Abschreibung Immobilie
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich habe meine Steuererklärung per Wiso erstellt.
Der für mich zuständige Finanzbeamte benötigt noch Berechnungen für
- Hälfteanteil für den ursprünglichen Kauf der Immobilie
- Hinzuerwerb Hälfteanteil von geschiedener Ehefrau
Diese Abschreibung weiß ich aber nicht zu erstellen.
Kauf der Immobilie: 2001 gemeinsam mit meiner Ehefrau
Kaufpreis 450 000 D-Mark = 225 000 Euro inkl. Grundstückskosten.
Hinzuerwerb Hälfteanteil der Immobilie nach Scheidung: 2012
Wert Hälfteanteil: 65 000 Euro
Seit Januar 2017 ist die Immobilie vermietet. In dem Zusammenhang soll die Abschreibung erfolgen.
Können Sie diese Berechnung vornehmen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
S. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als Haustyp habe ich Doppelhaushälfte, nicht unterkellert, DG ausgebaut gewählt.
Unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ergibt sich für die ursprüngliche Anschaffung 2001 ein Anteil Grund und Boden von 22,3% = 50.100€, davon 1/2 = 25.050€. Gebäudeanteil ist dann 87.450€.
Für den Zuerwerb von der Ehefrau (entgeltlicher Zuerwerb) ergibt sich ein Anteil Grund und Boden von 33,9% = 22.050€. Gebäudeanteil ist dann 42.950€.
Als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ergibt sich damit 130.400€, davon können Sie 2% = 2.608,00 € abschreiben (falls nicht ganzjährig dann jahresanteilig rechnen).
Anbei erhalten Sie die beiden Exceldateien, bitte prüfen Sie noch einmal die entsprechenden Angaben. Sie können die Berechnung daraus ausdrucken und dem Finanzamt zur Verfügung stellen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Antwort des Experten: Vielen Dank!
vielen Dank für Ihre schnelle Erledigung, das war mir eine große Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
S. W.