Zweitstudium | Übernachtungspauschale für Ausland (Schweiz)
Beantwortet von Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Michael Mertens
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe mein Zweitstudium (berufsbegleitend, privat finanziert) mit Aufenthalten in der Schweiz in der Steuererklärung als Fortbildungskosten angegeben. Das Finanzamt hat die Fortbildungskosten jedoch im Steuerbescheid um die zehn privaten Übernachtungen gekürzt, die ich mit jeweils 139€ (in Summe somit 1.390 € für 10 Übernachtungen) für 2015 angesetzt habe, die Verpflegungspauschale hingegen wurde anerkannt.
Begründung: "Übernachtungspauschalen sind nur für die Arbeitgebererstattung maßgebend".
Ist das so zulässig? Meines Wissens nach sind Übernachtungspauschalen im Rahmen der Fortbildung im Ausland auch ansetzbar. Danke für ein kurzes Feedback, falls möglich mit eine Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung für einen Einspruch, bzw einer vorformulierten Begründung.
Besten Dank.
TK
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Antwort von Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Michael Mertens
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Nachfolgenden gerne beantworten möchte.
Reisekosten sind gem. § 9 des Einkommensteuergesetzes als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig geworden sind.
Ob Ihre Auswärtstätigkeit beruflich veranlasst war, müssen Sie nachweisen. Sie sollten daher die Reisedauer und den Reiseweg genau aufzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen belegen, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch, Tankquittungen, Hotelrechnungen oder Schriftverkehr.
In Ihrem Falle wurde die Auswärtstätigkeit in die Schweiz vom Finanzamt aber ausdrücklich anerkannt (Anerkennung der Verpflegungsmehraufwendungen).
Als Übernachtungskosten gelten die tatsächlichen Kosten, die Ihnen für die PERSÖNLICHE Inanspruchnahme einer Unterkunft entstanden sind. Anders als bei den Verpflegungsmehraufwendungen verlangt das Finanzamt bei den Übernachtungskosten Einzelnachweise.
Haben Sie die Hotelrechnungen mit eingereicht?
Die Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Übernachtungspauschalen nur im Rahmen von Arbeitgebererstattungen anzuerkennen sind, teile ich. Der Arbeitgeber kann Übernachtungskosten in Höhe der Übernachtungspauschalen steuerfrei erstatten, auch wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten niedriger sind.
Es ist jedoch zu differenzieren zwischen Übernachtungspauschalen (steuerfreie Erstattung von Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber) und tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten.
Ihren Fall verstehe ich wie folgt:
Aufgrund Ihrer Auswärtstätigkeit sind IHNEN SELBST Übernachtungskosten für 10 Übernachtungen entstanden. Wenn dies der Fall ist, können die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierzu müssen Sie die Belege beim Finanzamt einreichen und müssen die tatsächlichen Aufwendungen angeben. Ein Ansatz von "Übernachtungspauschalen" scheidet aus.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen. Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sofern Sie mit meinen Ausführungen zufrieden sind, würde ich mich sehr über eine positive Bewertung freuen.
Beste Grüße
Michael Mertens
Dil.-Finw. Steuerberater
www.mm-stb.de
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besten Dank für ihr Feedback. Interessanterweise hat das selbe Finanzamt die Übernachtungspauschale bei einem Studienkollegen anerkannt, ohne Belege einzufordern. Aber wenn Sie die Einschätzung des Finanzamts teilen, ist ein Einspruch wohl wenig erfolgreich bzw. erfolglos.
Beste Grüße,
TK