Wohnhaft in Österreich, Selbstständig in Deutschland - Online Handel Warenimport
Fragestellung
Sehr geehrte Steuerberater/innen,
ich habe für meine zukünftigen geschäftlichen Entscheidungen eine sehr essentielle Frage, für die ich eine vorab- Einschätzung einholen möchte.
Kurz zu mir:
Deutscher Staatsbürger, verheiratet, seit über 10 Jahren selbstständig in Deutschland / Marketingbranche. Seit 3 Jahren wohnhaft in Österreich - meine geschäftlichen Aktivitäten spielen sich jedoch rein in Deutschland ab. Mein Steuerberater ist in Deutschland, USt. und Einkommenssteuer läuft ebenfalls in Deutschland. In AT lasse ich mir lediglich die EU / EWR Bescheinigung zur Einkommenssteuererklärung für Deutschland abstempeln.
Nun zu meiner Frage:
Ich beabsichtige einen Online-Handel aufzubauen, dieser wird eine bestimmte Ware aus Malaysia importieren und an Kunden im deutschsprachigen Raum D/A/CH vertreiben.
Augenscheinlich bequem wäre es für mich, wenn ich dieses Business in AT aufbauen könnte - sprich die Waren nach Österreich importieren und von hier aus über einen gewöhnlichen Versandhandel vertreiben.
Welche Konsequenzen hätte die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit hier in AT für mich? Muss ich dafür ein Gewerbe in AT eröffnen? Muss ich mich in Österreich privat (pflicht-)krankenversichern bei der SVA? Aktuell habe ich eine internationale Krankenversicherung. Wie wird das mit der Einkommenssteuererklärung ablaufen? Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen?
Wäre es eventuell doch schlauer das Geschäft in Deutschland aufzubauen - hier könnte ich gleich auf meine alten Strukturen, Steuerberater etc. zurückgreifen?
Besteht eventuell die Möglichkeit mein neues zweites Standbein in Deutschland anzumelden, zu führen und in Österreich lediglich einen (Versand-)Standort mit Lager aufzubauen?
Ich versuche gerade die Vor- und Nachteile aufzugreifen und gegenüberzustellen um für mich eine möglichst unkomplizierte und bequeme Lösung ohne Kopfschmerzen zu finden. Ich würde mich daher über einen kompetenten Rat unter Berücksichtigung meiner individuellen Gegebenheiten und meinem künftigen Vorhaben sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Analog zu Deutschland werden Sie in Österreich auch ein Gewerbe anmelden müssen, da es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Ob diesbezüglich sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten sind, kann ich Ihnen aus deutscher Sicht nicht sagen, da wir hier Steuerberater sind und keine Sozialversicherungsexperten für Österreich. Ich bitte insofern um Ihr Verständnis. In Deutschland wäre Sie keinesfalls sozialversicherungspflichtig, würden Sie das Gewerbe von Deutschland aus betreiben.
Ein Versandhandel in Österreich würde nicht in Deutschland versteuert werden, sondern nur in Österreich. Eine Doppelbesteuerung gäbe es nicht, sofern alle geschäftlichen Entscheidungen auch von Österreich aus getroffen werden. In Deutschland sind Sie, wie bisher, nur mit Ihren in Deutschland erzielten Einkünften steuerpflichtig. Würden Sie jedoch in Deutschland das Gewerbe begründen und vorn dort aus betreiben, wären Sie trotz Ihres Wohnsitzes in Österreich, in Deutschland mit diesen Einkünften steuerpflichtig. Eine Gewerbeanmeldung in Deutschland wäre natürlich auch nötig. Ggf. kann man auch Ihr bestehendes Gewerbe (Marketing) um den Versandhandel erweitern. Das hätte zur Folge, dass Sie keine zwei Buchhaltungen parallel hätten und auch nur eine Steuererklärung. Nachteil wäre aber, dass es ggf. ein Produkt/leistungs-Gemenge gibt, dass nach außen hin am Markt nicht so gut ankommen würde. Ferner haben Sie dann auch nur einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer (24.500 Euro). Dieser Nachteil bei der Gewerbesteuer relativiert sich aber, weil die Gewerbesteuer in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Ein Versandlager in einem anderen Land (z. B. AUT) würde dazu führen, dass Sie sich auch dort zumindest wegen der Umsatzsteuer steuerlich registrieren lassen müssten, weil von AUT aus dann Lieferungen (bewegte Lieferungen) erfolgen würden. Eine Aufteilung der erzielten Gewinne auf beide Länder wäre nur dann die Folge, wenn in AUT nicht nur ein reines Lager unterhalten würde, sondern auch Managementleistungen erbracht würden.
Ansonsten ist es bzgl. des Online Versandhandels in Bezug auf die Umsatzsteuer weitestgehend unbeachtlich, ob Sie das Unternehmen in AUT oder in D gründen, weil hier EU Umsatzsteuerrecht einheitlich zur Anwendung kommt.
Die Steuerunterschiede (Einkommensteuer) zwischen AUT und D zu beurteilen und davon Ihre Entscheidung abhängig zu machen, sprengt jedoch den Rahmen dieser Erstberatung hier auf yourXpert, bei dem von Ihnen gebotenen Preis. Zudem würde weitere Angaben benötig werden, auch bzgl. Ihrer gesamten steuerlichen Situation und der Höhe der Einkünfte im IST und im PLAN. Gerne können wir das übr eine Folgeberatung vertiefen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater KANZLEI DR. SCHENK zweifach zertifizierte Steuerkanzlei
www.kanzlei-schenk.eu www.steuerrat.ag
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