Automatische Vertragsverlängerung
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Fragestellung
Guten Tag:
Beim Vertragsabschluss im Okt. 2010 habe ich folgende Bestätigung erhalten. Ich ging davon aus das der Vertrag auf ein Jahr befristet wäre, also bis Ende Okt. 2011. Jetzt will der neue Geschäftsführer 699,- Euro von mir, für Jahresbeitrag 2011 plus Zinsen und Gebühren - bis zum 25.04.2013.
Zugegeben, wie unten einkopiert, stand in den angehängten AGBs, dass der Vertrag ohne schriftliche Kündigung, sich verlängert.
Der Sache ist schon beim Forderungsmanagement in Bremen.
Kann ich was retten oder soll ich schnell ein Zahlungsabkommen mit der Eintreiber in Bremen treffen?
Übrigens, ich habe nie Information oder Resultate von meinem Fall von Inkassolution erhalten.
Danke für Ihre Hilfe,
Mit freundlichen Grüßen
E. E.
----Original Message-----
From: Mario Nesebik
To: eE.
Sent: Wed, Oct 20, 2010 10:26 am
Subject: inkassolution - Auftragsbestätigung
Sehr geehrter Herr E.
Anbei sende ich Ihnen wie besprochen eine Auftragsbestätigung.
Wir möchten Ihnen für Ihre Freundlichkeit und Ihr Vertrauen danken, dass Sie uns heute entgegengebracht haben. Wir haben uns sehr gefreut, Sie als neuen inkassolution Kunden zu begrüssen. Wir sind stolz, dass Sie nun unsere Dienstleistung verwenden, und wir wissen, dass Sie davon profitieren und mit dem Resultat zufrieden sein werden.
Basis-Abo: inkassolution
Gratis-Inkasso-Fälle: unbegrenzt
Inkassokleber: inbegriffen
Support: inbegriffen
Bonitätsauskünfte: 10 inbegriffen
Vertragslaufzeit: 20.10.2010 bis 20.10.2011
Kündigungsfrist: 1 Monat
Kosten für 12 Monate : CHF 468.00 exkl. MwSt
Falls Sie in der Zwischenzeit irgendwelche Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich anzurufen.
Freundliche Grüsse
Mario Nesebik
Art. 12
Der Auftraggeber bezieht die Inkasso-Dienstleistung für die gewählte Jahresmitgliedschaft exklusive MwSt. Dieser Vertrag ist für die gewählte feste Vertragsdauer abgeschlossen. Er erneuert sich bei Ablauf stillschweigend, sofern nicht eine Partei einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich den Vertrag kündigt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie den Vertrag als Unternehmer, jedenfalls nicht als Verbraucher geschlossen haben.
Allerdings würde sich auch als Verbraucher grds. nicht viel an der Rechtslage ändern, da Sie nach den dargestellten Informationen den Vertrag so geschlossen haben, auch mit der Verlängerungsklausel, sofern nicht 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Insofern gibt es zumindest bzgl. der Laufzeit nicht viel zu rütteln, es sei denn, die AGB sind nicht richtig und nicht wirksam vereinbart worden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie vor Vertragsschluss keine Kenntnis von den AGB hatten. Dies müssen Sie beweisen.
Ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. der Zahlungen kann Ihnen dann zustehen, wenn der Vertrag von der Gegenseite nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist. Wenn Sie schreiben, dass Sie nie eine Reaktion oder ein Schreiben an die Schuldner gesehen haben, so würde ich vor einer Zahlung zunächst überhaupt einen Tätigkeitsnachweis einfordern. Sie sollten auch prüfen, welche Leistungen erbracht werden sollten und welche Leistungen überhaupt erbracht worden sind. Sind keine oder unzureichende Leistungen erbracht worden müssen Sie ggf. nichts oder weniger zahlen. Zumindest stärkt das Ihre Verhandlungsposition.
Sie sollten daher mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen und zunächst Arbeitsnachweise anfordern und ggf. gleichzeitig oder später ein Vergleichsangebot äußern, zumal Sie nach 2011 ja offensichtlich keine Dienste mehr genutzt haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich antworten konnte. Die Rechtslage ist allerdings aufgrund des schriftlichen Vertrags nicht sehr vorteilhaft für Sie. Die o.g. Punkte sollten Sie jedoch in jedem Fall prüfen.
Gerne können Sie sich weiter an mich wenden, sofern weiterer Informationsbedarf oder Nachfragen bestehen.
Viele Grüße
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Ich habe als Privatperson (selbständiger) den Vertrag abgeschlossen.
mfG
Als Verbraucher hätte man ggf. auf die Höhe der Vergütung und den Umfang der Dienstleistung abstellen können.
Hier könnte man höchstens noch überlegen, wenn Sie nur sehr wenige Inkassofälle eauftragt haben, dass hier ein zu hoher Preis vorliegt. Allerdings ergeben sich hier bereits Probleme, da es ja als Flatrate gekennzeichnet war, Sie also mehr Fälle hätten in Auftrag geben können, die Fa. augenscheinlich in der Schweiz sitzt und Sie letztlich gewerblich gehandelt haben.
Gerne können Sie sich weiter an mich wenden.