Abwendung einer Vollstreckung durch das Finanzamt
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 15.04.2019 haben wir einen Steuerbescheid in erheblicher Höhe auf Grund des Verkaufs unserer Wohnung erhalten. Nach Ansicht unseres Steuerberaters ist der Bescheid nicht gerechtfertigt und wir haben fristgerecht Einspruch eingelegt. Zu unserem Einspruch gibt es bisher keine Entscheidung und dennoch hat das Finanzamt die Vollstreckung angekündigt.
Unser Antrag auf Stundung und Vollstreckungsaufschub wurde vom Finanzamt abgelehnt und eine letzte Frist zur Yahlung einer hohen monatlichen Ratenzahlung mitgeteilt. Bei Nichtbezahlng wurde die Vollstreckung angekündigt.
Bitte lassen Sie uns wissen, ob es zum jetzigen Zeitpunkt - ohne Entscheidung zu unserem Einspruch - weitere rechtliche Mittel zur Abwendung der Vollstreckung gibt.
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider hat per se der Einspruch gegen einen Steuerbescheid keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die (vermeintliche) Steuerschuld trotz des Einspruchs zunächst bezahlt werden muss.
Eine Stundung mit Ratenzahlung wird das Finanzamt in der Regel nur gewähren, wenn die Steuerschuld innerhalb von 6, allenfalls maximal 12 Monaten, bezahlt ist. Dies führt je nach Nachzahlungshöhe zu hohen Ratenzahlungen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, wäre zu überlegen, ob Ihr Steuerberater unter Darlegung, weshalb der Steuerbescheid und damit auch die Nachzahlung nicht korrekt sind, eine entsprechende Stundung nochmals beantragt.
Alternativ zur Stundung kann jedoch auch Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragt werden, auch hier sollte überlegt werden, ob der Steuerberater mit seinem Argumenten gegen die Richtigkeit des Steuerbescheides nicht behilflich sein kann.
Möglich wäre zudem. einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Wie ausgeführt hat Einspruch und auch eine möglicherweise später erhobene Klage keine aufschiebende Wirkung. Würde das Finanzamt diesen Antrag ablehnen kann man, auch wenn über den Einspruch an sich noch nicht entschieden wurde, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht stellen.
Die Erfolgsaussicht dieses Antrages ist ausschließlich davon abhängig, ob das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides hat oder nicht.
Sofern sich Ihrerseits noch Nachfragen ergeben sollten, nehmen Sie bitte Kontakt auf, damit diese umgehend bearbeitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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