Wohnungsverkauf Scheidung
Beantwortet von Steuerberater Christian Peter in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich erwarb im März 2015 eine vermietete Eigentumswohnung. Nach Auszug des Mieters bezog ich im November 2015 die Eigentumswohnung selbst. Kurz danach heiratete ich und meine Frau zog zu mir in die Wohnung. Leder kam es dann aufgrund der relativ kleinen Wohnung und des Zustandes der Wohnung zu ständigen Streitereien. Mir wurde vom Lohnsteuerhilfeverein erklärt, dass nach einer dreijährigen Nutzung der Wohnung der Verkauf steuerfrei ist. So veräußerte ich am 26.012017 die Wohnung und zog erstmal in eine bessere Mietwohnung. Leider hielten auch dort die Streitereien an so dass ich mittlerweile als bosnscher Staatsbürger im August von meiner Frau scheiden ließ, Hier ist ein Trennungsjahr nicht einzuhalten. Auf Unterhaltsansprüche und Zugewinn wurde von meiner Exfrau verzichtet. Meine Frage ist nun, ob der Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung der Einkommenssteuer unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
D.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Christian Peter
Sehr geehrter Ratsuchender, nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ESTG unterliegt ein Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung nicht der Einkommensteuer, da Sie diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und würde mich über ein positives Feedback auf meinem Profil freuen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Steuerberater
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die Scheidung spielt somit in meinem Fall keine Rolle, da ich Alleineigentümer war und kein Zugewinn vereinbart wurde. Habe nur gelesen, dass in Scheidungsfällen dann doch die 10 Jahres und nicht die 3 Jahresfrist zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Dergic