WOhnhaft Frankreich, Mieteinkünfte Deutschland: wie versteuern?
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo
Ich bin Deutscher mit Wohnsitz in Frankreich und ich arbeite auch in Frankreich. Also muss ich hier meine Steuern zahlen.
Da ich aber jetzt auch Mieteinkünfte in Deutschland habe, weiss ich nicht wo und wie hoch ich diese versteuern muss: in Deutschland oder Frankreich?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich sind Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes in Frankreich in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Die Steuerpflicht erstreckt sich hierbei auf die inländischen Einkünfte. Gem. Doppelbesteuerungsabkommen werden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, wie bei der Vermietung, immer im Belegenheitsstaat besteuert. Damit wären Ihre Vermietungseinkünfte in Deutschland zu besteuern. Bei der beschränkten Steuerpflicht stehen Ihnen keine persönlichen Freibeträge, insbesondere kein Grundfreibetrag, zur Verfügung.
Sie müssten daher für die Immobilie in Deutschland die Erklärung für beschränkt Steuerpflichtige sowie eine Anlage V ausfüllen. In der Anlage V werden die Mieteinnahmen sowie die dazugehörigen Werbungskosten erklärt. Dazu gehören insbesondere Abschreibungen sowie Zins- und Verwaltungsaufwand. Der sich ergebende Überschuss wäre ohne Abzug eines Grundfreibetrags zu besteuern. Bei einem Überschuss von 5.000 EUR würde z.B. eine Einkommensteuer von ca. 900 EUR resultieren. Bei 10.000 EUR wären es dann schon ca. 2.150 EUR.
Örtlich zuständig wäre das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Sie müssten zunächst Ihre Einkünfte aus der Vermietung ermitteln:
Mieteinnahmen ./. Werbungskosten = Einkünfte
Es ist also zunächst etwas Vorarbeit von Nöten, damit Sie dann die Steuer berechnen können.
Wenn Sie die Einkünfte ermittelt haben, müssten Sie hier den Grundfreibetrag von 9.168 EUR hinzuaddieren, da dieser in der Einkommensteuergrundtabelle bereits berücksichtigt ist. Bei Einkünften von 5.000 EUR kommen Sie also auf 14.168 EUR. In der Grundtabelle für 2019 kommen Sie in etwa auf eine Steuer von ca. 952 EUR (Grundtabelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2019.pdf)
Schöne Grüße!