Abmahnung erhalten
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Pilarski,
ich habe am 24.09. von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung (hochgeladene Datei)erhalten.
Zuvor wurde mir lediglich in einem Mitarbeitergespräch (zweite hochgeladene Datei) bescheinigt, dass ich viele (Leichtsinns-)Fehler machen würde. Was bei hohem Arbeitsaufkommen durchaus sein kann, war aber bis zu diesem Zeitpunkt nie ein Problem, man hat darüber gesprochen und es ist in den konkreten Fällen nicht wieder vorgekommen. Und auch die sonstigen Bewertungen in diesem Dokument sind meines Erachtens aus der Luft gegriffen, was ich auch in dem Mitarbeitergespräch gesagt hatte, was aber nirgendwo berücksichtigt worden ist.
VOR diesem Gespräch wurde nie etwas Derartiges kommuniziert oder anderweitig schiriftlich festgehalten.
Ich habe KEINEN schriftlichen Arbeitsvertrag und arbeite seit Beginn meiner Ausbildung 1993 in dieser Firma.
Ich habe mehr und mehr den Eindruck, dass man mich hier loswerden will. Unsere Firma ist seit einiger Zeit im Umbruch vom Familienbetrieb zum fremdgeführten Unternehmen. Seit dies der Fall ist verstärkt sich unter allen langjährigen Mitarbeitern dieser Eindruck.
Nun meine konkreten Fragen: Ist dieses Mitarbeitergespräch irgendwie schadhaft in Bezug auf die jetzt erhaltene Abmahnung? Soll heißen: Könnte mein Arbeitgeber mir jetzt direkt mit der nächsten Abmahnung eine fristlos Kündigen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Martin
Zum Illergries 8
88457 Kirchdorf
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte. Aus ihrer Abmahnung ist ersichtlich, dass sie auf verhaltensbedingten Gründen beruht. Eine Kündigung aufgrund verhaltensbedingter Gründe setzt stets eine Mahnung voraus, im Gegensatz zu einer betriebsbedingten Abmahnung. Das Protokoll des Mitarbeitergesprächs, das Sie zudem auch noch unterzeichnet haben, könnte natürlich ein Indiz dafür sein, dass die in der Abmahnung aufgeführten Gründe tatsächlich zutreffen. D.h., das Protokoll des Mitarbeitergesprächs bekräftigt und erschwert die Behauptungen Ihres Arbeitgebers in der Abmahnung. Wenn es zutrifft dass, Ihre nicht ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung derart nachteilige Folgen für den Arbeitgeber hat und für den internen Arbeitsablauf, dann kann eine solche verhaltensbedingte Abmahnung grundsätzlich zulässig sein. Um dies abschließend zu beurteilen, wäre jedoch erforderlich, ihren Arbeitsvertrag vollständig einzusehen, um sich ein Bild von den Regelungen zu machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Ich kann Ihnen anbieten, den zur Prüfung zu übernehmen, wenn Sie mich kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen