Ablehnung Reiserücktrittsversicherung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
meine Frau und ich haben Ende letzten Jahres eine Reise über Opodo (mit Reiserücktrittsversicherung über die Versicherung europ assistance) nach Bangkok, Thailand in dem Zeitraum vom 8.8.2017-27.08.2017 gebucht. Auf Grund einer ungeplanten Schwangerschaft (festgestellt am 3.5.2017) und der damit in unserem Fall einhergehenden Risiken, wurde uns seitens der Gynäkologin meiner Frau nahe gelegt, diese Reise nicht anzutreten (Siehe ärztliche Bescheinigungen im Anhang). Wir haben daraufhin die Reise bei der Fluggesellschaft storniert und einen Antrag auf Reisekostenerstattung bei der Versicherung europ assistance eingereicht. Am 20.09.2017 lehnte diese unseren Antrag mit der Begründung, es handele sich lediglich um eine präventive Maßnahme, ab. Da es sich dabei um einen für uns hohen Betrag handelt, wollen wir uns damit natürlich nicht abfinden. Nun wollen wir Sie um Rat fragen und ob es für uns eine Möglichkeit gibt, das Geld einzufordern oder ist es eher unwahrscheinlich, dass wir das Geld noch erhalten werden?
Da wir uns generell gerade in einem finanziellen Engpass befinden, wollen wir natürlich wissen, ob es sich überhaupt lohnt, gegen die Entscheidung der Versicherung anzugehen.
Zu den Komplikationen meiner Frau: Seit der Schwangerschaft leidet meine Frau unter einer Eisen-Anämie, welche sie sehr auslaugt und schläfrig macht. Zudem hatte sie zu der Zeit starke Kreislaufprobleme mit einhergehender Ohnmachtsanfällen, welche in heißen Ländern gehäuft auftreten würden. Aufgrund von Infektionsgefahr mit dem Zika-Virus ist laut Auswärtigem Amt die Reise gefährlich und sollte deshalb gemieden werden. Zusätzlich konnte meine Frau sich nicht mehr gegen Japanische Enzephalitis impfen lassen, wodurch zusätzlich ein hohes Risiko entstand.
Im Anhang finden Sie alle vorhandenen Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Wagner
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Das die Versicherung zu dem einen Umstand (“zusätzlich konnte meine Frau sich nicht mehr gegen Japanische Enzephalitis impfen lassen, wodurch zusätzlich ein hohes Risiko entstand.“) auch geschrieben hatte, dass es sich dabei um eine präventive Maßnahme handele, kann ich diesem durchaus beipflichten. Das ist leider nicht ganz von der Hand zu weisen. Die Impfung wird zwar nach meiner Kenntnis durchaus empfohlen, scheint aber nicht zwingend erforderlich und medizinisch indiziert zu sein.
Etwas gilt aber für den Umstand der Schwangerschaft und den damit entstandenen Gefahren und Risiken hinsichtlich der starke Kreislaufprobleme mit einhergehenden Ohnmachtsanfällen.
Da wird man sicherlich nicht von einer reinen Prävention reden können. entscheidend ist aber, in wieweit man insbesondere prozentual die Gefahr ärztlicherseits einschätzt. Das müsste man hier meines Erachtens nach schon weiter prüfen lassen, um erfolgreich gegenüber der Versicherung sein zu können.
Das heißt, die behandelnde Ärztin sollte hier noch etwas schreiben.
Das betrifft die Dauer und Häufigkeit dieser Risiken und ob dieses speziell um diese Zeit in den tropischen Gefilden in Bangkok auftreten kann. Ich war selber bereits zweimal in Bangkok und weiß, dass das Wetter sehr schwül und durchaus für manche Leute belastend sein kann.
Das ist also entsprechend wichtig, hier noch weitere Ausführungen ärztlicherseits zu haben, um es dann noch einmal bei der Versicherung anzubringen. Allerdings müsste schon die gesamte Reise aller Voraussicht nach so stark (aus der Sicht vor der Reise) gefährdet sein, dass man nicht mehr davon sprechen kann, dass man in den angemessenen Genuss eines Urlaubes kommen kann.
Auch wenn dieses eher eine Rechtsfrage ist, sollte die Ärztin auch darauf eingehen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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