Zahlungsformular
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich suche die Bezeichnung eines "Zahlungsformulars", dass ein Rechtsanwalt ausstellen kann.
Vor einigen Jahren habe ich ein Formular von einem Rechtsanwalt erhalten, in dem ich aufgefordert wurde eine kleinere Summe zu bezahlen oder aber beim Amtsgericht verkünden, dass ich mich gegen diese Zahlung gerichtlich währen würde. Hätte ich mich innerhalb der (~2 Wochen) Frist nicht beim Amtsgericht gemeldet, wäre die genannte Summe sofort vollstreckbar gewesen.
Nun habe ich selbst eine kleine Forderung, die ich auf diesem Wege einfordern möchte. Leider habe ich dieses Formular von damals nicht mehr und weiß nicht wie es heißt.
Können Sie mir helfen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Ich weis hier noch nicht ganz genau, was Sie meinen.
Aber der Einfachheit halber können wir gerne zunächst in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Im Anschluss kann ich Ihnen eventuell als Zusatzangebot ein Formulierungsentwurf zur eigenen Verwendung zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Eine Vollstreckung durch eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme (z.B. Kontopfändung, Lohnpfändung und Taschenpfändung etc.) ist in Deutschland nicht ohne einen entsprechenden Titel möglich. Ein Zahlungsformular oä ist kein Titel, so dass daraus auch nicht direkt vollstreckt werden kann.
Was Sie eventuell meinen ist eine Ratenzahlungsvereinbarung kombiniert mit einem Anerkenntnis. Kommt der Schuldner dieser nicht nach, ist es einfacher einen Titel zu erhalten, weil nicht mehr über den Bestand der Forderung vor Gericht gestritten werden muss. Es ist also leichter an einen Titel heranzukommen, aus diesem dann vollstreckt werden kann.
Eine mögliche Ratenzahlungsvereinbarung mit Ankerkenntnis kann ich Ihnen gerne im Rahmen eines Zusatzauftrages zur eigenen Verwendung zur Verfügung stellen. Das Angebot unterbreite ich Ihnen gleich hierzu im Nachgang.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
Als ich dieses Formular erhalten hatte musste ich es in meinem Sinne ausfüllen und beim Amtsgericht abgeben, damit nicht automatisch, nach Ablauf der Frist ein Titel gegen mich entstehen würde.
Meine Telefonnummer ist 07141972870
yourXpert Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Hotline (Tel.: 0900 / 1010 999) unter Angabe meiner Kennung 63827
kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)