Wettbewerbsrecht abmahnsicherer Text
Fragestellung
Guten Tag, ich eröffne in kürze einen Shop für Nahrungsergänzungsmittel. Darunter befindet sich auch CBD.Oel. Dieser Bestandteil der Hanfpflanze ist legal, da sich darin kein THC befindet.
Meines Wissens nach darf man leider nicht mit den medizinischen Wirkungen werben da es somit dann verschreibungspflichtig wird. Ich möchte nun aus meinem Shop auf Quellen verweisen, die sich detailliert mit CBD beschäfftigen und auch auf Studien eingehen welche die Wirksamkeit von CBD bei unterschiedlichen Krankheiten erläutern. Wie kann ich solche Quellenangaben nennen ohne in die Gefahr einer Abmahnung zu laufen.
VG
A.B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
VG
A. B.
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Richtig ist, dass Sie bei Nahrungsmitteln und Nachrungsergänzungsmitteln nicht mit gesundheitsbezogenen Daten werben dürfen, wenn diese nicht auch bereits medizinisch nachgewiesen sind.
So hat der BGH bzgl. eines Bieres entschieden, dass die Aussage, ein Bier sei "bekömmlich", als unzulässig eingestuft hat.
Wenn Sie hier also auf weitere Quellen mit Links verweisen wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, wie Sie diese Verweise umschreiben. "Weitere Infos unter ...." sollte zulässig sein. "Weitere Infos zur Wirkung ..." würde ich eher unterlassen. Machen Sei einen neutralen Link auf die externe Quelle. Lassen Sie alleine in der externen Quelle etwaige gesundheitsbezogene Angaben machen. Dann sind alleine die in der Verantwortung.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)