Steuerbescheid prüfen lassen
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Ratgeber: Steuerbescheid prüfen lassen
(Lesezeit ca. 6 min.)
Laut einer Schätzung des Bundes für Steuerzahler sind ca. 30 Prozent aller Steuerbescheide fehlerhaft. Etwa zwei Drittel aller gegen Steuerbescheide erhobenen Einsprüche verlaufen erfolgreich und führen zu Steuerersparnissen.Fakten, die den Steuerzahler von heute zum Nachdenken anregen.
Doch wie kann ich prüfen, ob mein Steuerbescheid ebenfalls betroffen und Teil der hohen Fehler-Quote ist? Oftmals sind die Fehler in Steuerbescheiden ein und dieselben. Verschaffen Sie sich anhand nachfolgender Auflistung einen Überblick über die wesentlichen Fehlerquellen.
Inhaltsverzeichnis
- Wie prüft man einen Steuerbecheid?
- Wie hoch fällt der Steuerabzug aus?
- Wurden die Einkünfte und Werbungskosten richtig berechnet?
- Wurden alle Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge angerechnet?
- Wurden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen anerkannt?
- Sind die steuerfreien Leistungen richtig ausgewiesen?
- Was kann man tun, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist?
- Wann kann man eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen?
- Wann kann man Einspruch einlegen?
- Was bedeutet die Möglichkeit der Verböserung?
- Welche Alternative gibt es? / Wann kann man einen Berichtigungsantrag stellen?
- Fazit: Steuerbescheid prüfen lassen
Wie prüft man einen Steuerbescheid?
Zuerst sollten Sie Ihren Steuerbescheid selbst gründlich prüfen. Wenn Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung eine handelsübliche Software oder ELSTER genutzt haben, ist eine Analyse Ihres Bescheids einfach möglich. Diese Programme berechnen ein vorläufiges Ergebnis Ihrer Steuererklärung, welches oft wie im endgültigen Steuerbescheid dargestellt wird. Dieses können Sie als Grundlage für den Abgleich heranziehen. Gibt es hier bereits deutliche Abweichungen oder Ungereimtheiten, lohnt es sich meist, den Bescheid erneut genauer zu überprüfen.
Zur erneuten Prüfung des Bescheids können Sie die Erklärungsformulare nutzen. Hier wird erläutert, warum bestimmte Posten der Werbungskosten oder Sonderausgaben vom Finanzamt nicht anerkannt oder gekürzt wurden. Oftmals fehlen nur bestimmte Nachweise oder Belege, die Sie nachreichen können.
PRAXIS-TIPP:
Vor allem bei größeren Kostenblöcken, wie beispielsweise den Werbungskosten ist es sinnvoll, die eigenen Aufzeichnungen zur Hand zu nehmen, um nachzuvollziehen, ob der Fiskus alle angegebenen Kosten berücksichtigt hat.
Zunächst sollten Sie Ihre generellen Angaben auf Richtigkeit prüfen:
- Stimmen die Angaben zu Ihrer Person, Ihres Ehepartners und Ihre Steuernummer?
- Wurde die korrekte Kirchenzugehörigkeit angegeben?
- Stimmt die Bankverbindung?
- Sind die Steuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Kirchensteuer, Freibetrag, Kinderfreibeträge) richtig vermerkt?
Wie hoch fällt der Steuerabzug aus?
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid im Detail analysieren, prüfen Sie als nächstes die Höhe der Steuer, die Ihnen vom Finanzamt erstattet oder vom Fiskus gefordert wird. Sollten Sie mehr Steuern gezahlt haben, als nötig erkennen Sie das an dem Ausdruck „mithin sind zuviel entrichtet“. Ziehen Sie außerdem auch Ihre Lohnsteuerbescheide vom Arbeitgeber zu Rate und schauen Sie, ob Ihre gezahlte Steuer (Lohnsteuer und Kirchensteuer) sowie der Solidaritätszuschlag korrekt ausgewiesen wurden. Vergleichen Sie die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen mit dem Steuerbescheid. Gibt es Übertragungsfehler oder haben Sie zu viel Lohnsteuer gezahlt? Sind eventuelle vermögenswirksame Leistungen korrekt ausgewiesen? Besonders aufpassen müssen Sie hier, wenn Sie innerhalb eines Abrechnungsjahres verschiedene Arbeitgeber hatten.
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Wurden die Einkünfte und Werbungskosten richtig berechnet?
Folgende Einkünfte tragen wesentlich zur Berechnung Ihrer Steuer bei:
- Ist der Bruttolohn korrekt ausgewiesen?
- Wurden alle Werbungskosten anerkannt?
- Sind alle Aufwendungen und Sonderausgaben von meiner Seite geltend gemacht worden?
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Mieteinkünfte
Als Nächstes sollten Sie die Angaben zu Ihren Einnahmen überprüfen. Stimmen die Angaben in Ihrem Steuerbescheid? Wenn Sie über Ihre Einkünfte geschaut haben, werfen Sie einen Blick auf Ihre Werbungskosten. Hier gilt es zu prüfen, ob das Finanzamt alle als Werbungskosten angegebenen Punkte akzeptiert hat. Sollten Ihre Werbungskosten unter 1000 € liegen, achten Sie darauf, dass der Arbeitnehmer Pauschbetrag i. H. v. 1000€ abgezogen wurde. Sollten Sie Kinder haben, achten Sie darauf, dass die Betreuungskosten für Ihre Schützlinge korrekt erfasst wurden. Hierbei können Sie 2/3 der Kosten, jedoch maximal 4000 € aufführen. Des Weiteren sollten Student*innen und Auszubildende darauf achten, dass die Kosten für die Erstausbildung in den Werbungskosten enthalten sind.
Sollte das Finanzamt einige Werbungskosten nicht anerkannt haben, finden Sie genauere Informationen hierzu in den Erläuterungen zum Steuerbescheid. Wenn Sie hierbei Fragen haben, besteht natürlich stets die Möglichkeit, das zuständige Finanzamt telefonisch zu kontaktieren. In einigen Fällen versäumt es das Finanzamt jedoch auch, gestrichene Positionen zu erläutern. Haken Sie hier nach.
Eventuelle Vorläufigkeitsvermerke in den Erläuterungen beziehen sich auf im Steuerrecht noch laufende Musterverfahren. Manche Sachverhalte, die auch Ihre Steuererklärung betreffen, können an den Ausgang dieser Verfahren gekoppelt sein. Sollte das Verfahren sich positiv für Sie entwickeln, kann das Finanzamt Ihren Bescheid noch zu Ihren Gunsten ändern, ohne dass erneut Einspruch Ihrerseits eingereicht werden muss. Durch diese Vorläufigkeitsvermerke hat der Fiskus die Gelegenheit, zahlreiche Einsprüche zu vermeiden.
Wurden alle Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge angerechnet?
In diesem Bereich sollte geprüft werden, ob alle Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet wurden. Schauen Sie, ob die Beiträge für Riesterverträge mit aufgenommen wurden. Am besten können Sie dies mit Ihren eigenen Unterlagen tun. Hier zieht das Finanzamt maximal 2100 €, einschließlich der Zulagen ab.
Wurden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen anerkannt?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten für Ihre Angaben. Stellen Sie sicher, dass eventuelle Ausbildungskosten mit Ihren eigenen Daten übereinstimmen. Falls Sie gespendet haben, prüfen Sie ebenfalls, ob diese Beträge sich in diesem Teil des Bescheids wiederfinden. Eventuelle Aufwendungen für Haushaltshilfen oder Heimunterbringung sowie Unterhaltskosten sollten sich hier ebenfalls wiederfinden. Das Gleiche gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen. Diese finden Sie auf der zweiten Seite des Steuerbescheids. Abzugsposten spiegeln sich hier in der Berechnung der Einkommenssteuer wider.
Sind die steuerfreien Leistungen richtig ausgewiesen?
Sollten Sie steuerfreie Leistungen erhalten haben, lohnt es sich, diese Passage ebenfalls zu überprüfen. Auch wenn Einnahmen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld sowie Krankengeld steuerfrei sind, wirken sie sich doch auf die Höhe Ihres Steuersatzes aus. Im Zweifelsfall ist es hier auch sinnvoll, die Erläuterungen des Finanzamts zu kontrollieren. Ebenso sollten Sie prüfen, ob eventuelle Frei- und Pauschbeträge bei Ihnen berücksichtigt wurden. Beispiele hierfür sind Kinderfreibeträge oder Ausbildungsfreibeträge.
Falls Sie bereits inhaltliche Unstimmigkeiten in Ihrem Steuerbescheid entdeckt haben und an dessen Richtigkeit zweifeln, kontakieren Sie einen unserer Steuerberater*innen oder Anwält*innen für Steuerrecht, um diesen überprüfen zu lassen.
Was kann man tun, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Wenn Sie Fehler vermuten oder sich derer sogar sicher sind, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Falls Sie selbst einen Fehler gemacht oder etwas vergessen haben, bietet sich dahingegen ein Berichtigungsantrag bzw. ein Antrag auf eine schlichte Änderung an. Was Sie hierbei beachten müssen erklären wir Ihnen im Folgenden.
Wann kann man eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen?
Gelegentlich versäumt die Behörde es, Erläuterungen zum Steuerbescheid mitzuschicken, wenn sie von Ihrer eingereichten Steuererklärung abgewichen sind. Dadurch bemerken Sie einen möglichen Fehler eventuell erst später. Vergisst das Finanzamt die Rechtsbehelfsbelehrung beim Erlassen eines Steuerbescheids, verlängert sich Ihre Frist automatisch um ein Jahr. Es kann auch die Situation auftreten, in der Sie nachweisbar unverschuldet keinen Einspruch einlegen konnten. Sollten Sie in dem Monat vor Fristablauf verhindert gewesen sein, beispielsweise durch einen längeren Krankenhausaufenthalt, können Sie auf diesem Wege ebenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erwirken. Lassen Sie sich hierfür von einem unserer Steuerberater*innen oder spezialisierten Anwält*innen beraten.
Wann kann man Einspruch einlegen?
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Einspruch zu erheben, müssen Sie dies in schriftlicher Form tun, d.h. persönlich beim Amt, per Fax, Mail (sofern Ihr Finanzamt eine E-Mail-Adresse angegeben hat) oder im ELSTER Portal. Wichtig ist dabei auch, den jeweils angefochtenen Bescheid eindeutig zu benennen und Ihren Einspruch genauer zu erläutern. Zudem sollten Sie hier Ihre Steuernummer oder Ihre Steuer-ID angeben. Auch wenn Sie Einspruch einlegen, muss das Finanzamt den angefochtenen Steuerbescheid zunächst vollziehen. Sollten Sie dem entgegenwirken wollen, müssen Sie eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, müssen Sie den geforderten Betrag (sollte dies der Fall sein) noch nicht zahlen.
RECHTS-TIPP:
Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie dies schriftlich innerhalb der einmonatigen Frist tun.
Die Einspruchsfrist beginnt nach der Bekanntgabe des Bescheids. Als Bekanntgabe gilt der dritte Tag nach dem Datum, das auf dem Bescheid vermerkt ist. Übrigens gilt das Datum ebenfalls, wenn Sie Ihren Bescheid auch früher erhalten haben sollten. Somit gilt die einmonatige Frist ab dem vierten Tag nach Bekanntgabe. Eventuell greift hier die Sa-So-Fei-Regelung, denn fällt der Tag für den Fristbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Falls ihr Einspruch erfolgreich war, erhalten Sie einen korrigierten Steuerbescheid, andernfalls bekommen Sie eine förmliche Einspruchsentscheidung. Dann ist kein weiterer Einspruch mehr zulässig und Sie haben nur noch die Möglichkeit beim Finanzgericht Klage einzureichen. Weitere Informationen hierzu, sowie ein kostenloses Muster einer Klageschrift zum Download finden Sie in unserem Ratgeber Klage einreichen & Rechte durchsetzen.
Was bedeutet die Möglichkeit der Verböserung?
Sollten Sie sich tatsächlich für einen Einspruch entscheiden, müssen Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass das Finanzamt eine erneute und vollständige Prüfung Ihrer Steuererklärung vornimmt. Damit entsteht die Möglichkeit einer "Verböserung", d.h. der danach erlassene Steuerbescheid kann sich zu Ihrem Nachteil entwickeln. Das Finanzamt muss Sie jedoch auf diese Möglichkeit hinweisen und Ihnen Gründe für eine "Verböserung" nennen . Damit lässt Ihnen das Finanzamt ebenso die Chance, sich zu möglichen Änderungen zu äußern und gegebenenfalls den Einspruch zurückzuziehen.
Welche Alternative gibt es? / Wann kann man einen Berichtigungsantrag stellen?
Nicht immer ist es notwendig, Einspruch einzulegen. Alternativ können Sie auch einen Berichtigungsantrag stellen bzw. eine schlichte Änderung gem. § 172 Abgabenordnung (AO) beantragen. Das hat den Vorteil, dass dabei nur eine Änderung in einem bestimmten Teil des Steuerbescheids vorgenommen wird und nicht der komplette Bescheid erneut geprüft wird. Daher müssen Sie kein schlechteres Ergebnis befürchten. Zudem erfolgt eine Berichtigung meist schnell und unkompliziert.
Ein solcher Antrag kommt beispielsweise in Frage, wenn man falsche Angaben zur Person bzw. den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, Zahlendreher, oder Rechenfehler im Steuerbescheid entdeckt hat, Aber auch wenn man vergessen hat, einen Teil der Werbungskosten anzumelden oder das Finanzamt gewisse Werbungskosten fälschlicherweise nicht anerkannt hat.
Ein Antrag auf schlichte Änderung ist dabei nicht an eine besondere Form gebunden und kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch eingereicht werden. Die einzige Bedingung für eine schlichte Änderung ist, dass sie vor Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist eingereicht werden muss.
Fazit: Steuerbescheid prüfen lassen
Erscheint Ihnen Ihre Steuerschuld zu hoch oder sind Sie der Auffassung, dass Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, dann holen Sie sich Gewissheit. Beauftragen Sie einen unserer zertifizierten Steuerberater*innen auf yourxpert.de und lassen Sie Ihren Steuerbescheid noch heute auf seine Richtigkeit prüfen und gegebenenfalls einen rechtssicher formulierten Einspruch einreichen. Ihr Geldbeutel wird es Ihnen unter Umständen danken.
Das sagen unsere Kund*innen
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FAQ: Häufige Fragen zum Steuerbescheid
Wer übernimmt die Prüfung meines Steuerbescheides?
Ihr Steuerbescheid wird von zertifizierten Steuerberatern des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung geprüft. Sie können alle Steuerberaterprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.
Welche Leistungen enthält die Prüfung eines Steuerbescheids?
Nach Angabe aller notwendigen Informationen Ihrerseits führt ein spezialisierter Steuerberater die von Ihnen beauftragte Prüfung des Steuerbescheids durch. Ihr persönlicher Experte überprüft dabei Ihren Steuerbescheid auf die Erfolgsaussichten eines Einspruchs beim Finanzamt. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme und können daraufhin weitere kostenlose Nachfragen an Ihren Experten stellen. Die Durchführung eines Einspruchsverfahrens ist in dieser Beratung nicht enthalten.
Welche Unterlagen werden zur Prüfung eines Steuerbescheides benötigt?
Folgende Unterlagen helfen Ihrem Experten bei der Prüfung Ihres Steuerbescheids:
- Eingereichte Steuererklärung
- Erhaltener Steuerbescheid
(Kopien genügen)
Was kostet die Prüfung eines Steuerbescheides?
Die Prüfung Ihrer Anfrage durch einen unserer Steuerberater kostet 79 € zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, inkl. MwSt.
In manchen Fällen überschreitet eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.
Wie lange dauert die Prüfung eines Steuerbescheides?
Garantiertes Prüfergebnis innerhalb 24h – durchschnittlich in 4h!
Wer kann meinen Prüfauftrag lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?
Lediglich Sie und Ihr Steuerberater können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
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- Kreditkarte (VISA, MasterCard)
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- Vorkasse
- Lastschrift
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Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo-Fr von 9-18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.
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