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Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirtin Susanne  Retzlaff-Steingroß

Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirtin Susanne Retzlaff-Steingroß

(2 Bewertungen)
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Durchgeführte Beratungen:
9 Fragen am schwarzen Brett
Ich biete:
Steuerliche Beratung für Arbeitnehmer, Selbstständige, Existenzgründer, Vermieter, Erben, Rentner.
Abschlüsse und Qualifikationen:
Diplomfinanzwirtin(FH)
Steuerberaterin
Informationen:
Zertifiziert   Geld-Zurück-Garantie  

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2 Kundenbewertungen:





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29.10.2024
Immobilienbesteuerung

Die Ausführungen waren chaotisch:
Vor Auftragserteilung wurde mitgeteilt, daß auf jeden Fall Schenkungssteuer anfällt. Bei der ersten Berechnung wurde ein
"worst case" angesetzt nach dem ca. 5.000 € Steuer anfallen.
Es wurde jedoch als wahrscheinlich angenommen, daß diese Berechnung unterschritten wird, sodaß keine Steuer anfiele. Ich bezweifelte das und gab den Hinweis, daß alleine der Bodenwert bei 1807 qm gemäß dem mitgeteilten Bodenrichtwert 433.000 € beträgt. Daraufhin wurde erklärt, Grund und Boden sei nicht explizit betrachtet worden, da in der Berechnung der fiktive Grund- und Bodenwert enthalten sei. (!) Ein grober Fehler. Eine fiktive Betrachtung ist hier nicht möglich, da eine übliche Bauplatzgröße zwischen 400 und 700 qm liegt. Allein der Bodenwert errechnet sich schon mit 433.000 €. Legt man die worst case-Berechnung zugrunde, die aber für unwahrscheinlich gehalten wurde, wäre der Gebäudewert nur 184.000 € - kann nicht sein. Würde man den für wahrscheinlicher gehaltenen Ansatz von 545.000 € verwenden, wäre der Wertansatz für das Gebäude nur 112.000 € - lächerlich. Auf meine erneute Reklamation hin erfolgten dann weitere Berechnungen nach anderen Verfahren, bei denen dann plötzlich nicht bekannt war, welches das FA anwenden würde. Sieht so eine fachkundige Beratung aus?

verifiziert

18.10.2024
Einkommensteuererklärung

Sehr gute Kommunikation. Hat meine Fragen sehr klar beantwortet und geholfen, das Problem zu lösen.

verifiziert

Antwort des Experten: Dankeschön und alles Gute für Sie!

Dieser Experte hat noch keine Fachartikel verfasst.
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BetreffKategorie
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Kann man nur entweder allgemeine konkrete Umzugskosten oder die sonstige Umzugskostenpauschale anrechnen oder beides?Einkommensteuererklärung
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