Werbung an Friseurunternemer über Facebook
Fragestellung
Guten Tag Frau Koch,
ich bin Zweithaarfachfrau.
Ich arbeite mit erkranken Kunden deren Haarproblemen zB Chemopatienten, Alopezieerkrankte usw.
Um solche Menschen zu erreichen muss ich ständig akquirieren.
Jetzt zu meiner Frage.
Kann ich Friseurunternehmer über Facebook ein Angebot unterbreiten?
Wenn Sie mir Neukunden vermitteln würden,würde ich bei Vertrgasabschluss eine Provision
bezahlen.
Darf ich so werben?
Über ihre hoffentlich positive Antwort
freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Seipel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
leider ist im Bereich B2B nur die telefonische Kaltaquise erlaubt, wobei aber auch da enge Grenzen gesetzt wurden. Hierzu gleich noch einmal.
Die Kontaktaufnahme via E-Mail, womit der kontakt über Fb vergleichbar ist, ist nur bei Bestandskunden erlaubt und da auch nur unter engen Grenzen. Es ist also nicht zulässig, Friseurunternehmer anzuschreiben, zu denen bisher keine Verbindung bestand. Dies wäre eine unzumutbare Belästigung und ist daher nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten.
Bestandskunden sollten Sie fragen, ob diese Angebote über Fb von Ihnen erhalten möchten. Wenn zugestimmt wird, können sie diese zukünftig dann über diesen Weg mit Neuigkeiten versorgen.
Die Telefonaquise würde ich hier im Gegensatz zur Werbung über E-Mail jedoch als zulässig ansehen. Erforderlich ist, dass aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonwerbung vermutet werden kann. Maßgeblich ist dabei, ob der Werbende zu Recht annehmen darf, dass der Angerufene einen solchen Anruf erwartet oder ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen würde. Ich vermute, dies kann man bei Friseuren bejahen, zumindest, wenn sie erkennbar im Bereich Zweithaar tätig sind. Bei einem reinen Cut & Go-Friseur hingegen könnte es anders aussehen.
Das Thema ist komplex und man muss wirklich immer wieder genau hinschauen und prüfen.
Als Ergebnis lässt sich jedoch festhalten, dass die Werbung gegenüber fremden Geschäftsleuten über Fb nicht möglich ist, die Telefonaquise unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt ist.
Konnte ich Ihnen damit bereits weiter helfen?
Falls Sie das Thema Aquise noch weiter besprechen möchten, können wir gerne tiefer in diese schwierige Materie einsteigen und ich berate Sie noch gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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Das ist ja eine tolle Sache mit der Digitalisierung ...
Zum Ergebnis:ich hatte es mir schon fast gedacht......
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Seipel
viele werben natürlich dennoch in der nicht erlaubten Weise. Da muss jeder für sich selbst abwägen, ob er das Risiko einer Abmahnung eingeht. Vielleicht können Sie es so machen, dass sie bei vielversprechenden Friseuren vorher anrufen und fragen, ob Infos erwünscht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin