Zweitwohnung / Dienstwagen
Beantwortet von Steuerberater Christian Peter
Fragestellung
Mein Arbeitgeber hat mir zu Dienstbeginn am 01.01.2016 aufgrund der großen Entfernung zu meinem Erstwohnsitz (150km) eine kleine Zweitwohnung kostenlos zur Verfügung gestellt (Er ist Mieter ist dieser kleinen Wohnung). Ferner stellt mir der Arbeitgeber einen Dienstwagen, der der 1%-Besteuerung unterliegt. In der Lohnsteuerabrechnung weißt der Arbeitgeber seit dem 01.01.2016 die kurze Strecke zwischen der Zweitwohnung und dem Arbeitsplatz aus.
Folgenden Fragen ergeben sich für mich:
1. Muss ich als Arbeitnehmer diese vom Arbeitgeber kostenlos gestellte Zweitwohnung als Zweitwohnsitz anmelden?
2. Falls ja, habe ich (da ich bis heute nicht dort als Zweitwohnsitz gemeldet bin) die übliche Frist von 14 Tagen nach Einzug (01.01.2016) deutlichst überschritten. Habe ich bei dem besonderen Fall mit dem tlw. sehr hohen Bußgeld zu rechnen?
3. Falls nein, kann dann für den vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen trotzdem die 1%-Besteuerung für die kurze Strecke zwischen der Zweitwohnung und dem Arbeitsplatz genutzt werden?
Vielen Dank vorab.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Christian Peter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Auftrag, den ich anhand Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworten werde. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsdarlegungen.
Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den geschilderten Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis verändern.
Zur Frage 1
Sobald Sie mehrere geschlossene Räume angemietet haben oder besitzen und in allen davon theoretisch schlafen und wohnen können, müssen Sie eine der Immobilien als Hauptwohnsitz und die weiteren als Nebenwohnsitze erfassen lassen.
Das bedeutet Frage 1 ist zu bejahen. Sie müssen für das innehaben der zweiten Wohnung am Dienstsitz einen Zweitwohnsitz anmelden.
Frage 2:
Genau wie bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes gelten auch bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes zeitliche Fristen. Diese variieren je nach Bundesland.
In der Regel liegen diese Fristen in einem Zeitraum von einer bis zwei Wochen. Verspätetes Anmelden zählt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Kontrollen finden jedoch selten statt und die Bußgelder halten sich im Rahmen. Die Höhe der Bußgelder ist davon abhängig, in welcher Gemeinde Sie den Zweitwohnsitz begründet haben.
Von daher würde ich den Zweitwohnsitz schnellst möglich anmelden und darauf hoffen, dass in Ihrem Fall kein Bußgeld wegen der verspäteten Anmeldung anfällt.
Frage 3:
Die Versteuerung der Privatnutzung nach der 1% Methode eines zur Verfügung gestellten Dienstwagens kann unabhängig von der Streckenentfernung Zweitwohnsitz Dienststelle in Anspruch genommen werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steuerberater
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