Widerspruch gegen ESt-Bescheid 2019?
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
ich habe meine ESt-Erklärung 2019 mit einer Software erstellt und online (ohne Belege beizufügen) abgegeben.
Der Bescheid, datiert vom 24.04.2020, berücksichtigt zwar meinen Mehraufwand für die studierende Tochter (26 Jahre alt), aber die Aufwendungen für Weiterbildung i.H. 2048€ wurden dem steuerfreien Auslagenersatz für Reisekosten mit dem Privatfahrzeug i.H. 2989€ gegengerechnet.
Das habe ich noch nie gehört und wollte gerne von Ihnen wissen, ob hier Widerspruch einzulegen erfolgsversprechend ist.
Da die Widerspruchsfrist leider am 24.05.2020 endet, bitte ich um Ihre kurzfristige Unterstützung.
Den Bescheid sowie den Ausdruck aus der Software habe ich dieser Anfrage angehängt.
Herzlichen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ziegler
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Ziegler,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eine Aufrechnung von Auslagenersatz mit Werbungskostren anderer Art erscheint äußerst fragwürdig. Solange dem Arbeitgeberersatz der Resisekosten tatsächliche Reisekosten entgegenstanden (Dienstgänge und Dienstreisen) sind diese mit den entsprechenden Kosten, ggf. puaschaliert mit 30 Cent je Kilometer, zu verrechnen, so dass sich kein Effekt ergibt, es bleibt für gewöhnlich bei +/- 0.
Somit würde ich Ihnen empfehlen, Einspruch einzulegen.
Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich oder ggf. in elektronisch authentifizierter Form (E-Mail genügt nicht) beim Finanzamt einzulegen, es kommt dabei auf den Zugang, nicht auf die Absendung an.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen