Zwei Fragen zu Rechnungen zwischen verbundenen Unternehmen.
Fragestellung
Rechnungen zwischen verbundenen Unternehmen sind von der USt. befreit.
In welches Konto (SKR03) trage ich den Umsatz und die 0.-€ USt. ein?
In welche Zeile trage ich den Umsatz und die 0.-€ USt. in der Umsatzsteuermeldung ein?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen teile ich im Rahmen einer Erstberatung mit:
1. maßgebliches Konto im Kontenrahmen SKR 03 ist das Konto 8950 nicht steuerbare Innenumsätze.
2. Da Innenumsätze keine Umsätze im umsatzsteuerlichen Sinne sind, werden Sie in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung nicht ausgewiesen. Ich gehe davon aus, dass auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird!
Im übrigen wären nicht steuerbare Umsätze in Zeile 58 der Anlage UR auszU.isen. Dies gilt aber eben nicht für sog. Innenumsätze (siehe Erläuterungen zu dem Vordruck UR).
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantwortet habe. Für eine Bewertung meiner Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann