Werbung im Abspann von eigenen Youtube Videos
Fragestellung
Guten Tag,
in meinen Youtube Musik Videos bewerbe ich am Ende des Videos meinen Newsletter, gebe Hinweise für Auftrittsanfragen und verweise auf andere Portale, um meine Musik zu hören (Spotify, Deezer, etc.) => hier im Video ab 2:46 min zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=qohMWFDt85M
mein Video habe ich extra mit "enthält Werbung" markiert. Nun bin ich verunsichert, da Youtube in seinen Richtlinien festhält, dass eingeblendete eigene Werbung in Videos nicht erlaubt ist:
"YouTube-Videokünstler dürfen keine Werbung, Sponsoring-Inhalte oder andere Werbeanzeigen für Drittanbieter-Sponsoren oder -Werbetreibende in ihren Videos platzieren, wenn YouTube ein vergleichbares Werbeformat anbietet. Hierzu zählen unter anderem Videowerbung wie Pre-Rolls, Mid-Rolls und Post-Rolls sowie Bild-Overlays und Video-Bumper. Eine solche Verwendung entspricht einem Verstoß gegen Abschnitt 6E unserer Nutzungsbedingungen. Für den Fall eines derartigen Verstoßes behält sich YouTube das Recht vor, die Monetarisierung zu deaktivieren und/oder Videos zu entfernen, die unzulässige Werbung für Drittanbieter beinhalten."
1.) ist diese Kennzeichnung als "enthält Werbung" überhaupt nötig? => viele andere Künstler machen ähnliches und bei Ihnen ist keine Kennzeichnung
2.) Verstoße ich damit wirklich gegen die Richtlinien => ich bewerbe ja keine Drittanbieter oder etwa doch? Mit Spotify etc.....
3.) wie könnte ich das rechtmäßig elegant lösen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
A. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wickeln Sie die Sache direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Aufgrund des Pauschalpreises besteht für Sie kein Kostenrisiko. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Urheberrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Einen Verstoß gegen die hier von Ihnen zitierten youtube Bedingungen sehe ich derzeit nicht. Zwar mag es hier von Ihnen Eigenwerbung sein. Doch ist lediglich eine Werbung für Dritte untersagt, sofern Youtube ein vergleichbares Werbeformat anbietet. Aus meiner Sicht sind Sie hier nicht Dritter.
1. Insofern halt ich anhand Ihrer bisherigen Angaben einen Kennzeichnung als Werbung für nicht nötig.
2. Da Sie kein Dritter sind und keine Werbung für andere machen, halte ich das nicht für einen Verstoß.
3. Sie könnten natürlich selbst für sich bei Youtube kostenpflichtige Werbevideos für Ihre anderen Inhalte bei Spotify etc. schalten.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)