Wohnen in Deutschland / Arbeiten in Österreich
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein neuer Arbeitgeber sitzt in Österreich und ist 155 Kilometer von meinem Wohnort in Deutschland entfernt. Ich möchte aber weiterhin meine Steuern an Deutschland bezahlen. Wie muss hier vorgegangen werden? Ist eine erhöhte Anzahl an Homeoffice Tagen eine Lösung?
Im Voraus Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
L. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich wird täglichen Grenzgängern zugestanden, dass das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zukommt. Dies wäre Deutschland.
Jedoch haben die beiden Staaten eine Grenzzone mit 30 km beiderseits der Grenze festgelegt. In Ihrer derzeitigen Wohnsituation können Sie daher diese Sonderregelung in Artikel 15 Abs. 6 DBA Deutschland-Österreich nicht nutzen.
Alternativ kann dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zugeordnet werden, wenn:
a) der physische Aufenthalt in Österreich nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres beträgt
und
b) die Vergütung nicht von/für einem in Österreich ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird
und
c) die wirtschaftliche Tragung der Arbeitslöhne erfolgt auch nicht über eine in Österreich belegene Betriebsstätte.
Buchstabe b wäre bei einer Arbeitnehmerüberlassung nicht anzuwenden, d.h. die Arbeitslöhne dürften dann für einen in Österreich ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden.
Falls keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt (ein deutsches Unternehmen hat Sie an das österreichische ausgeliehen), könnte nur über die Erbringung der Arbeitsleistung in Deutschland (Österreich nur für reine Hilfsarbeiten und allgemeine Abstimmung der nächsten Tätigkeiten) erreicht werden, dass Deutschland besteuert. Die eigentliche Arbeit müsste dann von Ihrem Homeoffice in Deutschland erfolgen.
Die andere Lösung würde darin bestehen, dass Sie Ihren Wohnsitz auf eine Adresse innerhalb der Grenzzone verlegen.
Dann würde Deutschland das Besteuerungsrecht erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Dazu können Sie die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Nachdem ich meinen Wohnsitz nicht von München in das Grenzgebiet verlegen kann und ich direkt bei dem österreichischen Unternehmen angestellt wäre,
käme nur die Homeoffice Lösung mit Hilfsarbeiten in Österreich in Frage.
Wissen Sie zufällig auch ob die von Deutschland subventionierten Rentenversicherungen (die in der Gehaltsabrechnung auftauchen) ebenfalls von Österreich subventioniert werden?
Freundlichen Gruß
L. S.
Wegen des Procedere wenden Sie sich am besten an die dvka (www.dvka.de).
Beste Grüße,
Björn Balluff