Abgeschlossene Gebäudeversicherung über Hausverwaltung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Eigentumswohnung hatten wir durch ein Loch im Heizkörper einen Wasserschaden (geklebter Parkett wellte sich daraufhin und zersprang förmlich).
Wir informierten daraufhin die Hausverwaltung, die angab, den Schaden an die Versicherung weiterzuleiten.
Man muss dazu sagen, dass wir die Hausverwaltung seit 2011 haben und diese sich um nichts kümmert.
Heute erhielten wir eine Nachricht des Versicherungsmaklers, dass wir einen SB in der Gebäudeversicherung von 2500 € hätten.
- ist in der Gebäudeversicherung der Heizkörper mitversichert, wenn aus diesem Wasser austritt?
- hätte die Hausverwaltung uns den Vertrag der Versicherung bzw. Die Versicherungsbedingungen aushändigen müssen, bzw. hätte die Hausverwaltung uns nicht über den SB informieren müssen bei Abschluss der Versicherung? (Wir haben keinerlei Unterlagen bekommen)
- ist der geklebte Parkettboden versichert?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Fam. F.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1. und 3.
Ja, die Gebäudeversicherung deckt regelmäßig auch Schäden, die im Zusammenhang mit der Heizungsanlage entstehen ab. Das ist hier aller Voraussicht nach mitversichert.
Das deckt dann ebenso den Parkettschaden ab, da dieser Schaden ursächlich in Bezug auf den Heizungskörperschaden zurückzuführen ist.
Alle Wohnungseigentümer schließen die Gebäudeversicherung gemeinschaftlich ab. Die Hausverwaltung verwaltet die Police und legt die Kosten anteilig nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Wohnungseigentümer um.
2.
Es langt aller Voraussicht nach aus, dass Ihnen die dazugehörigen Versicherungsunterlagen auf Anfrage ausgehändigt werden.
Über die Selbstbeteiligung muss aber auch ungefragt informiert werden.
Denn diese erscheint mir sehr hoch, so dass man Sie vorher rechtzeitig darüber hätte informieren müssen, so dass ggf. die Hausverwaltung dafür in Haftung zu nehmen ist (z. B. insbesondere auf Haftung für die Differenz einer durchschnittlichen SB zu der vereinbarten).
Denn diese hohe SB war vor Vertragsschluss/Kauf bzw. Einzug in die Wohnung Ihnen mitzuteilen, dass es ein vertragsrelevanter Umstand von einigem Gewicht ist.
Die Hausverwaltung hat zudem über Ihre Tätigkeiten Rechenschaft (zumindest jährlich) abzulegen und Ihnen derartige Auskünfte zu erteilen.
Allerdings wird man sich seitens der WEG diese SB teilen müssen. Denn auch jeder einzelne Schaden ist entsprechend anteilsmäßig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umzulegen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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