AGB's,Impressums u.Widerrufsbelehrung Ebay und Onlineshop
Fragestellung
Erstellung von AGB's, Impressums u.Widerrufsbelehrung für meine Ebay und Onlineshop.
Sehr geehrter Herr Schröter, da es leider immer wieder abstürzte bei yourxpert gab, habe ich wie ausgemacht persönlich meine Daten bei Ihnen abgeben. Wie es aussieht ich kann wieder yourxpert einsetzen.
Danke für Ihre Eamil vom 27.12.14. Ich freue mich, daß Sie AGB's, Impressums u.Widerrufsbelehrung für meine Ebay Shop und Onlineshop gemacht haben. Hiermit möchte ich mich bei Ihnen bedanken und Sie gleichzeitig darum bitten meine Daten nach dem ich Ihr Angebot (Gesamtbetrag von 231 Euro) durch yourxpert Bestätigt habe, per Email zu schicken.(wenn es seien muß, kann auch persönlich abholen)
Ihr Angebot siehe bitte unten:
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne werde ich für Sie tätig. Zu dem angebotenen Preis von EUR 231,- kommen keine weiteren Kosten dazu. Der Preis beinhaltet die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Impressum und Musterschreiben zur Ausübung des Widerrufsrechtes.
Ich denke bis zum 26.12.2014 kann ich Ihnen die Dateien liefern, wenn Sie den Auftrag zeitnah freigeben.
Viele Grüße
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Burges + Schröter Rechtsanwälte
Zeil 29-31
60313 Frankfurt
Tel.: 069/209 73 753-0
Fax: 069/209 73 753-9
Email: info@burges-schroeter.de
www.burges-schroeter.de
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Von: bestesuche [mailto:bestesuche@web.de]
Gesendet: Sonntag, 21. Dezember 2014 12:39
An: Kanzlei
Betreff: Fw: yourXpert: Neues Angebot zu Ihrer Anfrage
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Schröter,
ich habe durch yourXpert ein Angebot von Ihnen für 231 Euro für die Erstellung von AGB,s , Widerrufsrechts, und Impressums für Ebay und meinen Online Shop erhalten(siehe bitte unten).
Ich hatte ein paar Fragen und aus diesem Grund habe ich mit yourXpert Kontakt aufgenommen(siehe bitte meine email ganz unten).
Ich möchte Sie gerne fragen, ob Ihr Angebot alles beinhaltet, was in meiner Email an yourXpert(ganz unten) steht?
Wenn ja, bitte bestätigen Sie den Inhalt meiner Email(ganz unten). So kann ich sehr gerne die AGB,s Widerrufsrechts! und Impressums für Ebay und meinen Online Shop von Ihnen erstellen lassen. Und ich möchte auch gerne wissen wie lange es dauern wird.
Eine 2. Frage, wenn man durch die Seite von yourXpert den Link für die Bestätigung anklicken möchte, wird man nach 39 Euro für die Beratung gefragt.
Ich brauche in diesem Fall keine Beratung. Ich reagiere nur auf Ihr Angebot. Also wie kann ich in diesem Fall vorgehen, damit später keine Probleme entstehen.
Sonst muß ich 231+39 Euro zahlen ! Dies möchte ich nicht. Also Gesamtbetrag: 231 Euro.
Nach der Bestätigung meiner Email(ganz unten), werde ich alle meine Daten schicken. YourXpert empfiehlt am Anfang keine persönliche Daten zu schicken.
Mit freundlichen Grüßen
F. M.
""""Um zukünftige Probleme zu vermeiden siehe bitte den folgenden Hinweis*
*Ich brauche keine Abos(oder irgendwelche Verträge), weder von WISO, oder Kanzlei noch von anderen!!!!!!!!!!! Hier geht es mir nur, um die einmaligen Erstellung von AGB's,Impressums u. Widerrufsbelehrung für meine Ebay und Onlineshop!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die umgehende Rückmeldung.
Anbei stelle ich Ihnen die AGB, die ich für Ebay und den Onlineshop zusammengefasst habe ein. Weiterhin erhalten Sie ein Impressum nebst Haftungsbeschränkung.
Die Widerrufsbelehrung als auch das Musterschreiben für die Widerrufserklärung habe ich in die AGB integriert.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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Bewertung des Kunden
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Email von gestern:
Sehr geehrter Herr Schröter,
hiermit möchte ich mich bei Ihnen bedanken.
Ich habe auch eine Frage.
Sobald ich meine persönliche Daten in die AGB eingetragen habe, darf ich die komplette AGB einfach kopieren und in Ebay-Plattform einfügen?
Die AGB, die Sie erstellt haben, ist für Ebay und auch Onlineshop(also 2 Plattformen), die miteinander nichts zutun haben.
D.h. der Onlineshop ist unabhängig von Ebay und hat mit Ebay überhaupt nichts zutun.
Muß ich Teil 2(für Onlineshop) löschen, wenn ich sie bei Ebay einsetzen möchte? und das gleiche auch mit dem Onlineshop machen?
In diesem Fall Teil 1 löschen? Wenn ich die AGB für Onlineshop nehmen möchte?
Natürlich ist am einfachsten, wenn ich die Komplette AGB so wie sie ist für die beiden Plattformen nehmen darf. Darf ich es oder nicht?
Wie gehe ich am besten vor. Ist es erlaubt “die komplette AGB”, die Sie für 2 Plattformen erstellt haben
für die beiden Plattformen zu nehmen?
Und eine Frage bleibt noch offen. Wenn ich Teile von AGB lösche, kann sie vielleicht nicht mehr gültig sein.
Ich kenne mich leider damit nicht aus. Wie gehe ich vor?
Es gibt noch eine andere Möglichkeit: darf ich ganz oben wo AGB eingefügt wird, einfach schreiben “Geschäftsbedingungen für unser Onlineshop und Ebay-Plattform”
So kann ich die komplette AGB für Ebay und auch Onlineshop nehmen. Ist es so erlaubt?
Bitte, um eine schnelle Hilfe.
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und ein schönes gesundes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
F. M.
Bitte stellen Sie die AGB´s nach Vervollständigung ein. Ich habe hier eine Fassung erstellt, da möglicher Änderungsbedarf einfacher umzusetzen ist. Bei zwei Versionen ist die Fehlerquelle bei Änderungen höher.
Auch wenn Ebay und der Onlineshop nichts miteinander zu tun haben, sollten Sie die AGB´s so einstellen wie sie sind und keinen Teil löschen.
Stellen Sie daher die kompletten AGB auf beiden Plattform gleichermaßen ein. Dies ist auch nicht zu beanstanden.
Viele Grüße