Zeitweise Änderung des Kostenverteilungsschlüssels rechtmäßig ?
Fragestellung
Hallo Herr Schulte,
Sie hatten mich ja bereits schon einmal ganz gut beraten, deshalb versuche ich es jetzt noch einmal:
Bei einem meiner Objekte ist ganz überraschend der Kostenverteilungsschlüssel für einen Zeitraum
von ca. 1 1/2 Jahren geändert worden.
(siehe anliegendes Protokoll TOP 15). Dies wäre sehr zu meinem Nachteil, denn ich bin der Eigentümer der WE Nr.2
Ich sehe da allerdings einige Anfechtungspunkte:
- In der Einladung wurde nicht hinreichend definiert, welcher Kostenverteilungsschlüssel (s. Einladung).
- darf so was überhaupt im Nachhinein erfolgen ?
- darf so was überhaupt nach Bedarf nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgen (dann könnte man ja schön, für die Zeit wo jemand viele Mieter hat, den Verteilungsschlüssel nur für diesen Zeitraum zum Nachteil dieses Miteigentümers ändern -so wie hier auch geschehen-, das kann ja wohl nicht richtig sein ?!?
- außerdem hatte ich die Jahresabrechnungen unvollständig vorliegen
Sehen Sie diese Angriffspunkte auch oder weitere ?
Wie fechte ich das am besten an ?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
JK
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Schulte
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JK
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt