Work for Equity UG GmbH
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Kontaktdaten:
+4915170000591
mail@A..de
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Ich bin alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter meiner UG (X)
- Meine UG (X) will in ein StartUp GmbH (Y) investieren
- StartUp GmbH (Y) macht eine Kapitalerhöhung mit alten und neuen Investoren/Business Angels (Total 200000 Euro)
- Meine UG (X) ist auch ein Investor bei der Kapitalerhöhung und bekommt Anteile für 60000 Euro.
---> Allerdings zahlt meine UG (X) kein Geld ein, sie erbringt Beratungsleistungen im Umfang von 60000 Euro (Work-for-equity / sweat-for-equity).
Meine Frage ist, ob dieser Deal jetzt steuerrechtliche Auswirkungen meine UG (X) hat?
---> Muss die UG (x)jetzt schon irgendwelche Steuern für die erarbeiteten Anteile der StartUp GmbH bezahlen?
---> Ich als GF der UG (x) noch irgendwas beachten bei dem Deal?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne beantworte ich Ihre Frage zum Thema der Beteiligung an der StartUp GmbH sowie den zugrunde liegenden Leistungen.
Ich würde mich freuen, wenn Ihnen mein Angebot zusagt und Sie mir den Auftrag erteilen.
Mit den besten Grüßen
Steuerberater Knut Christiansen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ihre Fragen möchte ich Ihnen im Rahmen einer Ersteinschätzung wie folgt beantworten.
Grundsätzlich ist Ihre UG als Kapitalgesellschaft an die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) gebunden. Die Handelsbilanz ist grundsätzlich auch maßgeblich für steuerliche Zwecke zu verwenden, wenn nicht steuerliche Regelungen einen anderen Ansatz vorschreiben bzw. zulassen.
Im Fall der von Ihnen erbrachten Beratungsleistungen liegen Leistungen vor, die wertmäßig als teilfertige Arbeiten zu erfassen sind, wenn die Fakturierung zu diesem Bilanzstichtag noch nicht erfolgt ist. Das heißt, dieser "Wert" ist gewinnerhöhend zu berücksichtigen, so dass es zumindest zu einer Festsetzung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer kommt. Spätestens dann, wenn die GmbH-Beteiligung gezeichnet ist und es zur Verrechnung der Leistungen mit dem "Wert GmbH-Beteiligung" kommt, muss der gesamte Betrag als Gewinn/Umsatz realisiert werden. Zudem fällt auch Umsatzsteuer an, denn es ist in dem Moment davon auszugehen, dass die Leistung vollständig erbracht ist. Die Hergabe der GmbH-Beteiligung ist dann wie ein abgekürzter Zahlungsweg zu sehen (Beteiligung statt Forderung).
Grundsätzlich müssten Sie also als Geschäftsführer die richtige Bilanzierung für den Bestand der Beratungsleistungen für Ihre UG vornehmen. Weiterhin muss der Leistungsempfänger der Beratungsleistung am Ende der Beratungsleistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten, zu deren Ausstellung Sie ja verpflichtet sind, um sich nicht straf- oder haftbar zu machen. Ich würde zudem empfehlen, dass Sie eine schriftliche Vereinbarung treffen in der Sie regeln, dass Sie die Forderung mit dem Zahlbetrag für die GmbH-Beteiligung verrechnen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses Forum keine abschließende steuerliche Beratung ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung zu verstehen ist. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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vielen Dank für ihre Antwort, das ist sehr hilfreich! Ich habe dazu noch ein paar Nachfragen:
1.) Sehen sie irgendeine Möglichkeit, wie ein work-for-equity deal gemacht werden kann, ohne dass sämtliche Steuern jetzt fällig werden? (also Steuern erst fällig werden, wenn meine UG die Anteile an der GmbH verkauft?)
2.) Falls 1.) nicht möglich ist, wie könnte sich meine UG Anteile der GmbH erarbeiten und dabei möglichst wenig Steuern bezahlen? (z.B. kann der Wert der Anteile der GmbH frei bestimmt werden?)
3.) Ich habe für meine neu gegründete UG noch keinen Steuerberater. Hätten sie ggf. Interesse mich in Steuersachen für die UG (und ggf. auch für meine Einkommenssteuererklärung) zu vertreten?
Mit freundlichen Grüßen
A. Fired
leider sehe ich hier keine Möglichkeit, die Steuern zu vermeiden. Die einzige Möglichkeit wäre die Steuern etwas hinaus zu schieben, wenn die Beratung sich über mehr als einen Veranlagungszeitraum zieht. Dann könnte man zumindest einen Teil der Steuern erst dann entstehen lassen, wenn der Gewinn realisiert wird. Das wäre der Zeitpunkt, in dem die GmbH-Beteiligung quasi "zufließt".
Der Wert der GmbH-Anteile bestimmt sich nach den ANschaffungskosten. Gerade bei einer Kapitalerhöhung wird in der Regel der Nennwert des Stammkapitals (60.000 EUR) als Bewertungsmaßstab herangezogen. Daher sehe ich persönlich keine Möglichkeit, den Gewinn zu verhindern oder geringer ausfallen zu lassen. Letztendlich soll ja auch alles "Hand und Fuß" haben und vor dem Finanzamt bestehen.
Bzgl. der steuerlichen Vertretung könnten wir gerne einmal ins Gespräch kommen. Kommen Sie gerne gesondert auf mich zu, wenn Sie hierzu ein Angebot benötigen.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen