Abgabe der Steuererklärung bei Einzelunternehmen.
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
letzte Woche habe ich einen Brief meines Finanzamtes zur Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung erhalten. Den doppelseitigen Brief finden Sie im Anhang.
Zur Schilderung meiner Lage: Ich habe im Juni letzen Jahres mein Abitur beendet und arbeitete in einem Minijob. Am 6.9.2017 habe ich ein Einzelunternehmen gegründet. Dieses habe ich bewusst als Nebengewerbe angemeldet, da ich im kommenden August 2018 eine Ausbildung beginnen werde. Nun konnte der Betrieb des Gewerbes allerdings aus persönlichen Gründen nicht aufgenommen werden. Somit sind auch keine Einnahmen und Ausgaben (bis auf die Kosten für die Gewerbeanmeldung) entstanden. Das Gewerbe wurde in diesem Monat abgemeldet.
Wie teile ich dem Finanzamt diesen Sachverhalt also mit bzw. wie habe ich die aufgelisteten Erklärungen mit Hilfe des Elster-Verfahrens abzugeben? Des weiteren frage ich mich, ob ich nun auf der Rückseite des Briefes ankreuzen soll, dass ich die angeforderten Steuererklärungen hiermit einreiche.
Vielen Dank im Vorraus.
Niklas Eckerlebe
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie den Gewerbebetrieb nicht aufgenommen haben, brauchen Sie auch keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erklären. Sie können dann den Sachverhalt (etwa so wie in Ihrer Frage hier) dem Finanzamt mitteilen, dafür können Sie die Zeile 98 des Hauptbogens der Steuererklärung verwenden.
Sie können alternativ auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Aufgabe des Gewerbebetriebs erklären, dann haben Sie gegebenenfalls einen Verlust in Höhe der Kosten der Gewerbeanmeldung.
Die Rückseite der Erinnerung müssen Sie nicht ausfüllen und zurücksenden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung zeitnah einreichen, erledigt sich diese Erinnerung von selbst. Wenn Sie später abgeben, beantragen Sie eine Fristverlängerung. Falls Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie das entsprechende Feld auf der Rückseite des Erinnerungsschreibens ankreuzen und zurückschicken.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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