Was passiert danach? -Tierkörperbeseitigungsanstalt-?
Nach dem Tod des Tieres gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, was mit dem Tier passieren darf.
Entweder übergibt man es einem Tierbestatter zur Einäscherung mit Urne oder Grabstelle, beerdigt es selbst im eigenen Garten oder überlässt es der Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Bei eigener Bestattung bitte unbedingt darauf achten, dass das nur auf dem eigenen Grundstück bzw. mit Erlaubnis des Eigentümers eines Grundstückes, gestattet ist. Ein Begraben in Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze ist nicht zulässig. Ebenso ist ein Beerdigen in Parks, öffentlichen Grünanlagen oder im Wald verboten.
Ferner darf das Tier nur so vergraben werden, dass es mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, bedeckt ist.
Nicht jeder hat das Geld für eine Bestattung oder den entsprechenden Garten, wo er sein Tier beerdigen kann und ist somit vielleicht gezwungen sein Tier einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu überlassen.
Ich denke, viele Menschen wissen gar nicht wirklich was mit ihren Tieren passiert, wenn sie sich entschließen sie nach dem Tod z.B. in der Tierarzt-Praxis zu belassen.
Deshalb einige erklärende Worte von mir dazu.
Wenn ich mein Tier also nun nicht eigenhändig bestatte oder bestatten lasse, was passiert dann?
Das verstorbene Tier wird zur „Entsorgung“ den gesetzlichen Bestimmungen nach, der Tierkörperverwertung, der sogenannten Tierkörperbeseitigungsanstalt übergeben.
Das bedeutet konkret, dass Euer Tier zusammen mit Schlacht- und anderen Abfällen der Material-Kategorie 1 von der Tierkörperbeseitigungsanstalt (heute nennt man die TBA „geschönt“ auch Verarbeitungsbetrieb, Verbrennungsanlage oder Mitverbrennungsanlage ) mit Sammelfahrzeugen z.B. beim Tierarzt abgeholt wird.
Die Tierkörperbeseitigung über Sammelstellen und Tierkörperbeseitigungsanstalten wird durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz bzw. jetzt Tierische – Nebenprodukte -Beseitigungsgesetz geregelt.
Mit diesem Gesetz werden Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (der sogenannten Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung) zur Verwertung und Beseitigung von Tierkörpern und von Schlachtabfällen geregelt.
Nach eben dieser Verordnung wird je nach ihrem hygienischen Gefahrenpotential in drei verschiedene Kategorien unterteilt. Unsere Tiere betrifft nur die Kategorie 1, wer mehr wissen will, kann sich hier http://www.btkv.at/det_kateg.htm schlau machen.
Bei der Kategorie 1
handelt es sich um Fleisch und tierische Nebenprodukte mit dem höchsten Risiko und Gefahrenpotential, also Haustiere, Wildtiere oder Nutztiere, die aus Krankheitsgründen getötet wurden oder verendeten, insbesondere verseuchte Tiere sowie mit Chemikalien oder verbotenen Stoffen kontaminierte Tiere und Versuchstiere.
Die hieraus entstehenden Materialien (Tiermehl und Tierfett) dürfen nur verbrannt, thermisch verwertet (zum Heizen z.B.) oder aber in technischen Verwendungen außerhalb der Nahrungs- und Futtermittel genutzt werden (z.B. als Schmieröl für Industrieanlagen).
So jetzt aber zum Eigentlichen:
Den angelieferten Tieren wird vor der Verarbeitung das Fell abgezogen zur getrennten Weiterverarbeitung. In der Tierkörperbeseitigungsanstalt angekommen werden die Tierkörper dann in ca. 50g-80g schwere und ca. 5 cm kleine Stücke, mit einem entsprechenden Gerät dem sogenannten Grobbrecher zerkleinert, bis zum Zerfall erhitzt und anschließend mindestens 20 Minuten lang ununterbrochen bei einer Temperatur von mindestens 133 °C und 3 bar Druck heiß gehalten/gekocht. Als Resultat erhält man einen sterilisierten Fleischbrei, der nun mit unterschiedlichen Verfahren weiterverarbeitet werden kann.
Im Verarbeitungsprozess werden Eiweiß und Fett getrennt und das Wasser verdampft. Blut, Fette, Haare, Häute u.ä. können in gesonderten Verfahren behandelt werden. Aus diesem ganzen Prozess entsteht dann nach noch weiteren Arbeitsschritten das Tiermehl und Tierfett.
Tiermehl darf grundsätzlich nicht mehr an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert werden. Tierfett kann an die chemische Industrie abgegeben werden oder wird in der Biogasanlage genutzt.
Achtung: Eine Verbrennung von ganzen Tierkörpern findet in der Tierkörperbeseitigungsanstalt definitiv nicht statt.
Weitere Einzelheiten, die hier eindeutig den Rahmen sprengen würden könnt Ihr Euch auf z.B. auf dieser sehr informativen Seite durchlesen. http://www.protec-orsingen.de/
Copyright 2010 Beate-Bettina Schuchardt