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Legal Tech in Deutschland: Erleichterung für Ratsuchende
Der Überbegriff Legal Technology (kurz Legal Tech) beschreibt die Digitalisierung und Technologisierung von Rechtsdienstleistungen, die in Summe eine Veränderung der anwaltlichen Arbeitsprozesse bedeutet. Das Ausmaß der direkten Unterstützung der anwaltlichen Leistung variiert jedoch stark zwischen unterschiedlichen Legal Tech-Anbietern. Derartige Angebote können reine (technikbasierte) Unterstützung des Anwalts bis hin zur Automatisierung von Rechtsberatung sein.
Die Legal Tech Branche wächst nicht nur schnell, durch stetiges Wachstum erscheint sie außerdem unübersichtlich. Insbesondere Ratsuchende haben deshalb Schwierigkeiten, den Nutzen von Legal Tech für ihr persönliches Anliegen zu bewerten.
Was bedeutet Legal Tech für den Ratsuchenden?
Die hier von yourXpert vorgenommene Aufteilung fokussiert die Arbeitserleichterung für den Ratsuchenden – also schließlich für den Mandanten, der in einem konkreten Fall eine Rechtsberatung benötigt und stellt außerdem eine Verknüpfung zum Technologisierungsgrad her. Technologisierungsgrad bedeutet dabei, dass der Anwalt zunehmend durch Software ersetzt wird.
Wie die Grafik zeigt, lassen sich nach dieser Schwerpunktsetzung also aktuell auf dem Legal Tech-Markt drei Übergruppen im Hinblick auf die Erleichterung für Ratsuchende und den Technologisierungsgrad unterscheiden. Die hier vorgenommene Aufteilung ist nur eine von vielen Möglichkeiten.
Erleichterung für Ratsuchende durch Legal Tech in Deutschland
1. Softwareunterstützte Rechtsarbeit
Das Segment der softwareunterstützten Rechtsarbeit richtet sich nicht explizit an den Ratsuchenden, sondern unterstützt vor allem bei der Bearbeitung rechtlicher Sachverhalte durch Unternehmen oder Anwaltskanzleien. Der potenzielle Mandant erfährt durch diese softwareunterstützte Bearbeitung zwar definitiv auch eine Vereinfachung, es handelt sich jedoch eher um eine indirekte als eine direkte, was die in der oben gezeigten Grafik niedrige Position im Hinblick auf die Y-Achse, also die „Erleichterung für den Ratsuchenden“ erklärt. .
Innerhalb dieser ersten Gruppe der softwareunterstützten Rechtsarbeit können unterschiedliche Angebote erkannt werden.
Die interne technikbasierte Unterstützung der Rechtsanwälte und Unternehmen kann in unterschiedlichem Ausmaß erfolgen:
1.1 Rechtliche Datenbanken/Recherchetools
... wie bspw. beck-Online, LexisNexis oder juris unterstützen die anwaltliche Arbeit der Recherche digital und können auch für Ratsuchende eine erste Anlaufstelle sein, um sich eigeninitiativ einen persönlichen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen. Datenbanken existieren jedoch schon sehr lange und sind längst in die routinierten Arbeitsabläufe der anwaltlichen Arbeit integriert. Prinzipiell kann jeder auf die gleichen Inhalte zugreifen, sofern er einen Zugang bezahlt. Allerdings ist dieser häufig sehr teuer, so dass diese Recherchetools häufig doch nur dem Professionellen vorbehalten sind. Aus diesem Grund lässt sich diese Segmentierung der Datenbanken und einfachen Recherchetools so beschreiben, dass sie im Überblick über die gesamte Legal Tech Branche den eher niedrigsten Platz aufweisen – wie auch die obige Grafik zeigt.
1.2 Technologiebasierte Werkzeuge
... können den bürokratischen Arbeitsaufwand der Anwälte verringern oder sogar ablösen. Hier übernehmen Abrechnungs- oder Datenanalysetools die Arbeitsabläufe, die ansonsten durch beispielsweise einen Rechtsanwaltsgehilfen oder die Assistenz übernommen würden. Viele dieser Arbeiten, die derartige Tools ersetzen, werden ohnehin nicht immer vom Rechtsanwalt selbst getätigt. Der Ratsuchende bekommt auch von dieser technikbasierten Unterstützung der rechtlichen Arbeit nicht viel mit – dennoch kommt sie auch ihm zu Gute.
Die Erleichterung für den Ratsuchenden ist jedoch im Vergleich zu Recherchetools insgesamt etwas höher, zumal die Bearbeitung des konkreten rechtlichen Sachverhalts durch diese Tools erleichtert wird. Während Recherchetools zwar meist die einzelne Fallbearbeitung erleichtern können, werden technologiebasierte Werkzeuge bei jedem Mandanten angewendet. Auch wenn der Mandant ebenfalls nur einen indirekten Nutzen durch diese Werkzeuge hat, können die technologiebasierten Werkzeuge im Verhältnis zwischen Erleichterung für Ratsuchende und Technologisierungsgrad als geringfügig besser eingestuft werden.
1.3. Outsourcing von Rechtsdienstleistungen
...ist die Auslagerung bestimmter Leistungen an Fremdanbieter (Outsourcing). Anwaltskanzleien könnten bestimmte Dienstleistungen an Drittanbieter abgeben – hier übernehmen zum Beispiel Referendare oder Jurastudenten die Arbeit oder eine Arbeitsvermittlung läuft über einen externen Anbieter, wie beispielsweise edicted. An dieser Stelle ersetzten softwarebasierte Plattformen bereits ganze Arbeitsfelder der Rechtsarbeit. Bei dieser Untergruppierung handelt es sich um eine klassische Auslagerung der Rechtsarbeit, von der der Nutzer ebenfalls sehr wenig mitbekommt. Bedenken in Hinsicht auf diese Auslagerung betreffen den Datenschutz. So muss bei einer derartigen Auslagerung von Mandantendaten eine Sicherung der Daten gewährleistet sein.
Auffällig ist innerhalb dieses ersten Segments der softwareunterstützten Rechtsarbeit, dass sowohl Outsourcing als auch technologiebasierten Werkzeuge für den Ratsuchenden nahezu eine gleichwertige Erleichterung bieten. Lediglich auf der Ebene des Technologisierungsgrades lassen sich Unterschiede ausmachen.
1.4. Digitalisierung von Kundendaten.
Rechtsanwälte digitalisieren die Akten ihrer Mandanten zunehmend mithilfe von Legal Tech-Software, so genanntem Legal Practice Management (LPM), und machen sie somit für diese ebenfalls digital zugänglich. An dieser Stelle ist ein Unterschied zu den vorherigen Sub-Segmenten erkennbar: Es gibt nicht nur einen indirekten Nutzen für die Ratsuchenden, sondern eben eine Förderung des direkten Zugangs durch die Möglichkeit, die Akte online einzusehen. Besonders dem Anwalt wird hiermit aber geholfen: Durch den beidseitigen Zugriff wird der Kontakt mit dem Mandanten erleichtert, Dokumente zu bekommen ist einfacher, wenn sie hochgeladen werden. Dieses Angebot bedeutet insofern einen Fortschritt sowohl in der Technologisierung, als auch in der direkten Arbeitserleichterung für den Mandanten.
Insgesamt vereinfachen alle Werkzeuge dieser ersten Gruppe der softwareunterstützten Rechtsarbeit die Arbeitsabläufe von Unternehmen, Kanzleien und in geringem Ausmaß auch den Aufwand für den Ratsuchenden bzw. den Mandanten. Letztlich ersetzen sie die Arbeit der Rechtsanwälte jedoch keinesfalls und es wird lediglich eine Vereinfachung von Arbeitsprozessen erreicht oder es gelingt eine Auslagerung oder Ersetzung von spezifischen Arbeitsbereichen.
Zusammenfassung: "Softwareunterstützte Rechtsarbeit"
Erleichterung Ratsuchender | Digitalisierungsgrad |
|
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2. Softwarebasierte Online-Rechtsberatung
Zunehmend wird das Handeln der Kunden durch das zweite Segment, die softwarebasierte Rechtsberatung verändert. Bei derartigen Angeboten findet der Kontakt zwischen Mandanten und Anwälten online statt. Der persönliche Termin beim Anwalt kann durch derartige Modelle entfallen und eine Beratung ist orts- und zeitunabhängig möglich. Derartige Angebote werden in Form so genannter Marktplätze oder Plattformen umgesetzt. Auch hier lassen sich aber zwei Sub-Segmente unterscheiden:
2.1. Anwaltsverzeichnisse
...sind Onlineverzeichnisse von Anwälten, in denen Ratsuchende einen Anwalt ihrer Wahl aussuchen und direkt kontaktieren können. Ein Kontakt findet nicht direkt innerhalb derartiger Verzeichnisse statt, es werden lediglich Kontaktdaten aggregiert dargestellt.
Diese Anwaltsverzeichnisse stellen bereits eine immense Erleichterung für Ratsuchende dar: Durch den Besuch einer einzigen Website bestehen zahlreiche Auswahlmöglichkeiten. Der Ratsuchende erhält auf einer Seite alle Informationen, die er für einen Erstkontakt braucht. Jedoch handelt es sich bei derartigen Verzeichnissen um reine Kontaktdatenbanken, die im Hinblick auf ihren Technologisierungsgrad sehr niedrig einzustufen sind – schließlich wird durch solche Verzeichnisse der Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern lediglich neben seiner eigenen Website (sofern vorhanden) in einer Übersicht präsentiert.
2.2. Marktplätze
...stellen eine Erweiterung von Anwaltsverzeichnissen dar. Hier können Anwälte und Kunden über einen Anbieter online in Kontakt treten. Das funktioniert nicht nur durch die bloße Bereitstellung von Anwaltsprofilen, sondern es werden gleichzeitig spezifische Produkte angeboten. Dass die Legal Tech Branche sich ständig weiterentwickelt, zeigt insbesondere die Entwicklung innerhalb der Gruppe der softwarebasierten Online-Rechtsberatung. Fingen Anbieter mit den reinen Anwaltsverzeichnissen an, bieten diese Anbieter mittlerweile neben ihren Verzeichnissen auch softwarebasierte Online-Rechtsberatung über ihre Webseiten an.
Derartige Rechtsmarktplätze lassen sich im Verhältnis zwischen der Erleichterung für Ratsuchende und dem Technologisierungsgrad in der Mitte einordnen. Für potenzielle Mandanten entfällt der persönliche Termin beim Anwalt und er kann jederzeit an jedem Ort mit seinem Anwalt in Kontakt treten. Dieser Online-Kontakt wird durch eine Software ermöglicht und vereinfacht die Arbeit von Rechtskanzleien. Die klassische Arbeit eines Rechtsanwalts, der in seinem Büro Mandantentermine wahrnimmt, wird durch diese Online-Marktplätze immer stärker ersetzt.
2.3. Festpreis-Produkte
... werden mittlerweile von fast allen Marktplätzen, die den Kontakt zwischen Mandanten und Anwälten online ermöglichen, angeboten. So können die Kunden zwischen einer offenen Rechtsberatung zu ihrem individuellen Problem und einem fertigen Produkt wählen. Prominentes Beispiel hier ist yourXpert. Solche Festpreisprodukte ermöglichen seitens der Rechtsanwälte die Automatisierung von Arbeitsabläufen zu immer wiederkehrenden Rechtsaufgaben. Für Kunden ermöglichen Produkte dieser Art eine vielfältige Erleichterung – wie es yourXpert demonstriert: Der Ratsuchende erfährt eine äußerst flexible Beratung, da Anwälte orts- und zeitunabhängig für ihn tätig werden. Die im klassischen anwaltlichen Umgang häufig herrschende Intransparenz bei Preisen wird ausgehebelt durch einen klar sichtbaren, festen Preis. Der Kunde sucht das für ihn passende Produkt individuell aus – eine reine „Erstberatung“, zur Suche nach dem richtigen Weg, ist häufig nicht nötig. Abgerundet wird diese Erleichterung für den Ratsuchenden durch die kompetente Hilfe, dank sorgfältiger Auswahlprozesse und einem kundenbasierten Bewertungssystem.
Anders als softwareunterstützte Erleichterung der Rechtsarbeit verändert diese Gruppe der softwarebasierten Online-Rechtsberatung nicht nur die Arbeitsprozesse von Anwälten, sondern außerdem den Kontakt zwischen Kunden und Anwalt. Nicht nur die Online-Einsicht von Dokumenten, sondern auch anwaltliche Beratung per Telefon, Chat und E-Mail ohne vorab vereinbarten Termin werden möglich. Außerdem sind diese Angebote meist günstiger als ein Termin inklusive Fallbearbeitung vom Anwalt.
In der direkten Übersicht der Legal Tech Branche weisen Festpreis-Produkte (bspw. die Prüfung eines Vertrages, bei dem die Abläufe des Kontakts planbar und automatisierbar sind) noch einen höheren Technologisierungsgrad auf, als beispielsweise reine Legal Tech Marktplätze. Dennoch bleibt die Involvierung des Anwalts notwendig – wenn auch in deutlich geringerem Ausmaß als bei individueller Onlineberatung ohne Festpreis-Produkte. Auch die Erleichterung für Nutzer ist durch die Transparenz bei Festpreis-Produkten noch einmal größer, da sie einmal einen Auftrag stellen und ein fertiges Produkt erhalten. Allerdings soll dies nicht bedeuten, dass Festpreis-Produkte keine Flexibilität haben – Anpassungswünsche lassen sich dennoch realisieren. Im Ergebnis ist aber festzuhalten, dass die Festpreis-Produkte einen Mehrwert gegenüber der reinen Online-Beratung darstellen und insofern auch im Verhältnis zwischen der Erleichterung für Ratsuchende und dem Technologisierungsgrad höher anzusiedeln sind.
Für beide Seiten – Anwalt und Mandant – entstehen insgesamt durch die Anbieter der softwarebasierten Online-Rechtsberatung zahlreiche Vorteile. Besonders in dieser Übergruppe fällt eine Aufteilung der derzeitigen Legal Tech Unternehmen schwer, da die Unternehmen sowohl als Marktplätze funktionieren, sowie Festpreisprodukte anbieten. Im direkten Vergleich zu softwareunterstützter Rechtsarbeit verändert sich jedoch die Art und Weise des Kontakts zwischen Anwalt und Mandant durch Legal Tech-Unternehmen, die als Vermittler auftreten. Eine Rechtsberatung ist ebenso rechtssicher wie eine klassische anwaltliche Beratung über einen Termin und die Kosten werden bereits von einigen Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Der deutliche Unterschied zwischen der softwareunterstützten Rechtsarbeit und der softwarebasierten Online-Rechtsberatung ist die direkte Zielgruppe: Von der softwareunterstützten Rechtsarbeit sind mehrheitlich Anwälte angesprochen, ihr Arbeitsprozess wird mittels dieser Legal Tech‘s vereinfacht. Die softwarebasierte Online-Rechtsberatung hingegen sucht, dem Kunden bzw. Mandanten die Suche nach gutem und günstigen Rat einfacher zu machen, sowie den Kontaktprozess zu automatisieren.
Zusammenfassung: "Softwarebasierte Online-Rechtsberatung"
Erleichterung Ratsuchender | Digitalisierungsgrad |
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3. Automatisierte und standardisierte (softwarebasierte) Online-Rechtsberatung
Das am stärksten technologisierte Segment in Verknüpfung mit effektivem Nutzen für Ratsuchende auf dem Legal Tech-Markt ist die automatisierte und standardisierte (softwarebasierte) Online-Rechtsberatung, die sich in geringer technologisierter Form von der Idee bereits in den Legal Tech Festpreis-Produkten widerspiegelt. Die Produkte dieses dritten Segments unterscheiden sich jedoch eindeutig von Rechtsprodukten, in die der Anwalt mit seiner Beratung und Expertise noch involviert ist. Bei online bereitgestellten Formularen oder Schreiben wird die anwaltliche Leistung durch automatisierte, individualisierbare Prozesse ersetzt. Sie stellen gleichzeitig die größte Arbeitserleichterung für Nutzer dar, denn bei rechtlichen Verbraucherportalen und automatisierten Formularen lädt der Kunde beispielsweise bei der Rückforderung von Geldbeträgen nach einer Flugverspätung oder bei der Kündigung von Verträgen nur Dokumente hoch und erhält mithilfe von verschiedenartiger Software sein individuelles Rechtsprodukt.
Auch in dieser letzten und am weitesten technologisierten Gruppe lassen sich grundsätzlich drei Sub-Segmente unterscheiden:
3.1. Online-Formulare und Musterverträge
...werden beispielsweise von aboalarm für den Kunden bereit gestellt – in vorgefertigter, automatisierter Form. Der Nutzer muss lediglich noch seine persönlichen Daten wie die Kundennummer eines Vertrages und seine Kontaktdaten einfügen. Diese Idee der Online-Formulare oder Musterverträge existiert im Vergleich zu anderen Legal Tech-Produkten bereits sehr lange und stellt eine enorme Erleichterung für Kunden dar, diese müssen Musterformulare im Internet nur herunterladen. Der Technologisierungsgrad ist dennoch verhältnismäßig gering, auch wenn Leistungen des Anwalts, wie z.B. die Erstellung des Mietvertrages von einem Juristen durch derartige Musterverträge, ersetzt werden. Eine rechtliche Prüfung solcher Musterverträge ist dennoch empfehlenswert, zumal jeder rechtliche Sachverhalt individuell ist und Musterformulare und -verträge einen hohen Grad an Abstraktion aufweisen müssen, um auf möglichst viele Fälle zuzutreffen.
3.2. Automatische Überprüfung von Rechten ohne weitere Handlungen des Nutzers
Anbieter wie flightright und weniger-miete.de überprüfen Flugverspätungen und mögliche Entschädigungszahlungen, indem der Kunde Daten und Dokumente auf die Plattform hochladen kann. Die Prüfung der Entschädigung läuft häufig bereits automatisiert ab, auch viele weitere Arbeitsschritte, wie automatisierte Benachrichtigungen des Kunden bei Eintreten von bestimmten Fällen. Selbst Rentenbescheide oder Hartz IV Bescheide werden inzwischen automatisch auf potenzielle Fehler überprüft. Für solche Produkte ist insbesondere in der Anfangsphase die Arbeit des Anwaltes essentiell – Ziel der Produkte ist jedoch am Ende ein vollautomatisierter Prozess ohne weitere Anwaltsleistungen. Demzufolge ist ein leicht höherer Technologisierungsgrad und eine höhere Erleichterung für Ratsuchende durch das einmalige Hochladen von Dokumenten festzustellen.
3.3. Automatische Erstellung individueller Verträge
Dieses Sub-Segment bietet die am zweithöchsten technologisierten Produkte an, die gleichzeitig die größte Arbeitserleichterung für Kunden bedeutet. Möchte ein Kunde beispielsweise einen individuellen Kaufvertrag erstellen, ist dies mithilfe von Software möglich. Nicht nur können fertige, individuelle Verträge auf Rechtssicherheit überprüft, sondern sogar automatisiert erstellt werden. Auch hier ist jedoch in der Entwicklungsphase der Anwalt ein enger Kooperationspartner, im automatisierten Prozess jedoch wird seine Arbeit ebenso wie bei der automatischen Überprüfung von Dokumenten letztlich durch Technik ersetzt. Der Kunde muss bestenfalls einmal Zeit zum Hochladen der Daten/Dokumente investieren und kommt sonst nicht in Kontakt mit der anwaltlichen Ausarbeitung des Produkts. Er nutzt das rechtliche Produkt vollkommen autonom, ohne weitere Beratung.
3.4. Legal Chat-Bots
... sind die Weiterentwicklung der automatischen Erstellung individueller Verträge. Die Idee ist eine vollständig autonome Rechtsberatung, welche auf individuelle Fragestellungen eingehen kann, mittels eines Bots. Ein Bot ist dabei ein Computer, versehen mit künstlicher Intelligenz, welcher dem Kunden ein tatsächliches Gespräch durch vorgefertigte Antwortmöglichkeiten und Fragestellungen simulieren soll. Bisherige Chat-Bots, beispielsweise der von einem Engländer entwickelte DoNotPay, half in London und New York mehreren hunderttausend Nutzern, ihre Strafzettel für das Falschparken auf juristische Korrektheit zu überprüfen. Im deutschen Raum sind Chat-Bots noch wenig verbreitet. Die Kanzlei ratis setzt einen solchen Bot ein zur Überprüfung von Ansprüchen auf Flugentschädigung. Allerdings sind heutige Chat-Bots in ihrer Kapazität und Fähigkeit noch sehr limitiert. Während sie den Anschein von künstlicher Intelligenz geben, sind sie weitgehend noch vorgefertigte Abfrageformulare, die sich darauf verlassen müssen, dass der Kunde bzw. Nutzer die Fragen korrekt versteht und die richtigen Antworten gibt. Eine Übersetzung von „normaler Sprache“ in juristische Fachsprache findet nicht statt. Diese wäre für komplexere Prüfungen allerdings wichtig und notwendig. Mit den stetigen Fortschritten, die künstliche Intelligenz derzeit macht, ist dies aber nur eine Frage der Zeit.
Dennoch müssen im Verhältnis zwischen der Erleichterung für Ratsuchende und dem Technologisierungsgrad die Chat-Bots den obersten Platz einnehmen: Die vollständige Automatisierung des anwaltlichen Kontakts und der hohe Technologisierungsgrad rechtfertigen diese Einstufung.
Zusammenfassung: "Automatisierte und standardisierte Online-Rechtsberatung"
Erleichterung Ratsuchender | Digitalisierungsgrad |
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Andere Sichtweise - andere Reihenfolge
Die hier vorgenommene Einteilung lässt sich jedoch schnell verändern: Je nach angelegtem Maßstab (bspw. statt der Erleichterung für Ratsuchende könnte die Erleichterung für den Anwalt maßgeblich sein) würden manche Segmente die Plätze tauschen. Die hier dargestellte Segmentierung beansprucht also keinesfalls allgemeine Gültigkeit.
Wie wird das Verhältnis von Anwalt und Mandant durch Legal Tech verändert?
Wie die Darstellung der Branche anhand des Technologisierungsgrads und der Arbeitserleichterung für Kunden gezeigt hat, entwickelt sich die Legal Tech-Branche immer mehr zu einer technologisierten Branche, die längst nicht mehr nur Anwaltsleistungen vereinfacht. Der Trend geht in bestimmten Bereichen eindeutig in die Richtung, dass ganze anwaltliche Arbeitsschritte durch Software und automatisierte und dennoch individuell gestaltbare Prozesse ersetzt werden.
In Zukunft ist es daher denkbar, dass sich die Leistung von Rechtsanwälten auf die Klärung individueller Rechtsstreitigkeiten und Einzelfälle fokussieren wird. Auch durch weitere Entwicklungen in der ersten Gruppe der vorgenommen Aufteilung können möglicherweise ganze Berufsgruppen im rechtlichen Bereich in der nächsten Zeit durch Technik überflüssig werden. Immer wiederkehrende Prozesse wie die rechtliche Erstellung und Überprüfung von beispielsweise Verträgen kann zunehmend aus dem Arbeitsprofil eines Rechtsanwalts verschwinden, da sie durch die Entwicklungen der Legal Tech-Branche ohne individuelle anwaltliche Betreuung automatisiert werden.
Auflistung einzelner Legal-Techs
Die folgende Auflistung beansprucht keine Wertung als vollständig und wird regelmäßig ergänzt.
1. Softwareunterstütze Rechtsarbeit
1.1 Rechtliche Datenbanken/Recherchetools
beck-Online.de | juris.de | LexisNexis | WestLaw | jurion.de
1.2 Technologiebasierte Werkzeuge
advoassist | Klientus | BusyLamp | tulex.de | XenionMatch
1.3 Outsourcing von Rechtsdienstleistungen
axiom | edicted | Digitorney | e-profound | jurato | Perconex | Xenion | tools4legal
1.4 Digitalisierung von Kundendaten
Kleos | Lecare | LegalTrek
2. Softwarebasierte Online-Rechtsberatung
2.1 Anwaltsverzeichnisse
DeutscheAnwaltsauskunft | Anwaltinfos | DASD | anwalt§uche.de | Rechtsanwalt.net
2.2 Marktplätze
Frag-Einen-Anwalt.de | 123recht.net | Anwalt.de | FragRobin
2.3 Festpreisprodukte
yourXpert | legalBase | advocado
3. Automatisierte und standardisierte (softwarebasierte) Online-Rechtsberatung
3.1 Online-Formulare und Musterverträge
aboalarm | kuendigung.org | volders
3.2 Automatische Überprüfung von Rechten ohne weitere Handlungen des Nutzers
AirHelp | compensation2go | EUClaim | Flightright | Fairplane | helpcheck | legalview | Unfallhelden | bankright | rightmart | claimright | Mineko | DasRecht.de | Cetonis | EUflight | Flugerstattung.de | Wir-kaufen-deinen-Flug | Zug-Erstattung.de | Myright
3.3 Automatische Erstellung individueller Verträge
smartlaw | agreement24 | Formblitz | janolaw | lawlift | smashdocs | streamlaw | wonderlegal | synergist.io
3.4 Legal-Chat Bots
ratis