10 Jahres Frist Verkauf Wohnung
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Klüsener,
ich möchte eine Wohnung verkaufen. Hierzu muss ja die Spekulationsfrist von 10 Jahren beachtetet werden, da die Wohnung vermietet ist und ich diese Wohnung steuerfrei verkaufen möchte.
Ich bin mir nicht sicher, wann bei mir die 10 Jahre vorbei sind, bzw. welches Kriterium bindend ist.
Folgende Daten liegen mir vor:
Urkunde vom 07.11.2007 - Kaufangebot
Urkunde vom 26.11.2007 - Annahme
Urkunde vom 04.12.2007 - Grundschuld
Urkunde vom 24.04.2008 - Auflassung
04.06.2008 - Eintragung im Grundbuch
Nach welchem Datum darf ich die Wohnung verkaufen?
Mit freundlichen Grüßen
Florian Arzberger
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich gern im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Sicherlich ist Ihnen die sog. 10-Jahres-Frist bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke bekannt, wonach bei Unterschreiten der v.g. Frist das Spekulationsgeschäft steuerbar und steuerpflichtig wird. Die Veräußerungsfrist beträgt zwischen Anschaffung im Privatvermögen und Veräußerung aus dem Privatvermögen mehr als 10 Jahre, um die einkommensteuerliche Steuerbarkeit zu umgehen. Dabei wird dieser Zeitraum taggenau ermittelt: z.B. Anschaffung 31.08.2007 - unschädliche Veräußerung ab 01.09.2017.
Ausgangspunkt ist das Verpflichtungsgeschäft.
Grundsätzlich, d.h. ausnahmslos maßgebend ist das obligatorische (Verpflichtlungs-)Geschäft, also der Abschluss des Kauf- bzw. Verkaufsvertrages.
Anders als z.B. bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Übergangs und des Abschreibungsbeginns (Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten etc.) ist ausnahmslos das jeweilige Vertragsdatum entscheidend. Unerheblich ist, wann jeweils beim Kauf und beim Verkauf der Eigentümerwechsel in das Grundbuch wurde oder wann die Grundschuld eingetragen wurde..
Aber Sie schreiben etwas von zwei Vertragselementen: Urkunde vom 07.11.2007 - Kaufangebot, Urkunde vom 26.11.2007 - Annahme, wobei nicht klar ist, ob es sich ausnahmsweise auch schon ein rechtlich bindendes Kaufangebot als Veräußerung angesehen werden kann, wenn mit dem Angebot der Verkauf durch den Übergang von Besitz, Gefahr sowie Nutzungen und Lasten wirtschaftlich bereits vollzogen wird.
Daher muss – mangels Kenntnis der Vereinbarungen - vorsorglich vom 26.11.2007 und dann 27.11.2017 ausgegangen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener
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