Abschiebung russischer Staatsbürger durch die Bundespolizei
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Kontaktdaten:
0176 28692316
gerd.schmalfeld@web.de
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Guten Tag, am 11.4. wurden 2 Mitarbeiter unserer Firma in München am Flughafen an der Einreise gehindert und unter unmöglichen Benehmen der Bundespolizei am 12.4. wieder nach Rußland abgeschoben.
Begründung : Die Visaagentur in Rußland hat den beiden ein Schengenvisa der finnischen Botschaft ausgestellt. Es gibt oder gab die Regel, daß die Einreise zuerst in das ausstellende Land erfolgen muß. Die Damen hätten also erst nach Finnland einreisen müssen.
Die Mitarbeiter der Visaagentur haben jedoch gesagt, daß diese Regel aufgehoben wurde, worauf die Beiden direkt von Moskau nach München geflogen sind.
Gibt es die Regel noch oder nicht ?
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne beantworte ich Ihre Frage zu den oben genannten Konditionen.
Ich würde mich freuen, für Sie tätig werden zu können.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit den besten Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ich kann mir das zunächst genauso wenig wie Sie und die Visa-Agentur erklären, habe allenfalls eine Vermutung, siehe unten. Im Einzelnen:
Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten und in seiner räumlichen Gültigkeit nicht beschränkten Visums für den kurzfristigen Aufenthalt („Schengen-Visum“ der Visumkategorie „C“) dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet der Schengener Staaten aufhalten und sich darin frei bewegen.
Je nach der Kategorie des Visums, das von einer Botschaft oder einem Konsulat eines Schengen-Landes ausgestellt wurde, hier Finnland,, gibt es unterschiedliche Beschränkungen, auch örtliche.
Im Fall der Schengen-Staaten berechtigt z. B. ein von einem der Staaten ausgestelltes Kurzaufenthaltsvisum den Inhaber, für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in alle 26 Staaten zu reisen.
Wurde Ihr Visum von einem Land im Schengen-Raum ausgestellt, berechtigt es Sie automatisch zu Reisen in alle anderen Schengen-Länder, wenn nicht Beschränkungen auf ein oder zwei Länder zum Beispiel gelten. Letzteres könnte hier der Fall sein. Könnten Sie mir eine Kopie des Visums über die Visa Agentur zukommen lassen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, dann antworte ich Ihnen ergänzend beziehungsweise abschließend.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Wenn die Ersteinreise möglich gewesen wäre bitten wir um eine Beratung, welche Schritte wir weiter unternehmen können
1. Berichtigung des Status der beiden Frauen, daß sie ohne Probleme wieder ein Visum bekommen.
2. Schritte gegen die Bundespolizei Schmerzensgeld o.a.
3. Während der Verhaftung hat dieBP lt. Aussage der Frauen versucht den beiden Geld abzunehmender Sicherung einer möglichen Strafe. Die beiden sollten auch Geld von ihren Bankkarten abheben, um evtl. Ansprüche abzusichern.
Vielen Dank
Gerd Schmalfeld
vielen Dank für das Hochladen der beiden Visa, die ich mir angesehen habe.
Das ist jeweils das Visum der Kategorie C, also, wie ich geschrieben hatte, uneingeschränkt für den gesamten Schengenraum.
Bevor ich Ihre restlichen Fragen beantworte, habe ich noch eine Rückfrage:
Hat man denn irgendetwas noch seitens der Bundespolizei am Flughafen erwähnt oder sich darauf bezogen, dass es eine Regel gäbe, dass man nur in den Staat einreisen dürfe, der das Visum jemals ausgestellt hat?
Eine solche Regel konnte ich wie gesagt nicht finden.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt