Wie werden eingelöste RSU in Steuererklärung angegeben
Fragestellung
Hallo,
ich habe eine Frage zu RSU's. In diesem Jahr habe ich nach Ablauf der Sperrfrist 291 Aktien meiner Firma zugeteilt bekommen. Da dieses in den USA gelaufen ist, habe ich dort auch entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen die Steuern entrichtet. Hierfür habe ich 101 Aktien verkaufen müssen und hatte somit Netto noch 190 Aktien.
Nun meine Frage: Muss ich dieses in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo muss ich den Brutto Betrag (Wert der 291 Aktien) eintragen, wo die Steuern (Wert der 101 Aktien) und wo den Nettobetrag (Wert aus 190 Aktien)?
Wenn ich nach dem Erhalt der Aktien 01.01.2014 (z.B. Wert pro Aktie 10€) diese mit Gewinn durch Wertsteigerung am Ende des Jahres (jetzt 20 € je Aktie) verkaufen würde, wie müsste dieser Gewinn versteuert werden? Wo muss dieses in der Steuererklärung eingetragen werden?
Wenn ich die Aktien nun mehrere Jahre in meinem Depot halte ohne sie zu verkaufen und diese nach Jahren mit Gewinn veräußere, wie läuft das dann?
Danke
T. B.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Da Sie Ihre Aktien bereits in der USA versteuert haben und im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens nur in einem Land die Besteuerung erfolgt, geht es hier um die reine Information des Finanzamtes.
Veräußerungsgewinne sind wie Kapitalerträge zu behandeln und sind steuerpflichtig.
Ich habe ein Muster angehängt.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Onlinesteuerberater
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vielen Dank für die Antwort. Den Teil mit den Veräußerungsgewinnen habe ich verstanden. Danke auch für das Beispiel. Bei den RSU habe ich doch sicher zu viel Steuern in den USA bezahlt. Kann ich das nur in den USA geltend machen. Geht das nicht über die Steuererklärung in Deutschland?
Danke
T. B.