Witwenpension Beamtenrecht Niedersachsen
Beantwortet
Fragestellung
Ich bin am 4. September 1950 geboren und war niedersächsischer Landesbeamter. Ende Juni 2013 wurde ich pensioniert. Meine Pension beträgt 2870 €uro. Am 31. Oktober 2008 habe ich geheiratet. Meine Ehefrau ist am 1. Juli 1973 geboren und litauische Staatsbürgerin, meine Frau ist Hausfrau und geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Meine Fragen sind:
1. Welche Witwenpension erhält meine Frau bei meinem Ableben?
2. Erhält sie die Pension auch, wenn sie nach meinem Ableben wieder in Litauen lebt?
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
1) Die Pension beträgt 55 % der 2870 €. Wiederheirat ließe den Anspruch aber erlöschen. Die Abfindung bei Wiederheirat beträgt das 24-fache des letzten Bezuges
2) Ja.
MfG
D. Saeger
- RA -
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