Whatsapp Betrug
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Fragestellung
Guten Tag, wir sind leider auf die aktuelle Betrugsmasche reingefallen und zahlen seit Wochen lustig 4,99 Euro wöchentlich. Der Betrag wird über unsere Mobilfunkrechnung belastet. Überall stehen jetzt die Warnungen. Für uns leider zu spät und nirgends ein Hinweis, wie man wieder rauskommt. Was sollen wir tun? Mein Mann hat die auf der Rechnung angegebene Hotline Nummer angerufen und wurde über eine Computeranleitung gesteuert, dass er eine Zahl drücken soll, wenn er kündigen will. Hat er getan, wir wissen nicht, ob das gereicht hat. Danke und herzl. Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben die Möglichkeit, sich kostenlos an die Verbraucherzentrale zu wenden und den Fall dort zu melden und sich beraten zu lassen. Dort werden alle Betrugsmethoden erfasst, um andere Verbraucher zu warnen. Der Fall der Betrugsmasche des Unternehmens Globway B.V. ist allerdings bereits allgemein bekannt ist und es wird in der Presse umfassend informiert und gewarnt.
Weiterhin können Sie bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Leider erhalten Sie auf diese Weise nicht Ihre bereits gezahlten Beträge zurück und die weitere Abbuchung wird hierdruch auch nicht gestoppt.
Sie sollten daher auf jeden Fall neben der Verbraucherzentrale und der Einschaltung der Polizei auch den zivilrechtlichen Weg gehen:
Sie haben das Recht bei einem im Rahmen des Fernabsatzes geschlossenen Vertrags den Widerruf zu erklären. Wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte, ist dies ein Jahr lang möglich. Sollte eine Widerrufserklärung erfolgt sein, kann der Widerruf ausgeschlossen werden, wenn Sie die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen haben. Dies wäre zu prüfen.
Hier könnte man darüber hinaus vertreten, dass es auf ein Widerrufsrecht nicht ankommt, da ein Betrug im Sinne des Strafrechts vorliegt. Dann hätte Globway B.V. nie einen Zahlungsanspruch gegen Sie erworben und Sie hätten ein 100%iges Rückerstattungsrecht der bisher eingezogenen Beträge und könnten die Rückzahlung unter Fristsetzung verlangen.
Sie sollten sich auf keinen Fall mit einer telefonischen Aussage, oder dem Drücken einer Zahl zufrieden geben! Es ist wichtig, dass Sie die Kündigungsbestätigung schriftlich erhalten, um einen Beweis zu haben. Bei einem Betrug, s.o., sind Sie darüber hinaus gar nicht dazu verpflichtet, zu kündigen - womöglich sogar mit einer langen Restvertragslaufzeit. Sondern Sie können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, so dass dieser so zu behandeln ist, als sei er nie zu Stande gekommen!
Es schadet also nicht zur Verbraucherzentrale zu gehen und Strafanzeige zu erstatten. Sie sollten sich aber gleichzeitig darum kümmern der Globway B.V. den Anfechtung des Vertrags zu erklären und die Rückzahlung sämtlicher geleisteter Beträge unter kurzer Fristsetzung von 10 Tagen verlangen. Weiterhin sollten Sie eine weitere Belastung Ihrer Mobilfunkrechnung strickt untersagen.
Wenn die Gegenseite hierauf nicht, oder nicht in gewünschter Weise reagiert, sollten Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden, der Ihre Interessen vertritt und Sie gegenüber Globway B.V. anwaltlich vertritt.
Es ist auch möglich, im Rahmen eines Eilverfahrens vor Gericht zu erwirken, dass keinerlei Belastung Ihrer Mobilfunkrechnung mehr erfolgen darf.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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