Abschreibung Immobilie
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich habe meine Steuererklärung per Wiso erstellt.
Der für mich zuständige Finanzbeamte benötigt noch Berechnungen für
- Hälfteanteil für den ursprünglichen Kauf der Immobilie
- Hinzuerwerb Hälfteanteil von geschiedener Ehefrau
Diese Abschreibung weiß ich aber nicht zu erstellen.
Kauf der Immobilie: 2001 gemeinsam mit meiner Ehefrau
Kaufpreis 450 000 D-Mark = 225 000 Euro inkl. Grundstückskosten.
Hinzuerwerb Hälfteanteil der Immobilie nach Scheidung: 2012
Wert Hälfteanteil: 65 000 Euro
Seit Januar 2017 ist die Immobilie vermietet. In dem Zusammenhang soll die Abschreibung erfolgen.
Können Sie diese Berechnung vornehmen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
S. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als Haustyp habe ich Doppelhaushälfte, nicht unterkellert, DG ausgebaut gewählt.
Unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ergibt sich für die ursprüngliche Anschaffung 2001 ein Anteil Grund und Boden von 22,3% = 50.100€, davon 1/2 = 25.050€. Gebäudeanteil ist dann 87.450€.
Für den Zuerwerb von der Ehefrau (entgeltlicher Zuerwerb) ergibt sich ein Anteil Grund und Boden von 33,9% = 22.050€. Gebäudeanteil ist dann 42.950€.
Als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ergibt sich damit 130.400€, davon können Sie 2% = 2.608,00 € abschreiben (falls nicht ganzjährig dann jahresanteilig rechnen).
Anbei erhalten Sie die beiden Exceldateien, bitte prüfen Sie noch einmal die entsprechenden Angaben. Sie können die Berechnung daraus ausdrucken und dem Finanzamt zur Verfügung stellen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Antwort des Experten: Vielen Dank!
vielen Dank für Ihre schnelle Erledigung, das war mir eine große Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
S. W.