Widerufsrecht bei ungewollten Verträgen am Telefon
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
mir wird mein Kündigungsrecht eines telefonisch abgeschlossenen Vertrags eines Online-Portals verweigert mit der Begründung , die Leistung sei sofort nach dem telefonat freigeschaltet wurden und weil ich Gewerbetreibender bin.
2 Widersprüche wurden bereits abgelehnt, eine Mahnung flatterte ins Haus und man bombardiert mich mit Telefonanrufen.
Was kann ich tun?
MfG
D. J.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Frau J.,
in der Tat haben ein Widerrufsrecht nur Verbraucher, nicht Unternehmer oder Gewerbetreibende ( § 355 BGB ).
Allerdings kann man sich hier möglicherweis auf das "cold calling" Verbot berufen, wenn Sie auf Kaltakquise angerufen worden sind.
So z.B. OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2009, Az. 4 U 190/08:
"1. Ein Anruf bei einem Gewerbetreibenden mit dem Zweck, diesem als weitere Dienstleistung der Telekom ganz allgemein die Möglichkeit eines DSL-Anschlusses und das Angebot einer Flatrate vorzustellen, ist trotz Bestehens einer Geschäftsbeziehung zur DTAG nicht wegen eines mutmaßlichen Interesses des Angerufenen gerechtfertigt.
2. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Nummer des Anrufers unterdrückt worden war.
3. Eine für unzulässig gehaltene geschäftliche Handlung stellt wegen des belästigenden Eingriffs und des Nachahmungseffekts eine spürbare Beeinträchtigung nach § 3 Abs. 2 UWG n.F. dar."
Mit dem Amtsgericht Bremen, Urteil vom 21.11.2013, Az. 9 C 573/12 wäre dann auch der Vertrag selber nichtig. So auch das mir heimische AG Bonn, Urteil vom 23.06.2015 - 109 C 348/14.
Andere Aspekte wäre Wucher etc., wobei es auf Leistung und Gegenleistung ankäme. Dazu müsste ich noch wissen, was man Ihnen zu welchem Preis aufgeschwatzt hat.
Haben Sie eine Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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man hat mich mit angez. Nummer angerufen, sich vorgestellt vom "Branchenverband" und mir mitgeteilt dass via Googel meine Internetseite gut besucht würde und ob dies denn so blieben solle...natürlich mit "Ja " geantwortet und ob ich die Geschäftsführerin bin... wieder mit ja geantwortet...wahrscheinlich gezielt so gefragt das ich keinen Widerspruch machen kann.
Dann wurde mit " Aufnahme"des Telefonates alles nochmal wiederholt ob ich dass so möchte aber am Ende unverständlich und irreführend. 355,00 Euro für einen Eintrag bei Branchenheld- keine Bestätigungsmail nichts.
Wie kann ich denn den Widerspruch formuliern um raus zu kommen? Ich will den Eintrag nicht und schon gar nicht für diese Summe.
MfG
D. Saeger
- RA -
Werden Sie vielleicht nicht tun...
Vielen Dank Herr Saeger!
Genau. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid müsste man binnen 2 Wochen ab Erhalt Widerspruch einlegen.
MfG
D. Saeger
- RA -
da mittlerweile Ihre erste Mahnung ankam, lege ich erneut ernergisch Widerspruch gegen Ihre
Ablehnung meines Widerspruchrechtes vom 21.11.17 und 23.11.17 ein und Weise auch Ihre Mahnung zurück.
Bei Ihrem überfallartigen Telefonat vom 13.11.2017 erzählten Sie mir was von Google und dem Prozentsatz der Aufrufe meiner Internetseite. Aus schnellem verwirrenden Gerede war schon gar keine mir entsehende Kostenlast von 355,00 € erkennbar oder vereinbart.
Für mich ist dies ein unseriöses Gebaren und ich weise Sie hiermit auf die Nichtigkeit
dieses „ Vertrages „ hin auf Grund von Verstoß gegen das Cold Calling Verbot und wegen Wucher.
Ich verweise erneut auf ein unseriöses Gebaren hin, denn nach diesem Telefonat keine Bestätigung oder Zusammenfassungsmail erhalten zu haben ist nicht üblich.- nein es kam nur eine Rechnung zum Willkommensbrief. Auf mein nicht existierendes Widerrufsrecht haben sie mich ebenfalls nicht hingewiesen-hier wären Sie verpflichtet gewesen, dies noch vor Erbringung Ihrer Leistung zu tun.
so werde ichs per Einschreiben senden.
Vielen Dank und auf Wiederhören-Wiederschreiben.
MfG
D. Saeger
- RA -