Alkohol Testset gewerblich vertreiben
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Set zur Alkoholbestimmung von Getränken entwickelt und möchte dieses an Privatpersonen vertreiben.
Dieses kommt zum Einsatz um geringste Alkoholkonzentration in Fruchtsäften, Essig oder ähnlichen nachzuweisen (<3%). Dazu muss das Getränk (50ml) aber destilliert werden.
Durch eine telefonische Nachfrage beim Hauptzollamt wurde mir mitgeteilt, dass die Destillation alkoholhaltiger Getränke nicht erlaubt sei.
Auf den ersen Blick ist dies korrekt, auf den zweiten Blick ist das Destillat aus dem Testset nur zur Alkoholbestimmung gebrauchbar und durch verschiedene Zusätze und nicht lebensmittel tauglichen Materialien nicht zum Verzehr geeignet.
Dies wird in der Anleitung und in den Gefahrenhinweisen eindeutig beschrieben. Trinkalkoholherstellung wäre nur durch eine Zweckentfremdung des Sets möglich und wird natürlich in der Anleitung nicht beschrieben.
Nach meinen Kenntnisstand ist die Destillation in Kleinstmengen zur reinen Analyse nach AlkStG Abschnitt 5 §27 Steuerbefreiungen (2) 1. steuerfrei erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Harald Billinger
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
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A. Fischer, Rechtsanwalt
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