonmitschnitte erfolgt sein, sind diese nach meinen Wissenstand unter keinen Umständen rechtsmässig noch können Sie als Beweismittel angeführt werden.
Besten Dank für die Rückantwort und Ihre Unterstützung, da mir die Sache doch "Bauchschmerzen" bereitet.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach obiger Fallschilderung kann ich Sie beruhigen. Nach Ihrer Angabe ist bereits der Anruf kostenpflichtig. Daher wird der Anbieter hier die berechenbaren Minuten abrechnen und über Ihre Telefonrechnung zur Zahlung bringen. Wenn Sie die Rechnung bezahlten, wird nichts weiter passieren.
Eine Straftat sehe ich hier nicht als gegeben an. Für einen Betrug fehlt die Bereicherungsabsicht und der Schaden des Betrogenen. Sollte dennoch eine Strafanzeige eingehen, werden Sie bei den Ermittlungen ggf. angehört. Ich gehe aber davon aus, dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft wegen fehlender Strafbarkeit bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ablehnen wird.
Die Mitarbeiterin durfte Sie hier nicht beleidigen. Selbstverständlich können Sie hier eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Unbekannt stellen. Hierbei müssen Sie aber die Antragsfrist von 3 Monaten einhalten.
Sollte das Telefonat ohne Ihre Zustimmung mitgezeichnet werden, kann diese Aufzeichnung nicht benutzt werden, da das Beweismittel illegal erlangt wurde.
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