Wohnung mit Hobbyraum gezeigt bekommen., im Mietvertrag fehlt er
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
bei der Besichtigung einer Wohnung wurden uns 3,5 Zimmer gezeigt und zusätzlich ein Hobbyraum, den wir auf alle Fälle nutzen wollen. Er ist auch im Expose des Maklers aufgeführt.
Nun möchte die Vermieterin den Hobbyraum doch nicht mit vermieten. Darf der Vermieter den Raum rausnehmen, obwohl wir die Zusage für die Wohnung bekommen haben, so wie sie von uns besichtigt wurde, also mit Hobbyraum?
Mit freundlichen Grüßen
B. Weiß
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Entscheidend ist hier der Mietvertrag, d.h. ob dieser inklusive eines Hobbyraum bereits geschlossen ist, oder nicht. Der Mietvertrag kommt - wie jeder anderer Vertrag auch - durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande, dem Antrag (Angebot) und der Annahme. Das Exposé ist an dieser Stelle rechtlich gesehen lediglich die Aufforderung an Sie zur Abgabe eines Angebotes und stellt noch keine vorgenannte Willenserklärung dar.
Hier habe ich Sie so verstanden, dass zwar eine Zusage zur möglichen Anmietung gegeben ist, der Mietvertrag mit sämtlichen konkreten Konditionen tatsächlich aber nocht nicht geschlossen ist. Mietverträge werden hierbei üblicherweise schriftlich geschlossen. Daher kann hier der Vermieter noch seine Meinung ändern und Ihnen einen Mietvertrag ohne Hobbyraum anbieten. Möglicherweise können Sie dies aber zum Anlass nehmen, die Miethöhe neu zu verhandeln und etwas zu reduzieren.
Sollte der Mietvertrag tatsächlich schon inklusive des Hobbyraums unterschrieben sein, sieht das natürlich anders aus. Dann kann der Vermieter diesen Mietvertrag nicht mehr einseitig ändern und den Hobbyraum herausnehmen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
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