Absetzbarkeit von Notarkosten bei Erwerb von GmbH-Anteilen
Fragestellung
Ich bin Unternehmensberater und habe 2019 einen Anteil an der GmbH erworben (<1%), bei der ich nichtselbständig beschäftigt bin. Das FA will die Notarkosten für den Kauf der GmbH Anteile nicht anerkennen:
"Soweit die Kosten für den Erwerb von Anteilen an der GmbH (Holding) entstanden sind, handelt es sich nicht um Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit, sondern Anschaffungskosten der Beteiligung."
Ist dies zutreffend? Oder habe ich die Kosten nur in der falschen Kategorie eingereicht und man kann diese anderweitig gelten machen. Einen möglichen Gewinn beim Verkauf von Anteilen muss ich ja auch versteuern.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Beurtelung des Sachverhalts durch das Finanzamt ist richtig, es handelt sich um Anschaffungskosten der Beteiligung.
Diese sind allerdings steuerlich nicht verloren, sondern werden genauso wie der Kaufpreis beim Verkauf der Anteile/ im Falle des Untergangs der Beteiligung durch Liquidation o.ä. im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens (damit im Ergebnis zu 60 %) angerechnet. Somit sollten Sie die Anschaffungskosten (auch einschließlich Nebenkosten, z.B. Reisekosten) gut dokumentieren und aufbewahren.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Ich bin sehr zufrieden und empfehle hiermit gerne weiter.
Das System hat das kleiner Zeichen leider nicht übermittelt (siehe nachgereichter Kommentar).
Mein Anteil ist kleiner als 1%. Verkaufsgewinne mit den Anteilen würden dann wohl der der Abgeltungssteuer unterliegen?!
Würden die Notarkosten dort auch anerkannt?
Eine positive Bewertung hinterlasse ich gerne.
Herzliche Grüße
B. W.
bei Abgeltungssteuer sind Werbungskosten nicht abziehbar, allerdings können Sie stattdessen den Sparerpauschbetrag (801 € bei Ledigen, 1602 € bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater