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Ratgeber: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen
Zuletzt geprüft und aktualisiert am
(Lesezeit: ca. 15 Minuten)
Wer das Thema AGB nicht behutsam angeht, riskiert kostspielige Abmahnungen und vermeidbare Rechtsstreitigkeiten mit Kund*innen und Geschäftspartner*innen. Laut einer aktuellen Studie belaufen sich die Kosten einer Abmahnung im Durchschnitt auf 1.380 Euro. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Bestimmungen und Regelungen des AGB-Rechts und zeigt auf, wann und weshalb sich die Verwendung von AGB für Ihr Unternehmen lohnt.
Darüber hinaus können Sie anhand dieses Ratgebers entscheiden, ob Sie das sogenannte „Kleingedruckte“ in Ihre Geschäftsabläufe integrieren oder ganz auf AGB verzichten. Auch die Frage, ob die Erstellung von AGB durch erfahrene Rechtsanwält*innen ratsam beziehungsweise notwendig ist und in welchen Fällen auf eine Alternative ausgewichen werden kann, wird beantwortet.
Inhalt
- Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
- Welche Regelungen beinhalten AGB typischerweise?
- Wann besteht eine Pflicht zur Verwendung von AGB?
- Was sind die Vorteile und Ziele von AGB?
- Welche rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen gelten für die wirksame Einbeziehung von AGB?
- Wann sind AGB gültig?
- Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?
- Was besagt das Transparenzgebot?
- Gelten Besonderheiten bei AGB mit Auslandsbezug?
- Welche Kosten und Rechtsfolgen entstehen bei einer Abmahnung wegen unwirksamer AGB?
- Wie sinnvoll sind kostenlose AGB-Muster und AGB-Generatoren?
- Wann ist es vorteilhaft, die AGB anwaltlich erstellen zu lassen?
- Welche Vorteile hat der AGB-Update-Service?
- Was gilt bei kollidierenden AGB im unternehmerischen Rechtsverkehr?
- Was muss bei AGB im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden?
- Was ist zu beachten bei AGB für Apps, Amazon, eBay und eBay-Kleinanzeigen?
- Fazit zu AGB erstellen lassen
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), umgangssprachlich auch "das Kleingedruckte" genannt, sind Regelungen, die Unternehmen für eine Vielzahl von Verträgen aufstellen. Die AGB dienen dazu, die Rahmenbedingungen vor Vertragsschluss festzulegen, unter denen ein Vertrag zustande kommt. Gemäß § 305 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) treten die gesetzlichen AGB-Vorschriften zurück, sobald eine Bedingung individuell ausgehandelt wird. Dies dient dazu, Verträge flexibler zu gestalten und den individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen der beteiligten Parteien gerecht zu werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB setzen voraus:
- Vorformulierte Vertragsbedingungen
- Für eine Vielzahl von Verträgen
- Vom Verwender gestellt
- Bei Abschluss des Vertrages
Das bedeutet, dass die AGB von den Verwender*innen bereits vor Vertragsschluss gestellt worden sein müssen und nicht mit den einzelnen Vertragspartner*innen individuell ausgehandelt werden.
Bemerkenswert ist, dass vielen Verkäufer*innen nicht bewusst ist, dass sie AGB verwenden. Wenn beispielsweise bei mehreren Verkäufen in Online-Shops wie eBay oder Amazon Sätze wie “Verkauf ohne Gewähr” oder “Gekauft wie gesehen” verwendet werden, handelt es sich bereits um potenziell abmahnfähige Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Um die Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verdeutlichen
AGB sind ein häufiges Angriffsziel von Abmahnvereinen, die selbst bei leicht vermeidbaren Fehlern hohe Abmahnsummen fordern.
Welche Regelungen beinhalten AGB typischerweise?
Wer Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, kann für eine Vielzahl von Verträgen seine Rahmenbedingungen festlegen. Diese beinhalten Regelungen über Zahlungsfristen, Zahlungsmöglichkeiten, Rückgabebedingungen, Haftungs- und Beweisfragen oder Kündigungsrechte. Die Verwender*innen von AGB stellen also Vertragsbedingungen auf, damit diese nicht in jedem Einzelfall neu ausgehandelt werden müssen. Auch wenn der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft ähnliche Sachverhalte regelt, können die AGB eines Unternehmens nicht pauschal auf ein anderes Unternehmen übertragen werden! Jedes Unternehmen hat seine Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt.
Wann besteht eine Pflicht zur Verwendung von AGB?
Grundsätzlich herrscht im deutschen Recht die Privatautonomie und Vertragsfreiheit. Eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB besteht daher nicht. Dennoch ist es ratsam, wirksame und rechtskonforme AGB aufzustellen. Setzen Sie keine AGB-rechtlichen Maßstäbe, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen und diese können sich negativ auf Ihr Unternehmen auswirken.
Nicht selten wird die Bedeutung der AGB von Unternehmensgründer*innen unterschätzt. Wer aber beispielsweise Sätze wie “Gekauft wie gesehen” und damit auch unwissentlich AGB verwendet, setzt sich unbewusst dem Risiko einer Abmahnung aus. Aufgrund der Vertragsfreiheit besteht also keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von AGB. Es liegt aber in Ihrem Interesse, sich AGB zu eigen zu machen und damit unnötige Abmahnungen und hohe Kosten zu vermeiden. Generell erhöhen AGB das Vertrauen der Kund*innen in Ihr Unternehmen enorm und sind ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen und gut organisierten Geschäftspraxis, weshalb es heute kaum noch ein Unternehmen gibt, das auf AGB verzichtet.
Was sind die Vorteile und Ziele von AGB?
Die Verwendung von AGB vereinfacht Ihre Geschäftsabläufe und vereinheitlicht damit den Rechtsverkehr, da Verträge routinierter, schneller und eindeutiger abgeschlossen werden können. Müssen die Vertragsbedingungen nicht in jedem Einzelfall neu ausgehandelt werden, können Kosten und Zeit gespart werden. Stimmt der*die Geschäftspartner*in den AGB zu, ist beiden Vertragsparteien bereits zu Beginn bewusst, unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt und wie die Rücksendung und Ähnliches erfolgen sollen.
Weitere Vorteile von AGB liegen darin, dass gesetzliche Regelungen zugunsten des anwendenden Unternehmens modifiziert werden können. Insbesondere können eigene Haftungsrisiken mithilfe von AGB begrenzt werden. Macht ein Unternehmen von einer Haftungsbeschränkung in seinen AGB keinen Gebrauch, so haftet es nach dem Gesetz auch bei leichter Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe.
Wichtig
Die Verwendung von AGB signalisiert einen professionellen Außenauftritt und schafft Vertrauen.
Wer anwaltlich erstellte AGB verwendet, ist gleich doppelt abgesichert, denn für anwaltlich erstellte AGB greift die gesetzliche Anwaltshaftung. Diese gesetzliche Anwaltshaftung schützt die Verwender*innen bei fehlerhaften oder unzulässigen AGB. Werden beispielsweise Anwält*innen mit der Formulierung einer Haftungsbeschränkung in den AGB beauftragt und entsteht dem Unternehmen durch die schuldhaft falsch formulierte Haftungsbeschränkung ein Schaden, so haften die Anwält*innen und das Unternehmen kann sich schadlos halten (sog. „Regress“).
Welche rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen gelten für die wirksame Einbeziehung von AGB?
Wer AGB verwendet, unterliegt trotz der grundsätzlich geltenden Vertragsfreiheit besonderen Pflichten, Bedingungen und rechtlichen Grenzen. Dabei sind insbesondere die §§ 305 – 310 BGB und vereinzelte Normen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten.
Damit AGB wirksam Vertragsbestandteil werden, sind die nachfolgenden Punkte zu beachten.
- Die Vertragspartner*innen müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen werden.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.
- Vorsicht: Die bloße Veröffentlichung auf der Website ist nicht ausreichend! Schließlich muss den AGB ausdrücklich zugestimmt werden.
- Geeignet ist das Setzen von Häkchen oder Kreuzen auf der Website oder eine Unterschrift in einem Formular.
Darüber hinaus normiert § 305c Abs. 1 BGB einen Schutz zugunsten der Vertragspartner*innen, dass die AGB - insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages - nicht gänzlich aus dem Rahmen fallen. Sogenannte überraschende Klauseln dürfen nicht verwendet werden, da die Vertragspartner*innen mit diesen weder rechnen konnten noch mussten.
Beispiele für überraschende Klauseln sind:
- Verpflichtung zur Abnahme weiterer nebensächlicher Gegenstände beim Kauf einer Sache.
- Hohe Abfindung, die bei Beendigung des Mietvertrags an den*die Vermieter*in zu entrichten ist.
- Leistung wird üblicherweise ohne Vergütung angeboten und Entgeltklausel unauffällig eingefügt, sodass von Vertragspartner*in dort nicht vermutet wird.
- Ausschlussfristklauseln in Formulararbeitsverträgen.
Gut zu wissen
In der Rechtsprechung wird dies als "Überrumpelungseffekt" bezeichnet. Solche unwirksamen Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Zweifel bei der Auslegung von zwei- oder mehrdeutig formulierten AGB gehen gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zulasten der Verwender*innen der AGB und zugunsten der Geschäftspartner*innen und Kund*innen. Das bedeutet, dass ein Gericht eine mehrdeutige Klausel stets zugunsten der Partei auslegen würde, die die AGB nicht gestellt hat. Die AGB-Steller*innen haben also das Nachsehen, wenn die AGB nicht auf das jeweilige Geschäftsmodell oder die Besonderheiten der angebotenen Waren oder Dienstleistungen zugeschnitten sind. Ist es unklar, wer die AGB gestellt hat, dann gilt im Zweifel immer ein*e Unternehmer*in als der*die AGB-Steller*in.
Wann sind AGB gültig?
Wie oben bereits ausgeführt, gelten bestimmte gesetzliche Gebote und Verbote. Die Regelungen in den AGB müssen der Inhaltskontrolle nach den §§ 307-309 BGB und den Anforderungen des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechen. Darüber hinaus sind bei Verträgen mit Auslandsbezug besondere Vorschriften zu beachten.
Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?
Bei der Inhaltskontrolle geht es um die eigentliche, inhaltliche Prüfung der Wirksamkeit von AGB.
Die Inhaltskontrolle erfolgt nach
- zwei Katalogen verbotener Klauseln, §§ 308 und 309 BGB
- und der Generalklausel, § 307 BGB
Die spezielleren Regelungen gehen den allgemeineren Regelungen vor. § 309 BGB beschreibt detailliert, welche Konstellationen unwirksam sind. Von § 308 BGB bis zum § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB werden die Unwirksamkeitsvoraussetzungen immer allgemeiner.
Typischerweise werden die nachfolgenden Regelungen nicht beachtet und führen zu einer Unwirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- § 308 Nr. 1 BGB erklärt zum Beispiel eine unangemessen lange Frist für die eigene Annahme einer Bestellung für unwirksam.
- Ebenso ist es unzulässig, sich selbst für die eigene Leistung (z.B. die Lieferung von Waren) eine unangemessen lange Nachlieferungsfrist zu setzen.
- Gemäß § 309 BGB ist beispielsweise eine Bestimmung unwirksam, durch die Verwender*innen der AGB eine Vertragsstrafe für den Fall des Zahlungsverzugs versprochen wird.
Befindet sich auch nur eine verbotene Klausel in den eigenen AGB, so drohen bereits Abmahnungen. Gerade kostenlose und nicht individuelle AGB-Muster und Generatoren sind für diese Fälle anfälliger als anwaltlich erstellte AGB.
Was besagt das Transparenzgebot?
Ein wichtiges Gebot ist das sogenannte Transparenzgebot (§ 307 BGB), das dazu dient, dass auch Nichtjuristen die AGB verstehen können.
Kennzeichen guter AGB
- Gute AGB sind klar und verständlich formuliert.
- Sie beinhalten keine überraschenden und ungewöhnlichen Regelungen.
- Darüber hinaus sind sie nicht nur abmahn- und rechtssicher, sondern wurden auch richtig in den Vertrag einbezogen.
Gelten Besonderheiten bei AGB mit Auslandsbezug?
Sollen AGB gegenüber ausländischen Vertragspartner*innen wirksam sein, müssen sie in der jeweiligen Verhandlungssprache oder in einer Weltsprache (z.B. Englisch, Spanisch) formuliert sein.
Achtung: Auf die AGB muss in einer für die Vertragspartner*in verständlichen Sprache hingewiesen werden! Praktisches Beispiel: Ihr Unternehmen hat russische Vertragspartner*innen, die zwar Englisch, aber kein Deutsch sprechen. In diesem Fall müssen die AGB in englischer Sprache formuliert werden und der Hinweis auf die AGB muss in Englisch oder gegebenenfalls sogar in russischer Sprache erfolgen. Am besten ist es, sich bestätigen zu lassen, dass die AGB erhalten und verstanden wurden.
Letztendlich ist maßgeblich, dass die Geschäftspartner*innen in einer für sie zumutbaren Weise Kenntnis über die AGB erlangen. Hier besteht ein hohes Abmahnpotenzial, da die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einen großen Ermessensspielraum hat. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle: Sitz der Verwender*innen oder Ausrichtung der Tätigkeit. Schnell wird hierbei deutlich, dass anwaltlicher Beistand unentbehrlich ist, da gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug verschiedene Rechtsordnungen aufeinandertreffen, die im schlimmsten Fall langwierige und kostenintensive Verfahren nach sich ziehen können.
Welche Kosten und Rechtsfolgen entstehen bei einer Abmahnung wegen unwirksamen AGB?
Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen unzulässige Klauseln, sind diese in der Regel unwirksam. So darf beispielsweise eine Haftungsbegrenzungsklausel fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden nicht ausschließen. Ist dies der Fall, ist die gesamte Haftungsbegrenzungsklausel unwirksam. Das damit verbundene Risiko kann erhebliche Ausmaße annehmen, da der Ausschluss auch für größere Unternehmen existenzbedrohende Auswirkungen zur Folge haben kann. Zusätzlich zur Rechtsfolge der Unwirksamkeit von AGB drohen den Verwender*innen Abmahnungen. Diese können von Abmahnvereinen, der Verbraucherzentrale, den zuständigen Kammern oder von aufmerksamen Mitbewerbern ausgehen. Insbesondere Wettbewerber erhoffen sich durch kostenpflichtige Abmahnungen einen Wettbewerbsvorteil oder gar die vorübergehende Stilllegung einer konkurrierenden Website, beispielsweise.
Wird bei der Einbeziehung von AGB nicht sorgfältig vorgegangen, finden diese im schlimmsten Fall keine Anwendung und das Gesetz oder die AGB der Geschäftspartner*innen treten an deren Stelle. Auch hier ist eine individuelle Beratung sinnvoll.
Die rechtlichen Risiken, die sich aus unzulässigen und fehlerhaften AGB ergeben, sind vielfältig. Eine aktuelle Studie zeigt, dass eine Abmahnung ein Unternehmen zum Beispiel im Onlinehandel je nach Unternehmensgröße durchschnittlich 1.380 Euro kostet. Bereits die einmalige Erstellung oder Überprüfung Ihrer AGB, der Datenschutzerklärung und des Impressums kann sich also lohnen. Dabei steigen die Abmahnkosten mit der Schwere des Verstoßes und sind in der Höhe grundsätzlich nicht gedeckelt.
Wie sinnvoll sind kostenlose AGB-Muster und AGB-Generatoren?
Sucht man im Internet nach Möglichkeiten, sich AGB erstellen zu lassen, findet man eine Vielzahl kostenloser Angebote. Dazu gehören zum einen kostenlose AGB-Generatoren, die durch Eingabe Ihrer Daten eine Rohversion der AGB erstellen, und zum anderen kostenlose Muster, die zeigen, wie Ihre AGB angeblich aussehen sollten. Bei der Erstellung von AGB ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Ihre AGB klar und verständlich formuliert sind. Ungeachtet der gewählten Alternative zu den anwaltlich erstellten AGB empfiehlt es sich, eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihre AGB wirksam sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Vor- und Nachteile von kostenlosen AGB-Mustern und kostenlosen AGB-Generatoren
Vorteile
Die Nutzung ist kostenfrei und kann als grobe Orientierung dienen.
Die Verwendung bietet sich für Privatpersonen oder kleinere Vereine an, die keine Geschäfte tätigen.
Im Internet ist eine Vielzahl an kostenlosen AGB-Mustern und AGB-Generatoren zu finden.
Nachteile
Das Wort "kostenfrei" spiegelt sich oft im Ergebnis wider.
Sind häufig nicht an das aktuelle Recht angepasst und wichtige Klauseln fehlen.
Im Schadensfall oder bei Abmahnungen greift die gesetzliche Anwaltshaftung nicht.
Haftungsbeschränkende Klauseln sind häufig unwirksam, sodass der Verwender im Ergebnis trotzdem unbeschränkt haftet.
Es gibt zu wenige Klauseln, von denen einige unzulässig sind und wichtige Einzelfragen nicht berücksichtigen.
Einige Unternehmer*innen nutzen eine weitere Möglichkeit. Sie kopieren fremde AGB und geben diese als ihre eigenen aus. Dies stellt häufig eine Urheberrechtsverletzung dar, die gesetzliche Anwaltshaftung greift im Schadensfall oder bei Abmahnungen nicht und zudem sind die kopierten AGB möglicherweise selbst nicht rechtssicher erstellt, veraltet und damit unzulässig und abmahnfähig.
Rechtstipp
Sollten Sie aufgrund Verwendung fremder AGB eine Abmahnung im Urheberrecht erhalten haben, können Sie sich bei uns Hilfe von einem*einer unserer Expert*innen einholen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn die Alternative zu anwaltlich erstellten AGB auf den ersten Blick als kostengünstiger erscheint, sollte man sich bei dieser Entscheidung der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Bereits eine einmalige Abmahnung kann die Kosten für die Rechtsvertretung übersteigen. Abmahnvereine konzentrieren sich auf AGB, die rechtsfehleranfällig sind, beispielsweise unzulässige oder unverständliche Klauseln. Ist ein Musterformular oder ein Generator fehlerhaft, finden diese Abmahnvereine über Google schnell ihr nächstes Abmahnziel.
Wann ist es vorteilhaft, die AGB anwaltlich erstellen zu lassen?
Neben der individuellen Erstellung von AGB und der Anpassung an das Geschäftsmodell sowie der gesetzlichen Anwaltshaftung hat die Beauftragung von Anwält*innen weitere Vorteile.
Vorteile
Die Anwält*innen können die AGB erklären und auch bei der rechtswirksamen Einbindung in die Geschäftsabläufe behilflich sein.
Aufkommende Fragen und Risiken werden durch die Anwält*innen erkannt, wodurch den Mandant*innen proaktiv geholfen werden kann.
Individuelle Wünsche können direkt in die AGB-Erstellung einfließen oder im Nachgang eingearbeitet werden.
Gründe für anwaltlich erstellte AGB
- Anwaltlich erstellte AGB optimieren Geschäftsabläufe und reduzieren den Rechtsverkehr.
- Schnelle Vertragsabschlüsse ohne langwierige Verhandlungen werden ermöglicht.
- Gesetzliche Bestimmungen werden durch anwaltlich erstellte AGB zu Ihren Gunsten modifiziert.
Welche Vorteile hat der AGB-Update-Service?
Wenn Sie sich Ihre AGB anwaltlich von unseren Expert*innen erstellen lassen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen AGB-Update-Service hinzu zu buchen.
Mit dem AGB-Update-Service von yourXpert stellen unsere Expert*innen sicher, dass Ihre AGB immer auf dem neuesten Rechtsstand sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ihr*e Rechtsanwält*in überprüft regelmäßig, ob es Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung gibt, die Ihr Geschäftsmodell und Ihre AGB betreffen.
Veraltete oder fehlerhafte AGB können, wie bereits ausgeführt, zu hohen Abmahnkosten führen. Achten Sie darauf, dass Ihre AGB nicht nur einmalig erstellt werden und dann nicht regelmäßig überprüft, erweitert oder erneuert werden.
Nach der Buchung des AGB-Update-Service übernehmen das die Expert*innen für Sie und Sie können sich wieder auf das Wesentliche, nämlich Ihr Unternehmen, konzentrieren.
Darüber hinaus wird die Haftungsübernahme, die sich ansonsten nur auf die rechtliche Korrektheit zum Zeitpunkt der AGB-Erstellung und Übermittlung an den Kunden bezieht, um den Zeitraum des gebuchten AGB-Update-Service verlängert.
Was gilt bei kollidierenden AGB im unternehmerischen Rechtsverkehr?
Die Kollision von AGB ist ein typisches Alltagsproblem, dem Unternehmer*innen begegnen, die mit anderen Unternehmer*innen Geschäfte tätigen. Beide Vertragsparteien erklären in Angebot und Annahme, dass ihre AGB ausschließlich gelten sollen. Nachdem dieses Problem in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert wurde, ist die Rechtslage heute klarer. Überwiegend wird vertreten, dass bei kollidierenden AGB die einzelnen Klauseln der Vertragspartner verglichen werden und bei Widersprüchen keine der Klauseln gilt. Das Gesetz greift ergänzend so ein, als wäre über diesen Punkt überhaupt keine Vereinbarung getroffen worden.
Was muss bei AGB im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden?
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 haben datenschutzrechtliche Ansprüche ihren Platz in den AGB-rechtlichen Bestimmungen gefunden. Insbesondere Haftungsbeschränkungsklauseln werden hier relevant, denn wenn Daten von einem Unternehmen datenschutzrechtswidrig verarbeitet werden, können die Betroffenen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies zeigt, dass der zuvor stiefmütterlich behandelte Datenschutz seit der DSGVO deutlich in den Vordergrund gerückt ist. Es handelt sich nicht mehr um ein Randthema: datenschutzrechtliche Haftungsausschlüsse können die gesamte Haftungsbeschränkungsklausel unwirksam machen.
Kurz und knapp
Die Haftungsbeschränkungsklausel kann unwirksam sein, wenn die AGB nicht aktuell und präzise formuliert sind. Aus diesem Grund ist es umso empfehlenswerter, die AGB von einem*einer spezialisierten Anwält*in erstellen zu lassen, um eine Unwirksamkeit der Haftungsbeschränkung und die damit einhergehenden Risiken zu vermeiden.
Was ist zu beachten bei AGB für Apps, Amazon, eBay und eBay-Kleinanzeigen?
Auch App-Anbieter sollten sich mit dem Thema der Gestaltung von AGB und Datenschutzerklärungen für Apps auseinandersetzen. Immer wieder ist festzustellen, dass die für den Vertrieb von Apps verwendeten AGB der AGB-Kontrolle nicht standhalten oder Datenschutzerklärungen gegen die Anforderungen an Einwilligungserklärungen verstoßen. Unter anderem verstößt die Zustimmung zur automatischen Installation von Updates gegen § 308 Nr. 4 BGB. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Änderungsvorbehalt, der ohne Rücksicht auf die Zumutbarkeit für die Verbraucher*innen vereinbart wird. Häufig werden diese Themen nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt, eine Abmahnung ist die logische Folge. App-Verträge werden jedoch nach dem Leitbild des Kaufvertrages beurteilt, weshalb auch deren AGB-Erstellung die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Generatoren und Muster führen leider auch hier nicht zum gewünschten Ergebnis. Insbesondere wenn Datenschutzerklärungen für Apps der DSGVO standhalten sollen, sollte darauf verzichtet werden.
Nicht zu vernachlässigen sind Amazon-Shops, eBay-Shops, Betreiber*innen von eBay-Kleinanzeigen sowie Nutzer*innen von Shop-Lösungen wie z.B. Shopware, Shopify, Magento, WooCommerce, Jimdo, Wix und Weebly. Denn auch diese benötigen rechtssichere AGB, ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Insbesondere eBay-Konkurrenten mahnen sich in der Praxis sehr häufig gegenseitig ab, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
Wenn Sie auf Plattformen wie Amazon oder eBay als Verkäufer*in auftreten und Ihre Produkte anbieten möchten, müssen Sie sich an die spezifischen Geschäftsbedingungen und Richtlinien dieser Plattformen halten. Dort ist auch die Verwendung eigener Geschäftsbedingungen geregelt. Amazon und eBay nehmen Verstöße gegen ihre Geschäftsbedingungen bzw. Richtlinien sehr ernst und reagieren bei Verstößen konsequent.
Gerade bei Amazon ist zu beachten, dass Ihre AGB unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Zum einen können Sie an Verbraucher*innen verkaufen. Hier ist vor allem der Verbraucherschutz zu beachten. Bei einem Verkauf an andere Unternehmer*innen über Amazon Business ist dieser dagegen hinfällig. Aus diesem Grund wird die Verwendung verschiedener Geschäftsbedingungen empfohlen.
Im Gegensatz zu eBay benötigen Sie bei eBay-Kleinanzeigen nur dann AGB, wenn Sie dauerhaft selbständig darüber verkaufen und eBay-Kleinanzeigen somit gewerblich nutzen.
Fazit zu AGB erstellen lassen
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden häufig unterschätzt, was angesichts der durchschnittlichen Anzahl von Abmahnungen, insbesondere im Online-Handel, ein schwerwiegender Fehler ist. Machen Sie sich nicht durch die Verwendung unangemessener und unwirksamer AGB zur Zielscheibe von Abmahnvereinen, sondern beugen Sie Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen Dritter und Wettbewerbsverstößen vor. Erstellen Sie mit anwaltlicher Hilfe Ihre eigenen Spielregeln und legen Sie die Rahmenbedingungen fest, die für Sie den größten Nutzen bringen und gleichzeitig rechtskonform sind.
Lassen Sie sich noch heute von unseren Rechtsanwält*innen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen.
Sichern Sie sich und Ihre AGB ab. Mit unserem Update-Service sorgen Sie zusätzlich dafür, dass Sie dauerhaft vor Abmahnungen geschützt sind, da Ihre AGB der aktuellen Rechtslage entsprechen.
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FAQ: Häufige Fragen über AGB
Wie kann ich Anwält*innen für AGB über yourXpert beauftragen?
- Sie stellen Ihren Auftrag zur Erstellung Ihrer AGB online (inkl. Beschreibung Ihres Unternehmens und Angabe Ihrer Kontaktdaten).
- Eine*r unserer Rechtsanwält*innen nimmt mit Ihnen per E-Mail oder Telefon Kontakt auf, um letzte Detailfragen zu Ihrem Geschäftsmodell zu klären.
- Die Rechtsanwält*innen erstellen innerhalb von 5 Werktagen die auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen AGB, die Sie per E-Mail und/oder in Ihrem yourXpert-Account erhalten.
- In der Regel findet eine Nachbesprechung statt und Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Anwält*innen nehmen eventuell notwendige letzte Anpassungen an den AGB vor, bis Sie zu 100 % zufrieden sind und Sie erhalten Hinweise, wo genau Sie die Rechtstexte z.B. auf Ihrer Website einbinden müssen, damit diese wirksam werden.
Wer übernimmt die Erstellung meiner AGB?
Die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen finden Sie hier.
Welche Leistungen beinhaltet die Erstellung der AGB?
Die Erstellung von AGB beinhaltet folgende Leistungen:
- Kostenlose und unverbindliche Erstberatung (telefonisch oder schriftlich)
- Erstellung von rechtssicheren und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen AGB durch unsere spezialisierten Rechtsanwält*innen unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzeslage
- Kostenlose Beantwortung von Rückfragen nach der Erstellung der AGB
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- Gesetzliche Anwaltshaftung
- Optional: Erstellung weiterer Rechtstexte wie Impressum, Widerrufs- oder Rücknahmebelehrung und Datenschutzerklärung
- Optional: AGB-Update-Service und die erweiterte Haftungsübernahme
- Optional: Einmalige Webseitentiefenprüfung
Des Weiteren sind in den Paketen Essential und Premium weitere Zusatzleistungen enthalten, wie beispielsweise ein Abmahnradar.
Weitere Informationen finden Sie in der oben stehenden AGB-Leistungsübersicht.
Welche Vorteile bietet mir der AGB-Update-Service?
Mit dem AGB-Update-Service entsprechen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit der aktuellen Rechtslage! Der Online-Handel (E-Commerce) ist eine der am stärksten von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen betroffenen Branchen. Aber auch andere Geschäftsmodelle und Branchen sind von der ständig fortschreitenden Rechtsprechung und schädlichen Abmahnwellen betroffen.
Für Unternehmer*innen ist es heutzutage ein Muss, die AGB rechts- und abmahnsicher zu halten. Sie werden von unseren Anwält*innen über Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechungen, die Ihr Geschäftsmodell betreffen, sowie auch über aktuelle Abmahnwellen informiert. Durch die laufende Überwachung garantieren wir Ihnen einen dauerhaften Schutz. Profitieren Sie von unserem AGB-Update-Service und vermeiden Sie hohe Abmahnkosten. Für alle Leistungen des AGB-Update-Service besteht eine anwaltliche Haftungsübernahme.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Laufende Überwachung Ihrer AGB
- Benachrichtigung über Ihr Geschäftsmodell betreffende Gesetzesänderungen durch unsere Anwält*innen
- Erstellung neuer Muster- und Formulierungsvorschläge
- Anhaltender Schutz vor Abmahnungen
- Gesetzliche Anwaltshaftung
Was kostet die Erstellung meiner AGB?
Je nach Art und Umfang können Sie Ihre AGB schon ab 149 € zzgl. gesetzlicher MwSt. und zzgl. 4,90 € (inkl. MwSt.) Einstellgebühr von unseren Expert*innen erstellen lassen, wenn Sie beispielsweise nur auf einem Marktplatz wie Etsy Ihre Waren verkaufen.
Wenn Ihr Geschäftsmodell etwas komplexer ist und daher eine noch individuellere Anpassung an Ihre Bedürfnisse erforderlich ist, um Sie rechtlich umfassend abzusichern und Haftungsrisiken zu vermeiden, kann es sein, dass Ihr individuelles Angebot einen höheren Preis aufweist. Der höhere Preis spiegelt jedoch die Qualität und den maßgeschneiderten Schutz wider, den Sie durch diese sorgfältige Anpassung erhalten und kann als langfristige Investition gesehen werden, denn mit der Erstellung Ihrer AGB durch unsere spezialisierten Anwält*innen vermeiden Sie spätere Abmahnungen.
Was kostet der AGB-Update-Service?
Sie erhalten von unseren Rechtsanwält*innen ein individuelles Angebot, welches den AGB-Update-Service beinhaltet. Dieser wird individuell auf Sie und Ihre AGB abgestimmt.
Der Preis für den AGB-Update-Service ist monatlich per Lastschrift zahlbar. Als kleines Dankeschön stellen wir Ihnen den AGB-Update-Service für zwei Monate kostenlos zur Verfügung. Nach der Mindestlaufzeit von sechs Monaten ist der Update-Service monatlich kündbar.
Was ist, wenn sich mein Geschäftsmodell nach der AGB-Erstellung verändert?
Der AGB-Update-Service garantiert Ihnen einen dauerhaften Schutz vor Abmahnungen bei Änderungen der Rechtslage.
Anpassungen Ihrer AGB aufgrund von Änderungen Ihres Geschäftsmodells sind nicht im AGB-Update-Service enthalten. Hier liegt es im Ermessen der Rechtsanwält*innen, ob diese kleinere Anpassungen für Sie kostenlos umsetzen oder ob die Änderungen Ihres Geschäftsmodells gegebenenfalls eine erneute Erstellung der AGB erfordern.
Wer haftet bei fehlerhaften oder falsch erstellten AGB?
Wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen von unseren Rechtsanwält*innen erstellt und erhalten Sie eine Abmahnung aufgrund fehlerhafter AGB, greift die gesetzliche Anwaltshaftung. Die AGB-Rechtsanwält*innen bzw. die Versicherungen der Anwält*innen haften also für eine Falschberatung.
Die Haftungsübernahme erstreckt sich auf die juristische Richtigkeit der AGB zum Zeitpunkt der Erstellung und Übermittlung an den Kunden. Durch unseren AGB-Update-Service wird diese Haftungsübernahme auf den Zeitraum des gebuchten Update-Services erweitert.
Welche Informationen werden für die Erstellung der AGB benötigt?
Für die Erstellung von rechts- und abmahnsicheren AGB werden folgende Informationen benötigt:
- Beschreibung Ihres Unternehmens (Welche Waren oder Dienstleistungen bieten Sie an und wie planen Sie diese zu vertreiben?)
- Website-URL (falls vorhanden)
- Ihre Kontaktdaten, damit Ihr*e Anwält*in Sie gegebenenfalls telefonisch kontaktieren kann, um offene Punkte abzustimmen
Wie lange dauert die Erstellung der AGB?
Die Erstellung Ihrer AGB erfolgt im Durchschnitt innerhalb von 5 Tagen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen auf yourXpert zur Verfügung:
- Klarna Sofortüberweisung (Online-Banking)
- Kreditkarte (VISA, MasterCard)
- PayPal
- Vorkasse
- Lastschrift
- Rechnung
Die gewünschte Zahlungsart können Sie am Ende des Bestellvorgangs auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Bestellungen geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Dort können Sie klären, ob die von Ihnen gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist bzw. ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.
Kann ich noch weitere Rechtstexte erstellen lassen?
In der Regel werden neben den reinen AGB folgende Rechtstexte benötigt:
- Rechtssicheres Impressum
- Widerrufs- oder Rücknahmebedingungen
- Datenschutzerklärung
Die AGB-Angebotspakete „AGB + Rechtstexte“ enthalten neben den AGB auch alle oben genannten Rechtstexte, die für Ihr Unternehmen notwendig sind.
Welches AGB-Angebotspaket soll ich wählen, wenn mein Geschäftsmodell nicht eindeutig einzuordnen ist?
Sie finden Ihr Geschäftsmodell in den obigen Kategorien nicht wieder oder benötigen mehrere Pakete? Dann erhalten Sie unter nachstehendem Link eine kostenlose telefonische Erstberatung von unseren spezialisierten Anwält*innen und ein unverbindliches Beratungsangebot zum Festpreis: Kostenlose telefonische Erstberatung.
Wie erhalte ich schriftliche Angebote oder lasse ich mein Dokument übersetzen?
Sie wünschen ein schriftliches Angebot oder benötigen eine Übersetzung Ihrer AGB z.B. ins Englische? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre AGB-Anfrage unverbindlich unter folgendem Link zu platzieren. Sie erhalten dann von unseren Anwält*innen ein individuelles Preisangebot: Angebot einholen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie das richtige AGB-Paket für Ihr Unternehmen ausgewählt haben, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an info@yourxpert.de oder rufen Sie uns an unter 0761 21 609 789-0, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kann ich auch kostenlose AGB-Generatoren oder AGB-Vorlagen verwenden?
Im Internet gibt es eine Vielzahl von kostenlosen AGB-Generatoren und AGB-Vorlagen. Diese standardisierten AGB berücksichtigen jedoch weder Ihre individuelle Situation noch die neuesten Änderungen der Rechtslage. Wenn Sie rechts- und abmahnsichere AGB wollen, sollten Sie nicht auf diese vorgefertigten AGB zurückgreifen, sondern diese von erfahrenen Rechtsanwält*innen erstellen lassen.
Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?
Nur Sie und Ihr*e Anwält*in können die Dokumente lesen. Aus Datenschutzgründen ist Ihr Antrag zu keinem Zeitpunkt öffentlich einsehbar.