Wettbewrebsverstoß/ AGB Online
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
im Anhang eine Abmahnung eines Verbraucherschutz- Vereins.
Hier werden Formulierungen in unseren AGB´s für unseren Online- Shop bemängelt.
Ich bitte Sie einen Vorschlag zur Vorgehensweise zu machen und uns die neueste und eine rechtssichere Formulierung zu erarbeiten.
Bitte teilen Sie mir mit, was diese Arbeiten, wenn Sie diese ausführen wollen, kosten.
Herzlichen Dank.
M. T.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Zunächst sollten Sie Ihre AGBs von der Internetseite bzw. Shopseite nehmen, damit keine weiteren Abmahnungen erfolgen.
2. Nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UKlaG) sind rechtsfähige Verbände berechtigt bestimmte Wettbewerbsverstöße abmahnen.
Die Voraussetzungen
- Vertreten von Verbraucherinteressen und
- Aufnahme in die bei dem Bundesamt für Justiz geführte Liste qualifizierter Einrichtungen
liegen hier vor.
Der Verein ist daher grundsätzlich berechtigt wegen Wettbewerbsverstöße abzumahnen und auf Unterlassung in der Regel im einstweiligen Rechtsschutz zu verklagen.
3. Auch wenn die angeführten Kosten im Vergleich zu sonstigen Abmahnungen moderat erscheint, ist hinsichtlich der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Vorsicht geboten.
4. Denn diese Unterlasungs- und Verpflichtungserklärung enthält eine Vertragsstrafenregelung bei einem erneuten Verstoß und kann dadurch zu einem vielfachen des aktuell geltend gemachten Betrages führen.
Insoweit ist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die durch einen Kollegen zu erstellen ist. Die Frist sollte hierbei unbedingt gewahrt bleiben.
5. Hinsichtlich der Erstellung rechtssicherer AGBs können Sie eine Überprüfung Ihrer AGBs hier einstellen. Möglich ist auch die Leistungen des Händlerbundes in Anspruch zu nehmen, der nach meiner Kenntnis eines Monatspauschale für die Erstellung von Online Shop AGBs verlangt.
Hier der Kontakt:
https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service/agb/agb-online-shop?trcde=9psQTd57zP&gclid=EAIaIQobChMIm4T0jJWR1wIVxxXTCh38dAdYEAAYASAAEgISxfD_BwE
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen und stehe bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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