Werkvertrag Vorbehalt Grundstück
Fragestellung
Auf der Suche nach einem Haus sind wir auf die Fa. Streif aufmerksam geworden.
Nach mehreren gesprächen steht der Preis und unsrere Finanzierung.
Leider fehlt aber das passende Grundtück noch.
Die Fa. Streif bietet auch einen Grundstücksservice an und arbeitet mit mehreren Maklern und Gemeinden.
Allerdings müsse wir erst den Vertrag unterschreiben.
Uns ist bewusst, dass wir dann an die Firma Streif genunden sind, wollen aber auch definitiv mit Ihnen bauen.
Könnten Sie uns über angehängte Verträge auskunft geben, ob es sinnvoll ist zu unterzeichnen bzw. Ob wir wieder aus dem vertrag rauskommen oder wie wir rauskommen.
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
eine Durchsicht der beiden Dokumente hat Folgendes ergeben:
Mit Unterschrift unter den Werkvertrag schließen Sie eine rechtsverbindlichen Vertrag ab, der durch die gesonderte Vereinbarung über das Rücktrittsrecht aufschiebend bedingt ist.
Nach den Regelungen in der Rücktrittsvereinbarung können Sie unter Einhaltung der dort aufgeführten Fristen kostenlos vom Werkvertrag zurücktreten, wenn Sie nachweisen können, innerhalb der 6 Monate trotz der genau beschriebenen Bemühungen kein Grundstück bekommen zu haben und auch feststeht, dass Sie zu den obigen Bedingungen endgültig kein Grundstück werden erwerben können.
Dieser Satz ist unklar zum einen, weil es obige Bedingungen in der Rücktrittsvereinbarung gar nicht gibt, so dass nicht gesagt werden kann, wann diese Voraussetzung erfüllt ist, zum anderen, weil Sie nicht nur nachweisen müssen, kein Grundstück erhalten zu haben, sondern auch, dass Sie definitiv kein Grundstück werden erwerben können.
Ich weiß nicht, wie das nachgewiesen werden soll, wenn die obigen Bedingungen überhaupt nicht definiert sind.
Sie sollten diese Bedingungen zum Erwerb des Grundstückes auf jeden Fall konkretisieren, sowohl hinsichlich des Preises als auch der Lage.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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Wie ist es denn wenn der Handelsvertreter uns per Mail bestätigt dass keine Kosten auf uns zu kommen?
Anbei auch der mail-verlauf
Oder seperates briefstück verfassen?
Die unterschrift des Vertreters bringt leider nichts.
Wir können jedoch Punkte aus dem Vertrag streixhen oder hinzufügen. Haben Sie hier einen Vorschlag für uns?
Mit freundlichen Grüßen